404 mit H kennzeichen und die anhängerkupplung....

maggmog

New member
16. Jan. 2007
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rheinbach
.. endlich oder auch nicht...

meine belgische pritsche hat TÜV und ist mit nem H kennzeichen angemeldet...

ABER:...... der RÜV fred meinte, das ich mit nem H... keine anhänger ziehen darf....

doch wieso sollte eine 1to auflaufanhänger nicht zum bild deines historischen gespannes passen...

oder welche erfahrunge habt ihr mit H kennzeichen und der anhängerkupplung... egal ob nato oder normal..

alaf aus bonn


magnus
 
....hhhmmm evt. bezieht er es auf den Nato-Haken, der wird oft als"nur zum Rangieren" eingetragen.
Allgemein kannste natürlich Hänger ziehen, es gibt keine Nutzungsbeschränkung außer "Gewerblich".

Gruß
Stefan
 
maggmog schrieb:
... der RÜV fred meinte, das ich mit nem H... keine anhänger ziehen darf....

da muss der gute Mann nochmal ein bischen die Gesetze studieren :lol:

mit rotem Händlerkennzeichen ( 06... ) dürfen keine Anhänger gezogen werden, es sei denn, der Anhänger selbst ist zusammen mit dem Zugfahrzeug Bestandteil der Probe- oder Überführungsfahrt.

Die Regelung, dass NATO-Haken nur für Rangierzwecke zugelassen werden, ist auch seit einigen Jahren überholt, da Ringfeder für diese Kupplung eine KBA-Nummer hat (bei RUK1D z.B. F575, steht auch auf dem Typenschild). In die Papiere wird nur der Zusatz "Verwendung nur mit Zugösen VG 74059" eingetragen.

Gruß Ulli
 
Hallo,

also ich habe auch ne Belgische Pritsche Bj. 1968 mit H-Kennzeichen und Natohakenkupplung eingetragen, OHNE den Zusatz ( nur zu Rangierzwecken )

Ich ziehe mit diesem Fahrzeug auch meinen TSA Anhänger, da muss dein prüfer wohl nochmal in die Schule.

Lediglich im Fahrzeugschein des Anhängers ist die am Anhänger angebracht Zugöse nur zu Rangierzwecken eingetragen. Für mehr würde ich das ding auch nicht gebrauchen, da sie sehr klein und einfach gebaut ist.

P1010064.JPG




Mfg
Sebastian Grunert


www.u404-pritsche.de
 
Hallo Magnus.

Entweder habe wir hier einen sehr großzügigen Detek-TÜV oder Deiner blickt nicht durch.
Ich fahre meinen 404 (H-Zulassung) und den druckluftgebremsten Anhänger mit originaler Nato-Anhängerkupplung und der originalen Druckluftanlage. Das Gespann ging bei der Vorführung problemlos über den TÜV. Ein Bild habe ich im Forum unter:

http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=28528

Am UNIMOG und am Anhänger habe ich noch die originalen Tarn-Leitkreuze montiert. Auch diese wurden nicht beanstandet.
Es ist also manches möglich. Laß Dich nicht abspreisen. :roll:

Schöne Grüße vom Bodensee
Werner
 
Der Vorbesitzer meines Funkkoffers hatte ebenfalls eine Rockingerkupplung und eine Kugelkopfkupplung eingetragen, das beides mit H-Kennzeichen,

Gruß
Thomas
 
Hallo Magnus,
habe meinen TÜV eine Betriebsanleitung vorgelegt und als anhängelast 4,75t eingetragen bei H-kennzeichen
Gruß
Michael