403A Umbau Hydraulikbremssystem von Einkreis auf Zweikreis

mogle

New member
02. Juni 2008
15
0
1
Hallo Mogler,

hab zwar schon verschiedene Meinungen zu dem Thema gelesen, möchte nun aber auch noch meinen Senf dazu geben und hab auch noch eine Frage. Hab meinen Mog BJ 1972 im Juni diesen Jahres erworben und nach ein paar Quadratmetern Blech auch durch den TÜV gebracht. Ganze 3 Tage nach dem Anmelden liess sich das Bremspedal komplett durchtreten und der Mog hatte keine Bremswirkung mehr. Glücklicherweise war ich langsam unterwegs und dass auch noch auf der Geraden. Nur 1 Stunde vorher bin ich mit einem ungebremsten Anhänger und meinen beiden Kindern auf dem Beifahrersitz mehrmals eine Gefällstrecke mit ca. 15% Gefälle herunter gefahren. Die Ursache war, dass die einzige Bremsleitung die es hier eben gibt sich am Rahmen durchgescheuert hat. Man konnte da nicht mal hingucken! Ich hab es gefunden als mein Sohn drin saß und das Pedal getreten hat und ich geschaut habe wo die Brühe raus kommt. Das Leck hab ich erst gesehen als die Leitung vor mir lag. Wer also behauptet man kann so etwas vorher sehen, dem wünsch ich viel Glück!!

Nun meine Fragen:
Hat schon mal wer einen 403A auf Zweikreis umgebaut und kann mir sogar noch eine Teilenummer für einen Zweikreis Bremszylinder nennen?

Wo bekomme ich für den Mog ein gutes und wenn möglich bezahlbares Werkstatthandbuch her?


Gruß
Mogle aus Räichä
 
Hallo Mogle,
eine Stückliste mit Preisen zur Umrüstung findest du unter: http://www.unimurr.de/forum-unimurr/wbblite/thread.php?threadid=1862&hilight=hauptbremszylinder
Das bezieht sich allerdings auf den 406, recherchier also ob es Unterschiede gibt. Ich würde auch vorab mit dem TÜV die Abnahme klären um späteren Ärger zu vermeiden.
Gruß Olaf
 
Hallo,

1. je nach Baujahr bzw. Fahrgestellnummer brauchst du verschiedene Hauptbremszylinder, da ab FG.-Nr. 1945 andere Radbremszylinder (geänderte Durchmesser, damit auch geänderte Volumen der Radbremszylinder, daher auch ein darauf abgestimmter HBZ) zum Einsatz kamen. Dazu kommt, dass der Zweikreis-HBZ meines Wissens in beiden Ausführungen nicht mehr lieferbar ist, man müßte mal mit den Daten der Bremsanlage bei ATE nach einem möglichen Ersatztyp anfragen.

Für 403 und 406 gilt das gleiche, beim 406 kam die Änderung ab FG-Nr. 13570, beim 416 ebenfalls (ab FG-Nr. 4814).

Beim TÜV gibt's da nix zu klären, da beide Varianten ab Werk lieferbar waren und beide in Deutschland zulässig waren. Im Prinzip kann ein TÜVler nicht beurteilen, ob die ANlage ab Werk drin war oder nachgerüstet wurde.

Gruß,
Michael
 
Finde ich halt schon den Hammer hier, setzt man sich am Abend hin und schreibt was, gibt's prompt 3 Atworten. Habt ihr keine Arbeit??? Scherz beiseite. Vielen Dank für die Infos. Meine Mähre hat die Nummer 3252. Ich hätte auch gedacht, dass den TÜV die Geschichte nicht interessiert, solange ich das mit Originalteilen mache und nich selbst was an dem Zylinder rummurkse. Der 403 und der 406 mit Trommelbremsen müsste ja identisch sein, oder? Werde also mal schauen ob ich so ein Teil bekomme und dann im Frühjahr umbauen. Eines kann ich euch nämlich sicher sagen: Wenn ich, seit meinem Erlebnis mit den Bremsen, steile Berge runterfahre halte ich schon mal die Luft an und ich bin bestimmt kein Schisser. Ich frag mich dann halt immer wenn das nochmal passiert-- wer oder was will die Karre aufhalten???


Das bei Buch und Bild hab ich angeschaut. 150¤ für 2 Ordner sind aber auch ein stolzer Preis.
Hat jemand diese Anleitung und taucht die richtig was? Dann könnte man die Kohle setzen, da ich als Neueinsteiger wenn was ausfällt immer erst mal suchen muss wo das Teil sitzt.

Also nochmal vielen Dank für die (superschnellen) Infos.
Falls jemand so einen HBZ hat oder weiß wo ich einen bestellen kann-- einfach melden.
Gruß
Mogle
 
Aber Hallo
Michael_Weyrich schrieb:
Beim TÜV gibt's da nix zu klären, da beide Varianten ab Werk lieferbar waren und beide in Deutschland zulässig waren. Im Prinzip kann ein TÜVler nicht beurteilen, ob die ANlage ab Werk drin war oder nachgerüstet wurde.
die Varianten waren in verschiedenen Modellen verbaut und die haben auch verschiedene ABE´s. Und jeder TÜV´tler kann wenn er will auf diese ABE´s zurückgreifen.
Das ist ein Eingriff in die Bremsanlage und damit erlischt ohne Eintragung die ABE, basta.
 
Hallo,

Das bei Buch und Bild hab ich angeschaut. 150¤ für 2 Ordner sind aber auch ein stolzer Preis.
Mag sein. Bei dem Preis für eine komplette Tankfüllung aber relativ (auch wenns grad mal wieder deutlich "billiger" geworden ist).
Hat jemand diese Anleitung und taucht die richtig was?
Ich würd mal sagen ja - v.a.
da ich als Neueinsteiger wenn was ausfällt immer erst mal suchen muss wo das Teil sitzt.
- unter den Umständen erst recht!

mfG
Axel
 
Hallo Mogle, hallo Axel, hallo Michael, hallo Jürgen, hallo die anderen,

Mogle, zum Thema WHB solltest Du wissen, dass es diese Handbücher gar nicht mehr gäbe, wenn sich nicht jemand hingesetzt hätte und mit Daimler um die Rechte diskutiert hätte. 150,-Euronen ist natürlich kein Pappenstiel, aber der Gegenwert ist absolut gegeben.


Zum Thema Betriebserlaubnis mag das nachstehende hilfreich sein:

Aus: http://www.autoversicherung-online.info/KFZ-Lexikon/A/Allgemeine-Betriebserlaubnis

...Sobald Veränderungen an einem Serienfahrzeug vorgenommen werden, kann dies zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen. Diese wird dem Hersteller für ein Fahrzeug erteilt, das etwa im Rahmen einer Serienproduktion gefertigt wird und gilt für alle Modelle, die in dieser Baureihe hergestellt werden. Somit muss nicht jedes Fahrzeug einzeln geprüft werden, sondern es reicht eine einzige Überprüfung der Fahrsicherheit und des technischen Standards aus....

... Die rechtlichen Grundlagen hierzu werden unter anderem in der Straßenverkehrszulassungsordnung, kurz StVZO, genauer geregelt. Ein sichtbares Zeichen für den Verbraucher, dass ein Kraftfahrzeug über die allgemeine Betriebserlaubnis verfügt, ist der sogenannte Fahrzeugbrief, der heute auch als Zulassungsbescheinigung geführt wird....

StVZO

Aus: http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#19
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.

(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministers für Verkehr und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8 ), entspricht.

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
... ...
(3) Abweichend von Absatz 2 .Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22 a erteilt worden ist oder...



Grüße

Holger
 
Hallo

Holger hat es auf den Punkt gebracht.
Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
.
.

(3) Abweichend von Absatz 2 .Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22 a erteilt worden ist oder..
Entgegen landläufiger Meinung hat der HBZ keine eigene Betriebserlaubnis. er kann also somit nicht einfach gegen einen anderen getauscht werden, da es sich um ein anderes Bremssystem handelt.
Wer trotztdem umbaut, kann es ja machen, ich möchte nur nicht solche Aussagen im Raum stehen lassen, das sei rechtsfreier Raum.
Wer will, kann ja mal als "ahnungsloser Fahrzeughalter" unverbindlich bei einem Prüfer anfragen.
 
Hallo,

Normalerweise müssen jegliche Änderungen an sicherheitsrelevanten Teilen, wozu die Bremsanlage ja ohne Zweifel gehört, eingetragen werden, dies ist sicherlich richtig. Es stellt sich aber hier die Frage, ob die Änderung auf einen damals auch ab Werk lieferbaren Zustand im Rahmen einer Abnahme oder Überprüfung überhaupt nachvollziehbar ist, sicherlich ist er es über Mercedes durch Entschlüsselung der Original-Datenkarte zum Fahrzeug.
Es stellt sich aber in dem Zusammenhang dann die Frage, in welcher Form die Art der Bremsanlage für den TÜV-Prüfer ersichtlich ist, also ob Fahrzeuge gleichen Baujahres mit Ein- bzw. Zweikreisanlage irgendein anderes Merkmal im Fahrzeugbrief haben. Da dies aus den angegebenen technischen Daten im Brief nicht hervorgeht, kann es nur noch die angesprochene ABE-Nr. sein.

Daher mal die Bitte an die 406-Besitzer: Welche ABE-Nummer ist im Zusammenhang mit welchem Baujahr bei euch angegeben?

Bei mir ist es:
- 406.121
- Zweikreis-Hydraulikbremsanlage ab Werk
- kombinierte Ein- und Zweileiter-Anhängerbremse ab Werk
- Bj. 12/70
- ABE-Nr. 3971/3 vom 25.03.1970

Sollten die Fahrzeuge mit Einkreisbremse und evtl. anderer Anhängerbremsanlage (bei gleichem Baujahr, also nach Änderung der Durchmesser der RBZ/HBZ) die gleiche ABE eingetragen haben, so würde diese dann mehrere Ausführungen abdecken und ein Umbau auf den jeweils anderen Zustand wäre immer noch ABE-konform und müßte dementsprechend nicht eingetragen werden.

Übrigens gehe ich bei meiner Aussage von einem Umbau entsprechend dem damals auch ab Werk optional als SA lieferbaren Zustand aus, Gebastel oder Experimente mit anderen Teilen haben an der Bremsanlage nix zu suchen und sind natürlich auch nicht (ohne Eintragung) zulässig.

Gruß,
Michael
 
Hallo Moggingers,
mein lieber Mann, so eine Diskussion hätte ich nicht erwartet. Ich bin auch eher der pragmatische Typ und der TÜV-Prüfer bei dem ich mit meinem Mog im August vorgefahren bin scheint das auch gewesen zu sein.
Nun nochmal meine Version:
Ich hab einen Mog, bei dem ist die Bremse ausgefallen weil sie ein heute veraltetes System hat.
Vorausgesetzt es gab das gleiche Fahrzeug mit den gleichen Radbremszylindern und der einzige Unterschied zu dem Zweikreissystem (das in der gleichen Baureihe verbaut wurde) war ein anderer HBZ und die Leitungen die eben nun über Kreuz je zwei Radbremszylinder bedienten, dann sagt mir mein normaler Menschenverstand-- umbauen und nicht fragen. Natürlich kann ich so weiter fahren wie bisher. Alle Gesetze eingehalten und die Typgenehmigung nicht berührt. Einziger Haken-- mein Bremssystem ist genau so gefährlich und unzuverlässig wie bisher. Davon mal abegesehn kann ich mir nicht vorstellen dass der TÜV Prüfer der meine Karre abnimmt überhaupt merkt, dass das Fahrzeug nun eine Zweikreisbremse hat, oder? Und schlechter ist sie ja nicht geworden.

Gruß Mogle
 
Hallo Mogle,

Deine Argumentationskette kann ich durchaus nachvollziehen. Zumal mein 411 Bremsentechnisch auch nicht besser dasteht.

Aber dennoch sollte sich jeder bewußt sein, dass dies zumindest in unserem Lande nicht nur eine Frage der technischen Möglichkeiten und des sehr gesunden Menschenverstandes ist. Sondern eben im Falle eines Falles eine rein juristische Frage.

Kommt es zum niemals erhofften Unfall mit schwerem Personenschaden oder hohem Kapitalschaden egal aus welchem Grund, wird jeder Beteiligte (Versicherung) mit allen Mitteln versuchen seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Spätestens dann wird festgestellt, dass die Bremsanlage verändert wurde und die Frage der Rechtmäßigkeit kommt auf.

Es hilft dann nicht, dass man sagt der TÜV hat dies bei der letzten HU nicht bemängelt oder gesehen. Einzig verantwortlich sind Fahrer/Halter.

Also Bremse fachgerecht verbessern ist sicherlich richtig, aber eben nur mit der entsprechenden technischen Abnahme.
 
Hallo mogle?

mogle schrieb:
und die Leitungen die eben nun über Kreuz je zwei Radbremszylinder bedienten,

Vorsicht mit über Kreuz.
Wenn er einen Lastabhängigen Bremskraftregler hat, geht das glaube ich nicht. Es gibt hier Leute die es genau wissen, ich wollte nur mal drauf hinweisen.

Gruß
Thomas
 
Hallo,

Vorausgesetzt es gab das gleiche Fahrzeug mit den gleichen Radbremszylindern und der einzige Unterschied zu dem Zweikreissystem (das in der gleichen Baureihe verbaut wurde) war ein anderer HBZ und die Leitungen die eben nun über Kreuz je zwei Radbremszylinder bedienten, dann sagt mir mein normaler Menschenverstand-- umbauen und nicht fragen.

Allerdings ist bei der Originalversion keine Aufteilung über Kreuz (Audi hatte das lange Zeit bei PKWs) sondern eine vorne/hinten-Aufteilung. Wenn schon, dann geht das nur mit der Originalaufteilung, andere Varianten müßten auf jeden Fall per Einzelabnahme genehmigt werden, würde ich aber eher nicht versuchen.

Wie schon gesagt, die Frage ist eher, ob die gleiche ABE-Nr. für Fahrzeuge mit Ein- und auch Zweikreisanlage gültig ist. Ist das der Fall, erlischt die ABE mit Umbau nach Original-SA nicht.

Gruß,
Michael
 
Hallo Zusammen!
Eine Überkreutzaufteilung der Bremskreise ist beim Unimog grundfalsch und sehr gefährlich.
Das ist nur möglich bei Fahrzeugen mit Lenkrollradius Null, sonst fährst Du beim Ausfall eines Bremskreises auf alle Fälle eine starke Kurve.
 
hallo leute
ich find noch wichtig festzustellen ob der unimog ein ALB an der hinterachse hat (scheibenbremser hat eins) kann man auch nachrüsten.
verhindert bei einer vollbremsung das die hinterachse hochsteigt desalb bei zwei kreisen immer vorne und hinten aufteilen und nicht über kreuz
gruß johannes