Ausnahmegenehmigung für mein TROLF 750!

Unimog-trolf

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02. Nov. 2007
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Hi!
Da ich ja TÜV für mein Mog bekommen habe wollt ich den dann auch letzte Woche zulassen aber das hat nicht so ganz geklappt.

Habe H-Gutachten gemacht und der TÜV-Prüfer hat gesagt ich kann das Blaulicht drauf lassen aber muß es unbrauchbar machen da es seit Feb. 2006 ein Gesetz gibt zum " Erhalt und zur Pflege von kraftfahrtechn. Kulturgut " und somit kann das unbrauchbar gemachte Blaulicht da drauf bleiben.
So meinte das der Prüfer und hat das auch so in den Bericht geschrieben.

Ich wollte das edle Teil nun zulassen aber das wollte der Beamte beim Landratsamt ohne eine Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium Stuttgart so gleich gar nicht tun.

Nachdem ich mich dort so ca. 1 Stunde mit dem Abteilungsleiter der Zulassungsstelle unterhalten habe, stellte ich nun einen Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Die hatten aber auch nicht so richtig Lust dort und meinten ich müsste zuerst von meiner Versicherung eine Bestätigung bringen in der steht, das nun mein Fahrzeug eine bauliche Veränderung erfahren hat und die ja auch zusätzlich abgesichert werden müßte. Na ja soweit so gut ENDE offen!

Hoffentlich hats da die Feuerwehr ein wenig leichter.

Könnten ja auch erst mal 3 Anträge anfordern bevor die dann mal zum löschen fahrn.Vielleicht gehts da ein wenig schneller! Ha Ha Ha!

Gruß Johannes
 
Unimog-trolf schrieb:
Hi!

Habe H-Gutachten gemacht und der TÜV-Prüfer hat gesagt ich kann das Blaulicht drauf lassen aber muß es unbrauchbar machen da es seit Feb. 2006 ein Gesetz gibt zum " Erhalt und zur Pflege von kraftfahrtechn. Kulturgut " und somit kann das unbrauchbar gemachte Blaulicht da drauf bleiben.

Gruß Johannes

Hi,

möglicherweise meinte der TÜV die Regelung 48, Absatz 5.22 "Mit ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Prüfzeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann".

Also:
Z.B. Kabel zum Blaulicht entfernen. Damit kann die Leuchte nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle (Glühlampe) in Betrieb genommen werden -> Blaulicht ist nicht vorhanden -> Was nicht vorhanden ist, muss nicht eingetragen werden.

Nach der Argumentationskette haben schon einige das Blaulicht drauf behalten (Natürlich ohne Funktion), aber immerhin kein "kastriertes" Feuerwehrfahrzeug.

Lade Dir die R-48 mal hier:
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7541/Artikel/dokument.htm
herunter und halte dem Verkehrsamt Absatz 5.22 mal unter die Nase.

Nebenbei die Definition einer Leuchte, wie in Absatz 2.7 der R-48 definiert:
"Leuchte ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Fahrbahn zu beleuchten, oder Lichtsignale für andere Verkehrsteilnehmer zu geben...."

Gruß
Olaf
 
Hallo Johannes,

das Teil lautet:
Ausnahmegenehmigung
Gemäß §70 der StVZO wird Herrn 'Name,strasse,ort'
die wiederrufliche Genehmigung erteilt
den 'Fahrzeugdefinition und Nummer H-Gutachten'
trotz der Abweichung von §§49a Abs 1 i.V.M. 52 Abs.3 StVZO
- Fahrzeug ist mit zwei funktionsuntüchtigen Kennleuchten für
blaues Blinklicht (Rundumlicht) ausgerüstet-
auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu setzen.

Bedingungen, Auflagen:
Nicht übertragbar, erlischt bei Veräußerung des Fahrzeugs,
ist im Original oder begl. Form auf allen Fahrten mitzuführen
und zuständigen Personen auf Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen.

Das war der O-Text. Ist bei mir vom RP Kassel und (wichtig) wird
nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Vielleicht hilft es dir.

cu
Peter Neuland
 
Hallo Johannes,
immer die gleichen Probleme mit dem Blaulicht :twisted:
Ich habe keine Probleme gehabt, das Blaulicht konnte draufbleiben und muss nur im öffentlichen Strassenverkehr abgedeckt sein. Hierfür habe ich mir beim Planenmachen eine Abdeckhaube anfertigen lassen, die ich dann auf Treffen und Ausstellungen abnehme. :D
Alles ist weiterhin angeschlossen und in Funktion :D
Da ich selbst in der Freiwilligen Feuerwehr bin, weiss ich, wie ich mit dem Blaulicht umzugehen habe :!:

Ich glaube, hier kann jedes Strassenverkehrsamt so entscheiden wie es meint, dass die Entscheidung richtig ist. :twisted:

Hoffentlich kannst Du dein Blaulicht drauflassen :!:

Hast Du meine PN bekommen?

Sollt ich morgen halbwegs pünktlich zuhause sein werde ich mich bei Dir melden 8)

Gruss
Thomas
 
Hi Thomas!
Hab glaub deine PN nicht bekommen oder ich kann nichts erkennen!
Meine Handynummer 0170/6477019.
Gruß Johannes J.Schaedel@gmx.de