Anhängelast bei bodenkonstander Ackerschiene

Hallo,

ich habe eine Frage zur einteiligen bodenkonstanten Ackerschiene (wie die grüne oben auf dem Bild von Siggi):

Gibt es da irgendwo eine eingestempelte Typ-Nummer und einen eingeschlagenen Mercedes-Stern? Falls ja, wo bitte genau. Ich kann an meiner nirgens etwas finden; sie ist aber auch schon recht rostig.

Danke und viele Grüße,
Christof
 
Hallo,

wollte noch mal nachfragen, ob da jemand weiß, ob die Ackerschiene irgendeine Nummer eingeschlagen hat... als Nachweiß quasi, dass diese Original ist?

Danke und Gruß,,
Christof
 
Hallo,

ja, die Ackerschiene hat normalerweise auf der rechten Seite oben eine Teilenummer eingeschlagen. Bei der Schiene mit 22mm Bohrungen ist es eine andere als bei der Schiene mit 30mm Löchern.

Wenn Zweifel über die originalität der Ackerschiene bestehen, kann im Gutachten auf die Verwendung der originalen DB Ackerschiene verwiesen werden, dann ist der Betreiber in der Pflicht, wenn am Fahrzeug keine originale Ackerschiene verbaut ist.

Und der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Ackerschiene ist die Möglicheit, Geräte anzuhängen.

Steht aber alles in meinem neuen Buch zum UNIMOG 411.

Gruß
Markus
 

Anhänge

  • Ackerschiene.jpg
    Ackerschiene.jpg
    33,1 KB · Aufrufe: 3.380
Es gibt übrigens ein fahrzeugunabhängiges Schreiben vom KBA mit dem Titel "Kugelköpfe nach DIN 74058 an Ackerschienen" vom 04.02.1965, wo sich DB bestätigen lässt, das keine technischen Bedenken bei Zugmaschinen bestehen.
 
Hallo Christof,
Ein Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ist nicht für die Montage von Kugelköpfen nach DIN 74058 an Ackerschienen erforderlich, da die Zulassung (E1-Prüfzeichen) bereits durch das ECE-Prüfzeichen nach 55R-012410 vorhanden ist.
Die ECE-Zulassung ist der Nachweis für die Verkehrsicherheit des Bauteils.
Die Ackerschiene muss nur fest angebaut ist.
hier: https://www.unimog-community.de/phpBB3/kugelkopf-an-ackerschiene-db-freigabe-t98307.html

Gruß
Wolfgang
 
Hallo
Die Bescheingung des KBA besagt, dass eine Kugelkopfkupplung an der Bodenkonstanten Ackerschiene zulässig ist.

Inhalt Freigabe Kugelkopf.jpg
 
Danke für eure hifreichen Antworten.
Dieses Schreiben vom KBA habe ich auch. Beide Varianten sind möglich, denke ich. Nur bei der Variante mit der bodenkonstanten AS und dem KBA-Schreiben, braucht der KfZ-Sachverständige sich keine weiteren Gedanken über Festigkeiten zu machen. Hatte mich nur gefragt, ob er denn ggf. in Frage stellt, ob denn das Teil da hinten dran auch wirklich die im KBA-Schreiben genannte bodenkonstante AS ist und ob die original ist. Dann wäre ich in der Nachweispflicht und das wäre mit einer eingestempelten Nummer und möglichst noch mit Mercedes-Stern dahinter am eindeutigsten. Ich komme aus Dortmund und hier kennen die TÜV-Prüfer keine Unimogs und auch keine Ackerschienen ;-)
Viele Grüße,
Christof
 
Hallo,

Dortmund ist doch super. Dann fährst du fix nach Werl und schon wird dir in der Unionstrasse 2 beim Schuhmann TÜV Nord (ehemals GTÜ Lehnert) geholfen. Die kennen UNIMOG, weil ich dort auch immer hin fahre. Die sind im Thema.

MIt Dortmund habe ich aus so meine Erfahrungen.

Gruß
Markus