Moin,
wenn bei einem Händler in einem anderen EU-Land gekauft wird, muss die dortige USt bezahlt werden, die Differenz zu unserer USt kann aber über das deutsche Finanzamt zurückgeholt werden.
Fahrzeuge aus Drittländern (also nicht EU) können mit Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (Achtung, wird auf den um den Zoll erhöhten Betrag) belegt werden. Um die Einfuhrumsatzsteuer kommt man nicht herum (höchstens kann man diese mit halbwegs realistisch fingierten Rechnungen mindern, allerdings sollte es nicht übertrieben werden, da der Zoll ansonsten den Wert schätzen kann). Der Zollsatz (bei Mogs glaube ich 10%) fällt weg, wenn nachgewiesen werden kann, daß das Fahrzeug in Deutschland gebaut wurde. Hier Bedarf es meist Hilfe und einsichtiger Zöllner.
Gruss
Michael