Hallo Helmut (Iltis),
ist dies wieder eine Frage, die erst in fünf Jahren relevant wird?
Bei uns gilt erstmal generell für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, (STVO § 18) eine Höchsgeschwindigkeit von 80km/h. Dabei ist unabhängig...