427 Zweiweg

Fritzy-t

New member
19. Mai 2019
11
0
1
Hallo zusammen,

ich habe mir einen 427 Zweiweg gekauft und soweit hergerichtet. Heute war ich bei der DEKRA um §21 zu machen.
Der sehr nette Prüfer meinte, dass der Unimog eine Ausnahmegenemigung für die Zweiweg Ausrüstung hat und braucht.
Die umfangreiche Beleuchtung die Drucklufthupe die Kessel usw. kann man als Privatperson nicht rechtfertigen.
Ich werde morgen mal vorsichtig bei der Zulassungsstelle anfragen aber ich habe wenig bis keine Hoffnung.
Hat jemand von euch einen Zweiweg im privaten Bereich zugelassen und im Einsatz?
Ich möchte die Zweiwegsachen nicht ausbauen, das wäre zu schade und sind ja auch 2Tonnen. Leergewicht 7033Kg
Der Unimog hat 3600h und 60000 Km
Auf Mobile liegen die angebotenen Fahrzeuge über 50000€
Was würdet Ihr an meiner stelle machen?

Viele Grüße
Rainer
 
Hallo Rainer,

was für eine Ausnahmegenehmigung hat denn der Prüfer gemeint?
Wenn er wie Du schreibst bereits eine Ausnahmegenehmigng hat(te), was steht da drin?
Warum hast Du eine Prüfung nach STVZO §21 machen lassen, war das Fahrzeug vorher nicht als Zweiwege Fahrzeug zugelassen?
 
Hallo Reiner
Michael Vogt ist hier im Forum unter Schienenmog unterwegs, er hat einen 416 mit Schienen- und Straßenzulassung..
Statt an die Zulassungsbehörde würde ich mich an Zagro wenden, neben der Zweiwegetechnik auch mit Unimog-Service. Der Chef ist ebenfalls ein Unimog-Freund und besitz ein paar hübsche Stücke in seiner Sammlung.
 
Hallo Rainer,

ich wohne unweit von der Firma Zweiweg in Leichlingen.


Lass dich dort mit dem Service Ingenieur verbinden.

Er ist sehr nett und freut sich über jeden erhaltenen Unimog.

Viele Grüße Manfred
 
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung
Es steht im Brief:
Ziff.1Zweiwegefz.(ww.Einsatza.d.Schiene)§49A1(ausger.m.einer weissen u. zwei roten Signalleuchten .vo. sowie drei weissen u.zwei roten Signalleucht. hi.)§55/2(ausger.m.Drucklufthorn)Ausn.Gen.erf*Erteilt.Ausna.Gen.u.Aufl.siehe Beiblatt**

Der Unimog ist bei VW gelaufen und die haben 60Km!!! Gleis im Werk. Da bekommt man sicher eine Ausnahmegenehmigung.
Ich habe lediglich ein ca,300mm langes Stück Schiene, als Ambos Ersatz ;o)
Der Unimog war 1993 für wenige Monate zugelassen, danach nur intern genutzt gelegentlich mit einer roten Nummer in
Kassel für Reparaturarbeiten der dortigen Gleise im Einsatz.

Viele Grüße
Rainer
 
Hallo Rainer,

rein formal ist im Brief ja die Ausnahmegenehmigung erteilt, was fehlt bei Deinen Angaben sind jetzt die auflagen aus dem Beiblatt.
Bisher ist nicht zu entnehmen, dass man für das Fahrzeug unbedingt "eigene 60km Gleis benötigt".

Also, wie von den Kollegen empfohlen bei Zweiweg, Zagro etc nachhören
 
Hallo,
das mit der Ausnahmegenehmigung ist schon Halter abhängig, die gelbe Rundumleuchte z.B. die ist an meinem verbaut und genemigt, ich als Privatperson
darf sie ab nicht führen. Ich habe die Anfragen schon abgesetzt und unser Zulassungsstelle hat eine Anfrage an die Regierung der Oberpfalz gestellt.
Mal sehen was dabei raus kommt, ich mache mir da keine Hoffnung mehr.
Dann muss ich Ihn halt verkaufen.
Viele Grüße und Danke
Rainer
 
Hallo Reiner
solange das Fahrzeug Größen- und Gewichts-konform ist, spricht nichts gegen die Genehmigung, die formal ja erteil ist. Bei mir steht noch alles in dem alten Pappbrief, aber nirgendwo eine Zeile oder Hinweis, dass die Genehmigung auf einen besonderen Halter oder Anwender beschränkt ist. Die Bezirksregierung ist mit Sicherheit der falsche Ansprechpartner, der Hersteller muss alle entsprechenden Daten liefern, die Bezirksgierung kann diese dann nur eintragen.
Der Kollege Schienenmog ist in einem Feldbahn-Museumsverein und ist Sammler, er war mit seinem Mog schon bei mir und auf diversen Treffen.
Ich kann dir nur dringend raten sich an den Hersteller zu wenden, Zagro und Zweiweg gehöhren zur gleichen Gruppe.
 
Hallo zusammen, Hallo Rainer,

bin nicht mehr so häufig hier, daher kann ich erst jetzt anworten. Ich selber hatte das Glück, das mein Mog vom ersten Tag an für die Straße zugelassen war, die spätere Wiederzulassung war dann nur eine Formsache.
Rainer schrieb "Der Unimog war 1993 für wenige Monate zugelassen . . . ". Existiert diese Zulassung noch? Wenn ja, sollte die Wiederzulassung kein Problem. Wenn nein, ist eine Anfrage beim Hersteller der 2-Wege-Einrichtung der richtige Weg. Ob Zagro oder Zweiweg sollte Rainer ermitteln, beide haben ihr Fabrikschild mit Daten am Fahrzeug angebracht, bei Zweiweg oft in der Kabine (Fahrertür oder im Bereich der Bedienelemente), bei Zagro außen im Bereich des Luftpressers/Druckluftkessel der Waggonrangieranlage. Bild vom Fabrikschild anfertigen und ab zum Hersteller, hier sollten dann auch die nötigen Unterlagen vorliegen.
Habe von meinem Fahrzeugschein (ja, im Jahr 2004 gab es ihn noch anlässlich der Umschlüsselung zum H-Fahrzeug) einen Scan angehangen, der obere Teil ist Daimler-Benz spezifisch und daher klar, im unteren sind die speziellen Ausnahmen der 2-Wege-Einrichtung beschrieben - und genau das braucht der Rainer!

Gruß von Michael
 

Anhänge

  • K_MV_416_01.jpg
    K_MV_416_01.jpg
    99,8 KB · Aufrufe: 1.143