Ärger mit dem Tüv

juergen2205

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09. Feb. 2010
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Hallo Mogler,

der freundliche Herr beim TÜV meinte am Mittwoch, daß das Anhängerbremsventil meine U1000 424 BJ 87 keinerlei Bremswirkung mehr hat. Hab leider nicht gesehn womit er das gemessen hat da ich gebremst hab aber das ist jetzt halt mal so.

Er meinte wenn ich es eh nicht brauch, dann sollte ich es doch einfach blind stöpseln und die Kupplungsköpfe weg machen dann ist das ok.

So nun die Frage:

Wo klemm ich die denn am besten ab und wie mach ich das um sie auch problemlos wieder dran zu kriegen. Und kann man so ein Ventil überholen lassen oder brauch ich da mal ein neues wenn ich das Ding wieder in Betrieb nehmen will.

Schönen Abend

Jürgen
 
Hallo!

Da hast du aber einen Haufen Leitungen zum Abklemmen - schau mal in die Betriebsanleitung, dein defektes Ventil sitzt so ziemlich mittendrin. Ich würde es tauschen, um mir die Möglichkeit zu erhalten, druckluftgebremste Anhänger zu ziehen.
Wenn du es ausbauen willst: Es gibt Bildstopfen für Schneidringverschraubungen, die brauchst du dann sehr wahrscheinlich in mehreren Größen.

Ciao,
Stefan
 
Hallo Jürgen,

Ich denke dein Prüfer möchte nur von dir das du die Kupplungsköpfe entfernst. Somit ist die Anhängerbremsanlage außer Betrieb.

Lass das Ventil drin.

Volker
 
Hallo Volker

du meinst also er ist zufrieden wenn ich die Kupplungen weg mach und die Leitung dort blind stöpsel

Gruß

Jürgen
 
Hallo,

mit abklemmen alleine ist es nicht getan. Der Wegfall der vorhandenen Anhängerbremsanlage muss dann noch samt geringerer zulässiger Anhängelast in den Papieren eingetragen werden. Ich würd's statt mit abklemmen da doch eher mit Fehlersuche probieren. Oftmals ist das Ventil nur verschmutzt bzw. zur Reparatur reicht ein Dicht-(bzw. Reparatur-)satz.

Ich kenn da auch einen frühen 406er, bei dem der vorherige Besitzer alles abgebaut hat, was nicht mehr funktionierte. Die Druckluftanzeige hat nur noch 'nen Deckel, die Scheibenwischer sind nur zur Zierde (Gestänge und Motor fehlen), Heizung war einmal usw.

Gruß,
Michael
 
oh ja,

soweit hab ich noch garnicht gedacht, ich möchte das ja auch garnicht eintragen lassen da ichs auf jedenfall wieder gängig machen möchte. Dann werd ichs jetzt für den TÜV mal nur mit entfernen der Kupplungen probieren und mich dann auf Fehlersuche begeben.

Gruß

Jürgen
 
Hallo,

der Fehler kann auch an anderen Teilen liegen. Ich hab jetzt das Bremsenschema des 424 nicht im Kopf, aber wenn da gar keine Funktion vorliegt, kann es durchaus auch sein, dass die Luft erst gar nicht bis zum Anhängersteuerventil kommt. Beim 406er gab es z.B. mal eine Variante, bei der erst bei Anschluß am roten Kupplungskopf die Versorgung des Relaisventils (Anhängersteuerventils) freigeschaltet wurde.

Also erstmal prüfen:
- Steht am roten Anschluß Druck an
- wird eine evtl. vom roten Anschluß weggehende Leitung bei Anschluß eines Kupplungskopfes belüftet
- passiert bei angeschlossener Leitung am roten Anschluß beim Bremsen mit der Betriebsbremse was am gelben (Druckanstieg)?
- passiert bei angeschlossener Leitung am roten Anschluß beim Bremsen mit der Feststellbremse was am gelben (Druckanstieg)?

Gruß,
Michael
 
Hallo Jürgen

Ich setz mich gern wieder in die Nesseln und sag es zum 'zigten Mal: "die Bremsventile der Druckluftbremsanlage dürfen ausschließlich durch zertifizierte Vertragspartner repariert werden, auch wenn der Rep-Satz frei verkäuflich ist. Ein unberechtigt geöffnetes/manipuliertes DL-Ventil darf nicht wieder verbaut werden.

Die Hinweise den roten Kupplungskopf auf Funktion zu überprüfen, kann ich so nicht unterstützen. Der Prüfer ist sehr wohl in der Lage und es ist auch Bestandteil der DL-Bremsprüfung den Anhängerbetrieb zu simulieren. Das Anhängerbremsventil wird direkt über das Betriebsbremsventil angesteuert und der Prüfanschluss sitz auch direkt am Anhängerbremsventil. Somit kannst du der Diagnose des Prüfers schon trauen
 
Hallo,

Ich setz mich gern wieder in die Nesseln und sag es zum 'zigten Mal: "die Bremsventile der Druckluftbremsanlage dürfen ausschließlich durch zertifizierte Vertragspartner repariert werden, auch wenn der Rep-Satz frei verkäuflich ist. Ein unberechtigt geöffnetes/manipuliertes DL-Ventil darf nicht wieder verbaut werden.

Ist das die Aussage eines Herstellers oder gibt es dafür eine rechtliche (gesetzliche) Grundlage (falls letzteres, dann bitte benennen)? Auch jeder Hersteller anderer Teile (ob sicherheitsrelevant oder nicht) gibt keinerlei Funktionsgarantie mehr, wenn "Unberechtigte" Eingriffe vornehmen. Demzufolge dürfte man dann keinerlei Fahrzeugreparatur mehr selbst vornehmen. Wenn dies so relevant wäre, gäbe es hier Plomben (ähnlich den Tachoprüfungen), bei denen jeder unqualifizierte Eingriff direkt festgestellt werden könnte.

Die Hinweise den roten Kupplungskopf auf Funktion zu überprüfen, kann ich so nicht unterstützen. Der Prüfer ist sehr wohl in der Lage und es ist auch Bestandteil der DL-Bremsprüfung den Anhängerbetrieb zu simulieren. Das Anhängerbremsventil wird direkt über das Betriebsbremsventil angesteuert und der Prüfanschluss sitz auch direkt am Anhängerbremsventil. Somit kannst du der Diagnose des Prüfers schon trauen

Bei der letzten HU mit Mog und angehängtem luftgebremsten Anhänger (der brauchte auch gerade HU) wurde das Gespann mit den einzelnen Achsen über den Prüfstand gefahren und bei den von der Feststellbremse betroffenen Achsen diese auch damit geprüft. Prüfanschlüsse wurden nicht benutzt (obwohl soweit vorgeschrieben vorhanden), auch wurde die Anhängerbremsanlage des Mogs nicht einzeln (z.B. mittels Prüfmanometern oder Prüfgerät) geprüft. Bei vorherigen HU ohne angehängten Anhänger wurde mehrfach die Anhängerbremsanlage überhaupt nicht geprüft. Alleine schon daher möchte ich mir kein Urteil über das erlauben, was ein Prüfer feststellt und was nicht, wenn ich nicht selbst sehe, was er macht. Was vorgeschrieben ist und was wirklich gemacht wird sind bei der HU wie auch anderswo zwei paar Schuhe.

Wie schon geschrieben habe ich das Bremsenschema des 424 nicht im Kopf. Wenn also das Anhängerbremsventil immer mit Luft versorgt wird, wird's das evtl. sein. Wurde denn das Mehrkreisschutzventil geprüft, ob auch alle Kreise mit Luft versorgt werden? (ja, ist natürlich bei der HU vorgeschrieben, aber ob's gemacht wird...?)

Gruß,
Michael
 
ALLDOG schrieb:
Hallo zusammen,

den Hinweis von Klaus kann ich voll unterstützen,

selbst anerkannte Bremsendienste dürfen Bremsventile etc. nur dann öffnen und

reparieren, wenn sie dafür einen geeigneten Prüfstand im Betrieb haben,

ansonsten sind sie verpflichtet, nur Austauschventile etc. zu montieren!

Das ist alles in der STVZO § 29 Anlage VIII + § 41sowie der EG- Richtlinie genau definiert!

_________________
Gruß HANO H

http://www.hanomag-lkw-traktoren.de/

Oldtimer Informationen über PKW, LKW, Traktoren

Landmaschinen und mehr!


Ich verweise mal eben schnell auf einen anderen Thread und die darin enthaltene Aussage siehe oben :idea:

Ich gebe Michael allerdings in einem (wenn auch sehr traurigen Zustand Recht), dass sich nicht alle Prüfer an die vorgeschriebenen Prüfschemen halten. Sie drauf hinzuweisen, bedarf aber ersten der Kenntnis des Prüfschemas und zweitens dem Mut/der Gewissheit, dass der Prüfer dann mit Sicherheit etwas findet, um die Plakette zu verweigern!

Auch hier nochmal: mir ist es völlig wurscht, wer, wo, was an seinem Fahrzeug rumbastelt. Wenn jedoch durch unsachgemäße Reparaturen andere gefährdet werden (was bei der Bremse per se der Fall wäre), hört der Spass halt einfach auf. Du legst ja auch keine Infussion, nur weil du schon tausend mal gesehen hast, wie es funktioniert.
 
Hallo,

Ich verweise mal eben schnell auf einen anderen Thread und die darin enthaltene Aussage siehe oben

Tut mir leid. Im §29 StVZO mitsamt seinen Anlagen kann ich darüber nichts finden, da werden lediglich Prüffristen sowie die Durchführung von HU, SP usw. beschrieben. Da steht nicht, dass ich keine Reparatursätze in Bremsventile verbauen darf. Dann wird da noch auf irgendeine EG-Richtlinie verwiesen, um welche der tausenden EG-Richtlinien handelt es sich? Wenn man schon auf Gesetzestexte verweist, dann bitte auch auf die Stellen, wo das gesuchte drinsteht. So kann ich's nicht nachvollziehen.

Gruß,
Michael
 
Hallo zusammen,

hallo Michael, die alte Leier, alles wie gehabt.

Viele Fachwissende behalten ihr Fachwissen für sich, oder geben es nur noch über "PN" weiter, weil es sie das Trumherum ankotzt.

Torsten Pohl, ein anerkannter Fachwissender, mußte auf Knien gebeten werden, das er zumindest "Laut gibt".

Man könnte ja mit der Zeit gehen und die Foren auf den community-Bereich, Biete/Suche, sowie die Veranstaltungtipps der Regionalgruppen
beschränken.
Für den jetzigen Technikbereich, wäre eine Auflistung der Fachwerkstätten
und Bremsendienste, die monatlich zu aktualisieren wäre interresant.

Gruß Lothar
 
Hallo,

hallo Michael, die alte Leier, alles wie gehabt.

Viele Fachwissende behalten ihr Fachwissen für sich, oder geben es nur noch über "PN" weiter, weil es sie das Trumherum ankotzt.

Darum geht's mir hier nicht. Falls es aber eine gesetzliche Grundlage gibt, dann kann man die auch nennen. Ich habe bisher keine gefunden, dass die Hersteller bei Fremdeingriffen nix mehr garantieren, ist klar. Dann darf ich aber an keinem Fahrzeug mehr irgendwas schrauben, nicht nur die Bremsanlage betreffend.

Gruß,
Michael
 
Hallo Mogler,

ich wollte mit meiner Frage definitiv nicht bezwecken daß hier irgendwelche Streitgespräche ein Gang gesetzt werden.
Ich denke auch daß das nicht unbedingt Sinn und zweck des Forums ist.

Wenn hier jemand schreibt, daß es einen Reperatursatz gibt find ich das Klasse und bedanke mich für den Tip. Den Einwand die Finger davon zu lassen weil dieses Spiel lebensgefährlich (nicht nur für den Bastler) sein kann finde ich persönlich absolut in Ordnung. Es bleibt jedem selbst überlassen wie er dann damit umgeht aber in manchen Fällen ist das dem "Bastler" vielleicht garnicht erst bewußt und er kommt durch diesen Einwand erst zum Nachdenken.

Von dem her ist der Einwand doch gerechtfertigt aber dann muß damit eben auch wieder gut sein.

SO jetzt gehts mir besser :lol:

Also nochmal zum Problem.

Ich hab ja leider keinen Anhänger an dem ich die Bremswirkung testen kann und daher auch kein Problem damit das Ding vorübergehend still zu legen.
Es kommt auf jeden Fall Luft hinten an, das konnte ich ja hören aber eben offensichtlich viel zu wenig. Meinte auch nicht daß ich die Behauptung des Prüfers in Frage stelle. Der wird bestimmt recht haben. Es kommt also einfach nur zu wenig Luft an.

Den Grund dafür weiß ich leider noch nicht.


Gruß und friedlichen Abend


Jürgen
 
Hallo Jürgen

Keine Sorge du brichst hier keinen Streit los. Ist halt so meine Einstellung als ausgebildeter Fachmann auch mal die rechtliche Seite in den Vordergrund zu rufen, gerade weil viele Bastler (wie du schon angemerkt hast), sich dieser Tatsache garnicht bewusst sind.

Dies sehen Einige unserer Community allerdings als Eingriff in ihre "freie Entfaltungsmöglichkeit". Aber wie du schon so schön angemerkt hast, bleibt es schlussendlich jedem selbst überlassen.
Unser BGB hat dafür einen kleinen aber weittragenden Nebensatz: "Unwissenheit schütz nicht vor Strafe". :!:

Für unseren wissberierigen werde ich mal bei der Innung das Regelwerk abfragen, obwohl ich nicht glaube, das es an seiner Einstellung was ändert :(
 
Hallo,

Für unseren wissberierigen werde ich mal bei der Innung das Regelwerk abfragen, obwohl ich nicht glaube, das es an seiner Einstellung was ändert

Noch als Ergänzung: Mir geht's nicht darum, wer das gewerblich machen darf oder wer nicht. Mir geht's rein darum, ob ich privat an meinem Mog ein Bremsventil reparieren darf oder ob das verboten ist. Wenn's verboten ist, muss es dafür eine rechtliche Grundlage geben, die interessiert mich.

Gruß,
Michael
 
Hallo zusammen,

hallo Jürgen (2205), ich würde so vorgehen wie Michael es schon geraten hat. Der weiß genau wovon er spricht, und ist noch einer der sich mit fachmänischem Rat hier beteiligt.

Die Anlage einfach mal vorrübergehend stillzulegen geht nicht, wird in
den Papieren ausgetragen. Hat Michael auch schon angemerkt.
Das Ganze wieder Rückgängig zu machen, ist mit einem Pinselstrich nicht
getan, weiß ich aus eigener Erfahrung.

Ich habe meinen Bremskraftverstärker zerlegt und mit neuem Dichtungssatz wieder zusammengebaut, funktioniert tadellos.
Daß man sich Aufzeichnungen machen muß ist klar.

Gelegentlich bekomme ich Fragen zu dem alten Bremskraftverstärker gestellt, die ich aber nicht immer beantworten kann, ich hab das Ding
nur zerlegt und genau so zusammengebaut. Obwohl die Fragesteller
hier in der community sind, tauchen diese Fragen hier nicht auf,
Warum wohl?

Gruß Lothar
 
die sogenannte Anlage VIII zu §29 StVZO besagt ja nur, dass die ...Bremsen...einer Sicherheitsüberprüfung...unterzogen werden müssen...

Dies bedeutet aber, dass beim Reparieren von Bremsenkomponenten die Sicherheitsüberprüfung ihre Gültigkeit verliert, sofern die Reparatur nicht fachmännisch durchgeführt wird.

Dies bedeutet aber auch, dass evtl. Einstellwerte überprüft werden müssen, falls sie sich durch die Reparatur geändert haben sollten. Falls nicht, sehe ich keine Probleme, die eigene Bremsanlage selbst zu reparieren (fachmännisch!), wie z.B. auch die Radzylinder zu wechseln o.ä.
 
Also hier mal die offiziellen Aussagen Hersteller Wabco, Haldex, Knorr, der Kfz-Innung Bayern und des TÜV Bayern Sued.

Reparaturen: Die Ventile dürfen nur mit originalen Reparatursätzen überholt werden. Das überholte Ventil muß auf dem Prüfstand überprüft/eingestellt werden, bevor es wieder verbaut wird. Die Prüfung ist im Prüfbuch einzutragen.

Prüfstand: Die Ausstattung des Prüfstandes regelt der §29 StVO. Wer einen Eintrag in das Prüfbuch machen darf (aaSoP und PI) regelt auch der §29 StVO. Die Abnahme und Zulassung des Prüfstandes reglt die Kfz-Innung und der TÜV. Die Schullung und Prüfung der Prüfer regelt der §29 StVO, Prüfungsausschuß wird aus Mitgliedern der Hersteller, der Kfz-Innung und des TÜV Bayern zusammengestellt

Sicherheitsprüfung: verfällt nicht, wird aber ohne Eintrag der Prüfung des überholten Ventils nicht durchgeführt. Dies führt dann zum Entzug der Plakette und somit darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.

Heißt für euch/uns: den Ein- und Ausbau samt Überholung des Ventiles darst du selbst machen, die abschließende Prüfung auf dem Prüfstand samt Eintragung jedoch nicht.

Wenn ein Ventil ohne Prüfung verbaut wird haften im Schadensfall der Halter/Fahrer als Verantwortlicher und evtl. die Kfz-Werkstatt als "Wissender" , wenn sie eine SP an einem Lkw durchführt an dem ein Ventil verbaut wurde, für das die Prüfung nach erfolgter Instandsetzung nicht durchgeführt wurde.


Wer es jetzt nicht glaubt, kann sich selbst die Mühe machen und bei oben genannten Stellen nachfragen.