Ausnahme STVZO par. 47 und 49

DennisM

New member
22. Aug. 2018
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Guten Abend aus dänemark.

In verbindung mit übergang (letzte chance d.1/10-96) aus Euro I zu Euro II, wird meine Unimog 418 U130 d.1/12-96 beim ausnahme in Deutschland zugelassen.

Ausnahme text, Zulassungsbescheinigung teil I, laut:

AM 24.9.96 B.BMV-STV14/36.39.21-30/29M96*AUSN.:gilt BZGL.PAR.47STVZO(abgasverh.)U.PAR.49STVZO(geräuschverh)ALS V.D.1.10.96 ERSTMALS I.D.VERKEHR GEKOMMEN

Ich finde gahr nicht der klartext/innhalt zu AM 24.9.96 B.BMV-STV14/36.39.21-30/29M96

Es gibt wohl keine BMV mehr? Denke hier an BMVI.
Ich habe BMVI-stv14 gefunden = Straßenpersonenverkehr?

Kann Jemand mir weiterhilfen
Danke im voraus.
Freundliche Grüsse,
Dennis
 
Hallo Denis
ich hoffe du wirst die deutsche Beamtenstruktur verstehen.
Die Zuständigkeiten diverser Ministerien werden in jeder Legislaturperiode ein wenig geändert.
BMV (Bundesminister für Verkehr) ist jetzt BMVI (Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur).

Der Eintrag lautet im Volltext
Aus(?) 24.9.96 Beschluss (?) Bundesministerium für Verkehrt -Straßenverkehr (Abteilung 14 Gewerblicher Straßenpersonenverkehr, wird damal aber ein anderer Fachbereich gewesen sein) 14/36.39.21-30/29M96* Ausnahme:gilt
bezüglich Paragraph 47Straßenverkehrszulassungsordnung(Abgasverhalten.) und Paragraph 49Straßenverkehrszulassungsordnung(Geräuschverhalten) als vor dem 1.10.96 erstmals in den Verkehr gekommen.
Die "Geheimsprache" muss man übersetzen, Dann findet man im Netz das hier
 
Vielen Dank Herr Schmitz.

Es war eine grosse Hilfe. Ich habe den "rechtlicher Rahmen" gefunden, ich gesucht habe:

"4 Nicht abgesetzte LagerFz,
die die in 1a u 1b genannten Rili nicht erfüllen, werden gemäß
Schreiben des BMV betreffend"

„Genehmigung von Ausnahmen für Fz
mit ABE gemäß § 70 von den Vorschriften
–der Rili 88/77/EWG idF 91/542/EWG (Abgasverhalten von
Kfz mit Dieselmotor) und
–der Rili 70/157/EWG idF 92/97/EWG (Geräuschverhalten
von Kfz)“


Hoffentlich kann es mir helfen, das dänische zulassung von Unimog zu bekommen.

Nochmals, vielen Dank.
Freundliche Grüsse,
Dennis
 
Danke sehr Herr Schmitz,

So war die Samstags lektüre geretten.
Jetz zu lesen UND verstehen.

Mit freundliche Grüsse,
Dennis
 
Guten Tag,
5 Jahre später und immer noch ohne dänische Papiere auf meinem deutschen LOF Unimog. Mittlerweile habe ich einen Unimog aus Schweden gekauft und teilrestauriert. Ich habe dafür eine dänische Zulassung erhalten.

Allerdings möchte ich meinen deutschen LOF-Unimog trotzdem in Dänemark als Lkw zulassen lassen. In den deutschen Zulassungspapieren steht Umbau zum LOF Zugmachine und das bedeutet wohl, dass die Erstzulassung nicht als LOF Zugmachine erfolgte? Wenn es nicht als LKW zugelassen werden sollte, gab es wahrscheinlich keinen Grund für die Ausnahme von den Klauseln 47 und 49, da für LOF nicht dieselben Euronormen galten wie für LKW. Bei der Ablehnung der dänischen Behörden wird der Schwerpunkt auf die LOF-Zulassung in Deutschland gelegt, da aus den deutschen Papieren nicht sofort hervorgeht, dass die Erstzulassung als LKW erfolgte. Gibt es eine Stelle, wo man der Erstzulassung Informationen über den Fahrzeugtyp finden kann?
Abschließend, gibt die Ausnahme als "Nicht abgesetztes Lager FZ" im papierform zu finden? Also zugehörend WDB4181021W182415?
Mein Deutsch ist wahrscheinlich unverständlich, aber vielen Dank im Voraus für die Hilfe. Ich wünsche Ihnen schöne Osterfeiertage.

MfG. Dennis Martinussen, Dänemark
 
Hallo Dennis,
ich vermute nach allem was hier geschrieben ist, dass tatsächlich Dein Mog bereits bei der 1.Zulassung als als LOF Zugmaschine umgeändert worden ist um überhaupt in Deutschland zugelassen werden zu können.
Wann hatte den das Fahrzeug gemäß den Papieren die 1.Zulassung?
Dem Verlauf ist ja zu entnehmen das es sich um ein Fahrzeug handelt, welches vor dem Stichtag der Änderung der Euronorm produziert wurde dann aber nicht gleich zugelassen wurde sondern erst nach dem Stichtag diese 1.Zulassung erfolgte.
Du kannst aber bei Mercedes Benz die Datenkarte Deines Fahrzeuges anfordern. Dort müsste die ursprünglich von Mercedes vorgesehene Fahzeug kategorie ersichtlich sein. Dies ist allerdings natürlich kein amtliches Dokument wie die tatsächliche Zulassungsbescheinigung.
Wenn ich Recht habe war also zum Zeitpunkt der 1.Zulassung das Fahrzeug eigentlich in Deutschland nicht mehr als LKW zulassungsfähig. Da es sich aber um eine EU-Norm handelt ist es durchaus wahrscheinlich dass genau dieser Fakt jetzt bei Dir in Dänemarkt ebenfalls zum Tragen kommt. Im Umgekehrten Falle wäre es so.
 
Vielen Dank für die Antwort, Jürgen
Kopi af vilkårlig LoF unimog indregistreringsattest 1997.jpeg
Das erste Bild zeigt die Zulassungsbescheinigung eines beliebigen Unimog als LOF. Beachten Sie, dass die Abschnitte 14 und 14.1 nur mit einem Bindestrich benannt sind.
unimog 418  teil 1.jpg
Das zweite Bild zeigt die Zulassungsbescheinigung meines Unimog als LOF. Beachten Sie, dass die Felder 14 und 14.1 die Bezeichnungen SKL:S1 bzw. 610 tragen. 610 ist ein Präfix, das im Zusammenhang mit LKWs verwendet wird. Ich glaube, dass dies, zusammen mit der Ausnahmegenehmigung weiter unten im Dokument, darauf hindeutet, dass die Erstzulassung meines Unimog als LKW erfolgte.
MfG Dennis
 
Hallo Dennis,

Was tatsächlich bei der Erstzulassung am 1.12.1996 gemacht wurde läßt sich so nicht feststellen, es sei den Du machst den damaligen Halter ausfindig.
Von MB kannst Du die Datenkarte des Fahrzeuges erhalten die den Auslieferzustand des Fahrzeuges beschreibt. Dies ist aber eben nicht zwingend der Zustand zum Zeitpunkt der 1.Zulassung.
Ob Du durch eine Anfrage bei Deutschen Kraftfahrtbundesamt Unterlagen über die Erstzulassung noch erhalten kannst bezweifele ich weil dies ja über 25 Jahre zurückliegt und scheinbar zu späterem Zeitpunkt neue Papiere ausgestellt wurden.
Was sagt dazu die Zulassungsbescheinigung Teil II aus? Diese gibt ja die Historie des Fahrzeuges (Halter, Zulassungen) wieder.
Fakt ist aber, dass dies eine EURO 1 Fahrzeug mit Erstzulassung nach dem Stichtag 1.10.1996 ist. Damit ist es in Deutschland nicht als LKW zulassungsfähig. Zuletzt war es Deinen Papieren nach eben nicht nur Fahrzeugkasse LOF Ackerschlepper sondern auch in der Anwendung genauso zugelassen (grünes Kennzeichen == Zulassung auf einen LOF Betrieb, ausschließliche Nutzung LOF)
Da es sich bei diesen Schadstoffregeln um eine EU-Richtlinie handelt, wird es wie schon geschrieben, vermutlich in bei Dir in Dänemark genauso gehandhabt. Einen Nachweis, das dieses Fahrzeug in Deutschland nach dem 1.10.1996 als LKW zugelassen war ist so wohl nicht zu erbringen.
 
Hallo Denis
Beachten Sie, dass die Abschnitte 14 und 14.1 nur mit einem Bindestrich benannt sind.
Feld V.9 - > Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
Feld 14 - > Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
Feld 14.1- > Code zu V.9 oder (14)
Land- oder forstwirtschalfliche (lof) Fahrzeuge waren von der Einhaltung der Abgasnormen bis 2002 befreit. Deshalb sind die Felder nicht zutreffend und mit einem Leerstrich versehen.
LKW mussten diese aber einhalten. Das ist vermutlich dein Problem. Für noch nicht verkaufte Fahrzeuge war die Ausnahme für Lagerfahrzeuge , die durften in der Übergangszeit noch zugelassen werden.
Das Fahrzeug wurde per Einzelabnahme zugelassen, deshalb kein Eintrag im
Feld K - > Nummer der EG-Typgenehmigung oder Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
Du möchtest wie ich das jetzt verstehe aber als LKw zulassen. Dann wäre die Einhaltung der Abgasnorm vorgeschrieben.
Wie ist die Regelung für landwirtschaftliche Fahrzeuge in DK?
Welche Motor nummer ist denn verbaut?
 
Vielen Dank für die Antworten an Herrn Schmitz und Herrn Fahlbusch.

unimog 418 Zulassung teil 1 bagside.jpg

Meine Behauptung ist, dass mein Unimog zuerst als LKW und später dann als LOF Ackerschlepper zugelassen wurde.

1. Es gab keinen Grund für eine Ausnahme, da, wie Helmuth erwähnt, Emissionsanforderungen für LOF erst im Jahr 2002 eingeführt wurden.

2. Wenn die erste Registrierung als LOF erfolgte, wären die Abschnitte 14 und 14.1 mit einem Bindestrich ausgefüllt worden.

3. Es wäre nicht relevant, in der Zulassungsbescheinigung „Umbau zum Zugm. Ackerschlepper “ zu vermerken

Die Regeln für LOF in Dänemark sind ungefähr die gleichen wie in Deutschland, allerdings ist die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h reduziert. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist das Problem. Es bietet eine doppelt so lange Transportzeit und keine Möglichkeit einer Autobahnfahrt.

Es wäre kein Problem, meinen Unimog in Dänemark als LOF zuzulassen.

Dänemark ist verpflichtet, eine eventuelle Restfahrzeug (Nicht abgesetzte LagerFz) genehmigung aus Deutschland zu akzeptieren und mir somit die Zulassung meines Unimog als LKW zu ermöglichen, aber ich muss diese deutsche Ausnahmegenehmigung nachweisen/zeigen können.

Die heutigen genehmigungen für Restfahrzeuge werden anhand der vom Fahrzeughersteller vorgelegten VIN-Listen erteilt. Aber ich glaube nicht, dass das im 1996 so war?

Die Motornummer ist: 364982 10 370567, also ein EURO1-Motor?

Danke im voraus,
MfG Dennis
 
Hallo Dennis
bei dem Fahrzeug ist der OM364982 LA Euro I verbaut
418 -182415 Datenkarte.png
Hier mal die gesamte Datenkarte
Anhang anzeigen WDB4181021W182415.pdf

Ab 01.10.1996 für LKW Kategorie N2 > Abgasnorm EURO II, Erstzulassung deines Fahrzeug 02.12.1996.
Bei dir steht im Beiblatt
  • 96 B.BMV-ST14/36.39.21-30/29M96*Ausnahme gilt bezüglich Paragraph 47 StVZO (Abgasverhalten) und Paragrph 49 (Geräuschverhalten) als vor dem 1.10.96 erstmals in den Verkehr gekommen
um die Einstufung zu EURO II zu umgehen. Die Fahrzeuge waren erstmal Kathegorie N2 (LKW), Fahrzeuge die nicht endgültig konfektioniert waren und im Lager standen waren dann halt solange LKW. Deshalb kann auch die Sonderregelung für Lagerfahrzeuge für Fahrzeuge nach der alten Abgasnorm greifen
Ob diese Ausnahme zur Übergangsregelung von EURO I nach II auch in DK anerkannt wird wäre zu klären.
In der Datenkarte ist Heckkraftheber, Hecktraverse und Arbeitshydraulik aufgeführt, der Umbau zu lof-Zugmaschine wird bei Daimler erfolgt sein. Das war durchaus üblich, dass Lagerfahrzeuge erst später zum endgültigen Kundenumfang nachgerüstet wurden. die Änderungen müssten in Vedoc dokumentiert sein.
Was mit noch aufgefallen ist, Fahrzeug 24V, das war eher für LKW üblich, lof-fahrzreuge haben üblicherweise 12V, was auf eine Umrüstiung eines "LKW" hindeutet.
DennisM schrieb:
Die heutigen genehmigungen für Restfahrzeuge werden anhand der vom Fahrzeughersteller vorgelegten VIN-Listen erteilt. Aber ich glaube nicht, dass das im 1996 so war?
nur wenn diese Liste vorlag, konnte auch damals nur dann die im Beiblatt beschriebene Ausnahme erteilt werden. In der originalen Datenkarte ist die Abnahme am Band dokumentiert. Damals lief schon alles über die EDV.
 
Vielen Dank für die Information, Herr Schmitz.

Wenn mein Unimog zu keinem Zeitpunkt in Deutschland als Lkw zugelassen war, habe ich keine Möglichkeit, ihn in Dänemark als Lkw zuzulassen. Sollte es jedoch irgendwann einmal in Deutschland als Lkw zugelassen worden sein, müssen die dänischen Behörden die im Beiblatt genannte Ausnahmegenehmigung akzeptieren. Ich muss aber nachweisen können, dass es einmal als LKW registriert war.

MfG
Dennis
 
Hallo Denis
vielleicht gibts es eine Datenbestätigung von Daimler in Wörth, hier die Kontaktdaten für deine Anfrage
Ich kann nur den letzten Zustand der Datenkarte sehen, nicht ob das auch zum Zeitpunkt der Auslieferung so war.
 
Hallo Dennis, hallo Helmut,
eine Datenbestätigung aus Wörth von MB ist aber nicht direkt mit einer Zulassung gleich zu setzten, es sei den das Fahrzeug wurde direkt vom Werk aus zu gelassen.
Eher müsste hier über das Kraftfahrbundesamt KBA versucht werden noch alte Zulassungsdaten zu finden, was ich allerdings eher bezweifele. Oder eben man macht den ersten Halter ausfindig und der hat vielleicht noch entsprechende Unterlagen.
Wenn den Dänischen Behörden der Satz der Ausnahmegenehmigung, die ja in den amtlichen Papieren eingetragen ist und in Bezug auf die Schadstoffklasse die (fiktive) Erstzulassung vor den 1.10.1996 dokumentiert , nicht anerkennt, sehe ich hier wenig Erfolgschancen.
 
Hallo Dennis
ich habe mal beim Kraftfahrt-Bundesamt in den Typschlüssel etwas gesucht. Dein U1650L war ab Werk LKW, nur durch die Verkürzung der Ladefläche konnte der als Zugmaschine umgeschlüsselt werden.
Der 1650L ist beim KBA unter LKW gelistet HSN 708 TSN 744S. 135
Der U130 ist in der Liste der Klasse T gelistet HSN 708 TSN 254 S. 69
Ich vermute mal, der war immer als Zugmaschine zugelassen.
Zugmaschinen fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot und dürfen zwei Anhänger ziehen. Natürlich konnte man den auch als LKW zulassen. Das macht aber nur Sinn, wenn der Fahrzeug-Halter das versicherungstechnisch so für besser befand.
 
Herr Schmitz und Herr Fahlbusch,
Vielen Dank für Ihre Antworten und Aufklärungsarbeit.

Was die Ausnahmegenehmigung betrifft, muss der U130 irgendwann einmal als LKW zugelassen gewesen sein, sonst macht es keinen Sinn, die Ausnahmegenehmigung in den Papieren zu haben. Aber es gibt wohl keine Möglichkeit, die deutsche Zulassungsgeschichte des Fahrzeugs vom Jahr 1996 bis zum Kauf in Erfahrung zu bringen?

Wäre es angesichts der Ausnahmegenehmigung, für einen deutschen Staatsbürger, möglich, das Fahrzeug in Deutschland als LKW registrieren zu lassen ?- also im Jahr 2024

Ach ja, entweder muss ich mir einen Bauernhof mit Feldern und Wiesen gekauft haben oder U130 muss zurück ins Herkunftsland reisen :-)

Nochmals, vielen Dank

MfG Dennis
 
Hallo Dennis,
das das Fahrzeug tasächlich einmal als LKW zugelassen war ist so nicht gesagt.
Das Fahrzeug war seitens Mercedes ursprünglich als LKW vorgesehen und hat dann die entsprechende Typsierung erhalten. dieses wurde in dem damaligen Papiern (Fahrzeugbrief und CoC) bei Mercedes ab Werk so eingetragen.
Als dann das Fahrzeug als Lagerfahrzeug nicht rechtzeitig vor dem 1.10.1996 zugelassen wurde kann pauschal die Ausnahmegenehmigung für die noch bei Mercedes stehenden Fahrzeuge beantragt und eingetragen worden sein. Dies wurde in der Regel nicht für einzelne Fahrzeuge sondern ganze Listen von Fahrzeugen gemacht. Bei der tatsächlich 1.Zulassung kann aber bereits die Umwidmung auf Zugmaschine erfolgt sein.
Wie Du siehst schreibe ich hier bewußt "kann". Wie genau es war läßt sich nur wie oben schon geschrieben ermitteln. Du müsstest also irgendwie an diesen ersten Fahrzeugbrief kommen.
Generell sollte in Deutschland mit dieser Eintragung der Ausnahmegenehmigung das Fahrzeug auch als LKW wieder zu gelassen werden können, wenn nicht durch die Umwidmung auf LoF Zugmaschine diese Ausnahme ungültig wurde. Aber auch dies wird Dir nur eine dafür zuständige amtliche Stelle wirklich beantworten können.
In Deutschland gibt es aber einen Unterschied zwischen der Zulassung als LoF Zugmaschine und der tatsächlichen Nutzung als solche. Das heißt ich dürfte dies Fahrzeug ebenso wie es ist als LoF Zugmaschine auf mich zulassen ohne das ich überhaupt etwas mit LoF zu tun habe und könnte es dann für beliebige Zwecke nutzen. Die Frage der Zurückwidmung zum LKW würde sich für mich nicht stellen. Hier scheinen sich Deutschland und Dänemark zu unterscheiden.
 
Hallo Dennis
sollange das Fahrzeug noch den originalen deutschen Brief hat, kann das Fahrzeug hier auch umgewidmet werden. Das kann ein deutscher Händler machen und du lässt dir ein Kurzzeitkennzeichen mit den neuen Angaben auf ausstellen, da stehen dann die neuen Angaben drin.Frag mal bei Land und Bau in Lübeck an, was die für eine Umschreibung haben möchten. Du brauchst aber von Daimler die Datenbestätigung zur Emissionsklasse, die musst st du bei Daimler in Wörth mbox_060_hebembs@daimler.com
gegen Gebühr mit der Kopie und Kaufvertrag anfordern
Alternativ bei Henning Heitmann, der ist Händler und da sehr flexibel.
Grundsätzlich kann das aber jeder hier in Dland machen, wenn du einen guten Freund hier hast. Das Problem wird bei dier aber die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbrief sein, der kann halt nur auf deutschen Standort ausgestellt werden, deshalb muss jemand von Deutschland die Unterlagen und Kurzzeitkennzeichen bantragen.
Ich selber habe vor zwei Jahren einen Unimog (Bj 1985) direkt beim TÜV von LKw auf Zugmaschine umgetypt.
 

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Nochmals vielen Dank an Herrn Fahlbusch und Herrn Schmitz.

Ich muss schauen, ob ich eine Einigung über die deutsche LKW-Zulassung erzielen kann. Das scheint die Lösung zu sein.
Ich habe die Datenbestätigung von Daimler vor 4-5 Jahren erhalten, daher sollte dieser Teil vorhanden sein.

MfG.
Dennis Martinussen