Hallo Jürgen,
eine Reparaturmaßnahme könnte das entfernen der Vollstift-Reste sein und der Ersatz durch Spriralspannstifte. Das wird in der Praxis durchaus gemacht, allerdings sind wir dann nicht mehr aus dem Niveau, welches die Konstruktion vorher hatte.
Dazu müssen die Bohrungen nicht aufgerieben sein, da die Spiralspannstife sich anpassen können. Wie gesagt, es handelt sich um eine Reparaturmaßnahme, die eine weitere Nutzung ermöglichen soll.
Ich sehe keine Möglichkeit die halben Bohrungen im eingebauten Zustand so aufzubohren, dass ein gleichmäßiges Tragbild erreicht wird. Daher mein Vorschlag mit den Spiralspannstiften DIN 7343.
Insbesondere wenn der Sitz gehärtet ist, dann wird es mit Freihandarbeiten noch schwerer.
Gruß
Markus