Änderung der Mautpflichtigen Strassen ab 1.07.2018

Hallo Erni
was passiert, wenn der Antrag auf Befreiung mit Anhänger gestellt wir?
 
Hallo Erni,
hallo Helmut,

nix - braucht er nicht denn...

Das Zugfahrzeug (Unimog) ist als Solofahrzeug nicht mautpflichtig, da das zulässige Gesamtgewicht unter 7,5 t liegt.

In Kombination mit Ihrem Anhänger besteht Mautpflicht unter der Voraussetzung, dass es sich bei Ihrem Anhänger um einen geschlossenen bzw. offenen Kasten handelt.
Zitat Ende.

Also ... Kipper-, Plattform-, Tankanhänger sind außen vor.

Viele Grüße
Axel
 
Servus Axel,

das is genau das, wo mir der Hals schwillt - oder wie man bei uns sagt - dou schdaichd mä doch dä Giechä!!! :evil:
Bedingung für Maut:
"für den Güterkraftverkehr bestimmt" oder "dafür eingesetzt" ( https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautpflichtige_fahrzeuge/mautpflichtige_fahrzeuge.html )

Axel, für deinen Fall müsste doch eigentlich gelten:
"... Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Motorfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombination maßgebend. ..." ( https://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/BJNR137810011.html )

Nun wird der Mog schon umdefiniert als "für den Güterkraftverkehr bestimmt" - oder doch nicht? Dann wär er ja mautbefreit.
Bin gespannt, ob die mir gegebene Mautbefreiung ihre Gültigkeit behält. Der Witz an der Sache ist - die dir gegebene Erklärung ist für mich wieder mal die absolute Frechheit - würde ich meinen Mog um 1kg ablasten, dann wär ich erst mal von den 7,5to weg. Häng ich aber den 1200kg-PKW-Anhänger(!) dran (Stichwort "offener Kasten") wäre ich wieder voll dabei. Und das egal, ob ich damit für die Pflegearbeiten den Mulchmäher hin und wieder heim transportiere oder Wertholz geladen hab. Und die Krönung - bei uns geht die B2 der Länge nach durch den Ort. Wenn ich zu unserem kleinen Waldstück vor Ort will, muss ich da drüber - und schon wäre ich bei der Maut dabei... :shock:

Allein die Ausweitung von 15.000 auf 40.000km ( https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautausweitung_2018/mautausweitung_2018.html - in der Broschüre steht sogar "Das Streckennetz wächst um knapp 40.000 Kilometer.") is schon irre.
Zu meinem Fall: Echte Alternativen zum 406 hab ich keine - würd ich auf nen "Bulldog"/Traktor/Schlepper umsteigen, bräuchte ich doppelt so lange quer durch Nürnberg zum Wald, davon abgesehen das ich entsprechend den Verkehr behindere und manche Strecken (Kraftfahrstraßen) gar nicht mehr nutzen dürfte.
Na dann lass mer den Wald doch verfallen - geht auch nicht, bin zu gewissen Arbeiten an dem Wald sogar verpflichtet, gegen Androhung eines Ordnungsgeldes.
Zudem - dem Fiskus is es wurscht, der berechnet mir so oder so hypothetische Einnahmen aus der Waldfläche, egal was ich damit mache, seit die Pauschalieren gefallen ist. Und die BG-Rechnung für die Fläche krieg ich ebenfalls.
Dann traurigerweise doch die Radikallösung? - schön, wenn die Vorfahren sich mal die Fläche angeschafft und viel Arbeit investiert haben, aber dann eben weg damit. Davon profitiert dann a) der Notar und b) - wieder erst mal der Fiskus. Also wieder Mist.
Könnte einfach mal grade raus ko..en!
Eigentlich nennt man das Enteignung. :flex :fluch :evil:


mfG
Axel

PS: Als letzte Hoffnung bleibt einem da nur noch, diese verdammte Maut über die Steuer abzusetzen...
 
Moin nochmal,

@Helmut: ich würde erwarten, dass wenn der Antrag mit Hänger (und damit mit eindeutigem Kennzeichen und mir als Antragsteller gleichzeitig als Halter des Hängers) unter der Maßgabe, dass der Nachweis gelingt, dass der Hänger in Kombination mit der lof Zugmaschine nicht dem definitionsgemäßen Güterkraftverkehr dient, durchgehen würde.

Aber ich müsste eben jeden Hänger mit Kennzeichen und in meiner Eigenschaft as Halter mit beantragen und genau das kann ich in meiner Situation nicht (weil die benutzten Hänger alle nicht mir gehören).

Sollte ich mir irgendwann mal einen Anhänger kaufen, werde ich einen neuen Antrag stellen.

Gute Nacht !

Herzl Gruß
von Rango (Erni)
 
Hallo,

glaubt ihr eigentlich wirklich, dass TC und das BAG sein Regelwerk für jede erdenkliche Fahrzeugkombination ausgelegt oder geprüft haben?

Meine Vermutung geht eher dahin, dass man die wichtigsten und gewinnträchtigen Fälle untersucht und katalogisiert hat und der Rest wird in der Praxis später durch Gerichtsverfahren geklärt. Daher können die ausführenden Organe auch nur vage Antworten geben.

Gründlichkeit scheint keine Tugend in unser schnelllebigen Zeit mehr zu sein.

Gruß
Markus
 
Hallo,

kurzes Update.
Eigentlich war ich ja der Meinung, das meine Mautbefreiung noch ein Jahr bestand hätte, bis ich mal meine Unterlagen durchgesehen hab. Ja, so schnell vergeht die Zeit - meine Mautbefreiung läuft ab im April 2018 :mauer
Also - letzte Woche Mail an TC mit Nachfrage um Verlängerung und auf Reaktion warten.
Die kam dann auch tags drauf. Verlangt wurden nun der offizielle Verlängerungsantrag (muss man sich bei TC raussuchen) und Bilder vom Fahrzeug (ohne weitere Definition - vorn/hinten/seitlich? tags/nachts/? Aufbauzustand?). Also - "Maskenball" mit Mog veranstaltet und Bilder erstellt, mit ausgefülltem Antrag zurück an TC (alles per Mail). Hat ein paar Tage keine Reaktion gegeben, hab mich da schon mal an den Gedanken gewöhnt, künftig da auch noch abgezockt zu werden, die TC-app auch geladen...
Info's wie die von der BG sorgen auch nicht gerade für Optimismus: https://www.svlfg.de/20-aktuell/akt02_news/akt02_2016/akt02_2016_001/akt02_2016_001_01/index.html

Gestern kam dann die Antwort von TC: der Mog ist für weitere zwei Jahre von der Maut befreit. Fahrten zum Wald sind also weiterhin möglich, ohne die Fahrtkosten gleich zu verdoppeln. Auch zum Wald vor Ort darf ich mich dann also weiterhin über die Hauptstraße im Ort wagen - das ist nämlich die B2... Arbeitsgeräte im PKW-Anhänger mitnehmen, bzw. Fahrten mit dem Rückewagen - äh, ja dann schau mer mal :oops:

mfG
Axel

PS: ein größerer Landwirt mit Biogasanlage vor Ort is auch schon daran, seine Traktoren "wieder" zu drosseln auf 40. Wird den eh schon dicken Verkehr noch deutlich weiter belasten...