Altautoverordnung

thomas_fitzner

New member
26. Juli 2002
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Hallo Leute
Weis einer von euch ob ein Unimog der Endgültig abgemeldet wird, auch unter die Altautoverordung fällt. Ich meine mit Entsorgunsnachweis entsorgt werden muss.
Oder ist es möglich das Fahrzeug als Ersatzteiträger Umweltgerecht zu lagern.
Gruß Thomas
 
Hallo Leute
Weis einer von euch ob ein Unimog der Endgültig abgemeldet wird, auch unter die Altautoverordung fällt. Ich meine mit Entsorgunsnachweis entsorgt werden muss.
Oder ist es möglich das Fahrzeug als Ersatzteiträger Umweltgerecht zu lagern.
Gruß Thomas
 
Hallo,
ich würde keine schlafenden Hunde mit solchen Fragen ans Amt wecken.
Stell den abgemeldeten Unimog in die Scheune und gut. Und wenn er draußen steht
hängst Du eben ein Schild dran \"zu verkaufen\". Das weiß doch der Dorfsheriff nicht
daß dies ein Teileträger ist.
Öl und alle anderen Flüssigkeiten raus und Korrosionsschutz rein-fertig.
Thorsten