Moin!
Schon ein wenig verwunderlich, was der TÜV dazu äußert. Hast Du ihn darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei Deinem Farhzeug um einen Oldtimer handelt?
Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 StVZO) Kraftfahrzeuge die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Darunter wird Dein Mog doch sicher fallen. Außerdem kann ich mir gerade überhaupt nicht vorstellen, welche Abgasnorm ein Kraftfahrzeug erfüllen muss, damit man es ablasten kann, bzw. als was für einen Typ es zugelassen werden kann.
Zulassung als Wohnmobil:
Wird schwer, da dafür zumindest ansatzweise erkennbar sei muss, dass es sich auch um ein Wohnmobil handelt. Ne Matratze reinlegen reicht nicht mehr und feste Einbauten wirst Du Dir auf Grund des Gewichtsproblems nicht leisten können.
Zulassung als Zugmaschine:
Pritschenlänge max. 1,4 x Spurweite an der Vorderachse. Somit müsstest Du den Koffer innen künstlich "kürzen" bzw. abtrennen. Ist die günstigste Variante, was die Steuern betrifft.
Zulassung als LKW:
Ist vermutlich die einfachste Variante in Deinem Fall.
Aber alle Zulassungsarten haben nix mit Abgasnormen zu tun.....
Gruß
Arne
P.S: geh hin und frag: Bitte zulassen als LKW und ablasten auf 3,49t zlgG - wieviel darf der Mog dann höchstens leer wiegen? Mit leerem oder vollem Tank?