Getriebestellung beim Abschleppen

unimog-micha

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20. Apr. 2006
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Kleve
Hallo,
ich bin mit meiner Restauierung meines 403 fast fertig und möchte jetzt den Mog zur H-Abnahme zur Werkstatt schleppen, wie müßen die Gänge stehen?
Gruß
Michael
 

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hi,

das müsste eigentlich in der Betriebsanleitung unter Selbsthilfe oder halt unterm Stichwort "Schleppen" drin stehen.

Ganz genau weiss ich es nicht, lies bitte nochmal nach, aber es müsste so gehen:

Hauptschalthebel in die Neutralstellung zwischen dem 3. und 4. Gang und dann den Vorwärts- Rückwärtshebel in Neutralstellung. Ich glaub auch das du max 50KM/h schnell Fahren darfts bzw max 25KM. Aber wie gesagt, Lies nochmal nach oder befrage mal die Suche.

PS: Schön sieht er aus, aber warum musst du ihn in die Werkstatt schleppen? Fährt er nicht?
 
Hallo Michael,

unabhängig von dem gefragtem Thema ein gutgemeinter Hinweis.
Stand vor dem selben Problem vor zwei Jahren bei der Zulassung meines 406.
Abgemeldet war er seit mehr als zwei Jahren, kein TÜV und damit keine Zulassung möglich.
Zum TÜV aber ohne Zulassung im Schlepp ist kritisch - der Verkäufer hat damals nen Hänger organisieren können und damit gings dann zum TÜV - ansonsten droht "fahren ohne Zulassung" (Fall und ne Frage für Michael Weyrich) - inkl. aller Konsequenzen!

Wie weit hast Du?

mfG
Axel

PS: wie Abschleppen steht in der Betriebsanleitung.
 
Moin Michael,
wenn du den Unimog dem TÜV (aaS) vorstellen willst, ist er ja wohl betriebsfähig. Damit sind die Voraussetzungen für das Abschleppen (Nothilfe für betriebsunfähige Kfz) nicht gegeben.
Es liegt ein Schleppen vor und das bedarf der (kostenpflichtigen) Genehmigung durch die zust. Verkehrbehörde (Ordnungsamt etc.). Diese Genehmigung wirst du aber nicht erhalten, man wird dich auf die Möglichkeit der Kurzzeitzulassung (gelbe 04-Schilder) oder Verladung verweisen.
Wenn die Werkstatt keine roten Kennzeichen zur Verfügung stellen kann/will, hol dir eine Kurzzulassung, kostet bei der Zulassungsstelle rund 10 ¤, nochmal 10 ¤ für den Schildermacher und 50 -70 ¤ für die Versicherung. Wenn du allerdings den Unimog innerhalb einer gewissen Frist ( 4 - 6 Wochen je nach Versicherung) zulässt, wird die Versicherungsprämie mit dem neuen Vertrag verrechnet.

Die Schalterstellung des Getriebes ist abhängig vom verbauten Getriebe, ohne Kenntnis des Getriebetyps kann dir niemand eine verbindliche Auskunft geben.

Gruß Ulli
 
Hallo , der Mog läuft und ist technisch in Ordnung, er soll eine H-Abnahme bekommen. Ist die güngiste Steuer für meine Zwecke.
Es sind ca. 11km zu schleppen und da ich noch einen Mog habe wollte ich mir das Geld für die Kurzzeitkennzeichen sparen, Schleppstange und Klasse 2 sind auch vorhanden.
Die Hebelstellung von Vorwärts und Rückwärts auf neutral oder vorwärts in meinen Handbuch finde ich darüber leider nichts oder habe es überlesen!
Anbei noch ein Bild wie er vorher aussah.
Gruß
Michael
 

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unimog-micha schrieb:
Es sind ca. 11km zu schleppen und da ich noch einen Mog habe wollte ich mir das Geld für die Kurzzeitkennzeichen sparen...

...und dafür Bussgeld, Punkte in Flensburg und Untersagung der Weiterfahrt riskieren?

grübelnderweise
Ulli
 
Hallo Michael,

wie lange war denn Dein Fahrzeug abgemeldet, hast Du die alten Kennzeichen noch und stammen diese aus dem selben Zulassungsbezirk, in dem Du Dich jetzt befindest.

Dann könnte, eine gültige Versicherung vorausgesetzt folgende Regelung helfen:

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 2
Zulassungsverfahren

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

....
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

...
 
Um mal endlich deine Frage zu beantworten:

Vorwärts- Rückwärtshebel in die Mitte und Haupthebel auf Leerlauf. Dann läuft nur die Ausgangswelle mit.

Damit machst du auf 11km nix kaputt.

Nun zum Schleppen allgemein:

AHHHHHHHHHHHHH da kannste dir den zweiten Schlepper sparen. Es ist egal ob da noch einer dran hängt wenn der Geschleppte nicht zugelassen ist. Du könntest also genausogut so fahren.-->Fahren ohne Zulassung s.o.^^

Mein Tipp:

Hol dir bei ner Werkstatt ne Rote Nummer, nagel die gerad mit n bischen Rödeldraht ran und fahr hin.
Gib dem Mann in der Werkstatt nen zwanni und gut is.

Ist billiger als n Überführungskennz.

Dann hast du das Problem mit dem Schleppen auch nicht!

Alternative wäre den TÜV Mann anrücken zu lassen. Machen die auch, ich weiß aber nicht obs extra kostet.


Lass das bloß bleiben!

Gruß Lennart

P.S.:Es wäre auch egal wenn das Fzg. nicht fahrtauglich wäre. Unangemeldet hat das im Straßenverkehr nix zu suchen. Das zur kostenpflichtigen Genehmigung. Die gibt es dafür nicht!

Einzige Ausnahme s. Kinzigsegler. Hab das aber auch noch nie probiert...
 
Danke für die Tipps,
dann werde ich mal sehen ob ich eine rote Nummer bekomme.
Der Mog kommt aus Bayern und ich will ihn an Niederrhein zulassen also neue Schilder. Abgemeldet ist er seit Aug.08 ,Tüv wäre er auch in 08
Gruß
Michael
 
Hallo,

Hol dir bei ner Werkstatt ne Rote Nummer, nagel die gerad mit n bischen Rödeldraht ran und fahr hin.
Gib dem Mann in der Werkstatt nen zwanni und gut is.

Ist billiger als n Überführungskennz.

Superidee und genauso illegal wie's schleppen, noch dazu kaum billiger als das Kurzzeitkennzeichen, wenn du denen noch'n 20er gibst.

1. darf eine rote Nummer nicht verliehen werden sondern in dem Fall nur für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, wenn der Mog also nicht der Werkstatt gehört, wird das nix.

2. Kostet ein Überführungskennzeichen gerade mal ca. 25,-¤, wenn man die Gebühren auf dem Amt und das Kennzeichen selbst mit einrechnet. Versicherung kann man meist von der Kostenseite her umgehen, wenn man zu der Versicherung geht, bei der man den Mog nachher sowieso versichert. Die verrechnen das dann einfach so, als wäre die Zulassung ein paar Tage früher erfolgt, sind also nur ein paar Cent.

Wenn du dann noch die Hinfahrt zur Werkstatt für's Kennzeichen holen sowie die erneute Hinfahrt für's abgeben danach rechnest, sind die letzten 5,-¤ Ersparnis auch noch weg.

Im Verhältnis zu den Restaurierungskosten für einen 403er dürften wohl die 25,-¤ kaum ins Gewicht fallen. Das dürfte dann unter den Punkt "An der falschen Ecke gespart" zu verbuchen sein.

Legale Möglichkeiten sind:

- Kurzzeitkennzeichen wie oben beschrieben

- Ungestempelte Kennzeichen auf der Zulassungsstelle zuteilen lassen, Versicherungsnachweis muss vorhanden sein, dann mit den ungestempelten Kennzeichen und Versicherungsnachweis zum TÜV (ACHTUNG: Unbedingt die genaue Vorgehensweise bei der Zulassungsstelle nachfragen!)

- Transport auf einem Anhänger, kann aber sein, dass der TÜVler für die Probefahrt ein zugelassenes bzw. versichertes Fahrzeug verlangt und dir die Abnahme ohne entsprechende vorher genannte Zulassungen ablehnt.

Gruß,
Michael
 
Michael_Weyrich schrieb:
1. darf eine rote Nummer nicht verliehen werden sondern in dem Fall nur für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, wenn der Mog also nicht der Werkstatt gehört, wird das nix.

die Werkstatt darf den Mog natürlich mit roter Nummer in die Werkstatt überführen. Dazu muss der Mog nicht der Werkstatt gehören.
Es muss allerdings ein Mitarbeiter der Werkstatt während der Fahrt "an Bord" sein, das muss aber nicht zwingend der Fahrer sein.
Dann wäre es eine ganz legale Überführung im Rahmen der zulässigen Fahrten mit rotem 06-Kennzeichen.

Gruß Ulli
 
Und nicht vergessen das Begleitbuch zum Roten Kennzeichen vollständig ausfüllen. Hab da schon sachen gehört seitens Polizei wenn es unvollständig oder Falsch ausgefüllt wurde.
 
Hallo,

die Werkstatt darf den Mog natürlich mit roter Nummer in die Werkstatt überführen. Dazu muss der Mog nicht der Werkstatt gehören.

Korrekt, war etwas mißverständlich ausgedrückt. Es muss ein Zusammenhang mit dem Werkstattbetrieb bestehen, einfach verleihen ist nicht zulässig. Hängt alles davon ab, wie glaubhaft man es den evtl. kontrollierenden Beamten rüberbringen kann. Ich kenne aber einige Werkstätten bzw. Autohändler, die es nach erfolgten Kontrollen derzeit mit dem verleihen von roten Nummern (was früher bei denen meist unbürokratisch ging) inzwischen sehr genau nehmen.

Wer sich die paar Euros für ein Kurzzeitkennzeichen nicht leisten kann, sollte mal überlegen, ob nicht vielleicht das Hobby Unimog das falsche ist...

Gruß,
Michael
 
Guten Abend Michael,

stand vor ca. 2 Jahren genau vor der gleichen Situation.

Habe mich tel. mit dem zuständigen TÜV-Prüfer in Verbindung gesetzt.

Als Endergebnis kam dann heraus: Der nette TÜV-Prüfer kam direkt zu mir nach Hause. Hat sich das Fahrzeug sehr sorgfältig angeschaut, alle relevanten Funktionen wie Licht, Blinker etc. geprüft und im Anschluss mit mir gemeinsam noch eine größere Testrunde gedreht.

Über sein mobiles Büro alle Daten aufgenommen und den TÜV-Bericht ausgestellt. Am nächsten Tag habe ich dann mein Fahrzeug ohne Probleme zugelassen.

Fahrzeug war bis zu diesem Zeitpunkt rund 4 Jahre abgemeldet.

Ein Telefonat zur Klärung der Möglichkeiten dürfte als erster Schritt wohl die günstigste Lösung sein!

Viel Erfolg!

Gruß
Jürgen
 
Habe den Mog erst mit Tageskennzeichen ausprobiert bin zu einen Treffen gefahren , ca. 200 km und dann zur Dekra wegen h-Zulassung,
bemängelt wurde leider ein Bremsschlauch, der hatte eine keine Blase bekommen und somit ´habe ich dann noch beide Schläche vorne gewechselt
der Rest war schon erneuert worden (aber sie sahen noch sehr gut aus und waren nicht verstoft als ich vor 4 Monaten die Bremsen gemacht habe.)

Nachmittags nochmal den Mog vorgeführt alles ok.
Jetzt habe ich Ihn als Zugmaschine Ackerschlepper zugelassen bekommen.
gruß
Michael
 

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Hallo,
vielen Dank für den informativen Beiträge.
wie lautete die Frage
Getriebestellung beim Abschleppen. :shock:
Was findet jemand mit der so oft empfohlenen Suchfunktion :cry: , einen Beitrag über Versichrungs- und Zulassungsfragen. 8)
ich habe dasnicht geschrieben