Hallo Rainer,
was stand denn vor der Ablastung in dem Fahrzeugschein/Brief.
Bei meinem ehemaligen 411 waren genauso wie jetzt bei Dir die Felder nur mit einem Bindestrich versehen und die Prüfnummer der Anhängekupplung aufgeführt.
Gemäß "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" des KBA sind in die Felder "Der Wert ist aus dem CoC, entsprechend der jeweiligen Fahrzeugklasse, bzw. aus der Datenbestätigung zu übernehmen...Sind keine Angaben vorhanden, ist ein Strich ( - ) einzutragen"
Dies bedeutet also nicht, dass Du nun keine Anhängelast hast sondern dass hier zu keine speziellen Angaben gemacht wurden. Es gelten also de allgemeinen Regeln aus der STVO, STVZO unter Berücksichtigung der Angaben zur Kupplung selbst (D-Wert etc)