Jeder kann mit dir einen Kaufvertrag abschliesen .
das berührt aber nicht die Eigentumrechte an der Sache. Der Vorbesitzer könnte die Sache schon in guten Glauben erworben haben, ohne den Hintergrund zu kennen.
Dieses würde an den eigentlichen Eigentumsverhälnissen nichts ändern.Die Gefahr sehe...