Beleuchtung auf Xenon umgerüstet.

cooljango

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07. März 2006
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www.trophy-forum.de
Hallo,
habe letzte Woche an meiner Beleuchtung etwas weiter gearbeitet und die alten Scheinwerfer gegen H4 Klarglas Scheinwerfer geteauscht.

Der Einbaurahmen der Scheinwerfer muste um 5 mm im Durchmesser geweitet werden, dass die originalen Halterungen des 404 wieder genutzt werden konnten.

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Der e-Satz für die Umrüstung auf Xenon wurde leider falsch geliefertund kommt hoffentlich bald.

H4/1 Lichtfarbe 10000K

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Hallo Jürgen,

Ich kenne bisher nur den Umbau auf Klarglas vom G, welche Scheinwerfereinsätze hast du verwendet, Golf?
Da ja die meisten Mogs mit 7" ausgerüstet sind, wäre das für alle interessant.
Evtl Hersteller und auch der Umrüstsatz auf Xenon wäre sehr interessant.
Da du ja mit 06er Kennzeichen unterwegs bist ist das für dich kein Prob, aber wie sieht es mit ABE etc aus.
 
Hi,

also wenn ich richtig gesehen habe, dann sind die Scheinwerfer mit einem "E-Prüfzeichen" versehen und somit bauartgeprüft und zugelassen (EG-Betriebserlaubnisrecht!). Genau kann ich das aber auf dem Bild nicht ablesen.

Aber der Rest von Helmuts Frage wäre wirklich sehr interessant für uns `unterbelichtete` :wink: Mogfahrer.

Grüße aus dem schönen Frankenland

Tobias
 
Tobs406 schrieb:
...sind die Scheinwerfer mit einem "E-Prüfzeichen" versehen und somit bauartgeprüft und zugelassen (EG-Betriebserlaubnisrecht!).

Das Prüfzeichen allein reicht nicht.

§50 STVZO

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

Gruß Ulli
 
Tobs406 schrieb:
Hi,

also wenn ich richtig gesehen habe, dann sind die Scheinwerfer mit einem "E-Prüfzeichen" versehen und somit bauartgeprüft und zugelassen (EG-Betriebserlaubnisrecht!). Genau kann ich das aber auf dem Bild nicht ablesen.

Aber der Rest von Helmuts Frage wäre wirklich sehr interessant für uns `unterbelichtete` :wink: Mogfahrer.

Grüße aus dem schönen Frankenland

Tobias

Hallo, die Scheinwerfer sind u.a. auch passend für einen Golf II. Gibt es in verschiedenen Ausführungen als Klarglas. Kosten gerade mal 40 Euro.
E-Prüfzeichen ist vorhanden.

Angabe des Vertreibers: Eintragungsfrei durch E-Prüfzeichen auf den Scheinwerfern

Den Xenon Satz den ich verwende ist leider ohne ABE.

Gruss
Jürgen
 
Hi,

@ Ulli,
Das sind keine Gasentladungslampen (Xenon). Das sind normale H4 Scheinwerfer.

und

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.


Grüße

Tobias
 
Moin Tobias,

die STVZO ist mir bekannt, aber vielleicht wirfst du mal einen Blick auf die Überschrift dieses Threads

"Beleuchtung auf Xenon umgerüstet"

da reicht es nicht, dass der Reflektor eine Typgenehmigung hat

Gruß Ulli
 
Hallo, Cooljango,

das H4 Klarglas sieht super aus und ich denke, das bringt auch ne Menge Licht auf die Gass...

Von der Xenon-Umrüstung würde ich nur Gebrauch machen, wenn es vorher mit Onkel TÜV abgesprochen ist.

Der Tipp von Ulli ist außerdem zu beachten: Du brauchst zwingend die Scheinwerferreinigungsanlage.

Es sind so viele Umrüstungen aus Osteuropa auf dem Markt, die keine Zulassung bekommen können.

Weiterhin sind unsere Freunde und Helfer darauf angesetzt worden, unzulässige Xenon-Umrüstungen aus der Straße rauszufischen und "den Mühlen der Justiz" zu übergeben...

Wenn Du es trotz des Aufwandes machen willst, wünsche ich Dir aber viel Erfolg!

Ich werde meinen wahrscheinlich auch auf H4 umrüsten, mein MB-trac 700 bekommt auch H4, die habe ich schon da liegen, die gab es ja im Original...

Grüße

Holger
 
guude,

ich denke, wir haben hier ein durcheinander von "Klarglasscheinwerfer", "H-4 licht" und "Xenonlicht".

legales xenon halte ich in ermangelung eines kompletten freigegebeben einbausystemsatzes in unseren mogs leider kaum für möglich.

ich bin mit sicherheit kein paragraphenreiter, aber die blendung des gegenverkehrs mit zu hoch eingestellten und/oder verschmutzten xenonleuchten ist nicht tollerierbar, zumal unsere scheinwerfer so hoch über straßenniveau eingebaut sind.

in ergänzung und zur verdeutlichung der ausführungen Ullis und der rechtlichen situation hier ein paar zeilen aus Wikipedia:

Vorschriften für den Einbau in Kraftfahrzeugen: Die Gasentladungslampe muss ECE-Regelung 99 entsprechen.
Der Scheinwerfer muss ECE-Regelung 98 entsprechen.
Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss ECE-Regelung 48 entsprechen. Dabei wird eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage gefordert.
Die Scheinwerferreinigungsanlage muss ECE-Regelung 45 entsprechen.
siehe Vorschriften für Fern- und Abblendlicht gem § 50 Abs.10 StVZO
Lichtvorschriften-StVZO


Wichtige Hinweise zur Nachrüstung: Für alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen gilt: Die Art der Lichtquelle (z.B. Glühlampe, Halogenlampe, Xenonlampe, LEDs) ist immer Bestandteil der Zulassung. Daraus folgt:

"Das Kraftfahrt-Bundesamt möchte die Verbraucher über die geltenden Vorschriften informieren und darauf hinweisen, dass nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquellen) zum Erlöschen der Bauartgenehmigungen der Lichtquellen bzw. Scheinwerfer und somit zum ERLÖSCHEN der BETRIEBSERLAUBNIS für das Fahrzeug führen."

dem gegenüber halte ich leute, die nachts noch mit der alten Biluxverdunkelungsanlage rumfahren, für verantwortungslose ignoranten. (ist hart ausgedrückt, ich meine es jedoch so!)

guten durchblick, justus.
 
Ich sehe dass ähnlich wie justus.
Da ich letzten Winter sehr viel mit meinem Mog unterwegs war, wurde die Fahrt beim einbruch der Dunkelheit immer sehr unangenehm. Gerade wenn mann noch im Gelände unterwegs ist, merkt mann gute Licht zu schätzen.

Hauptpunkt dieses Themas hätte ich eher auf die Umrüstung der Scheinwerfer liegen sollen.
War von mir etwas unglücklich eingestellt.

Das mit der Xenon Umrüstung ist einfach nur für meinen Mog gedacht, der nie wieder einen Tüv sehen wird.
In wie fern sich das bewährt, weiss ich ja selbst noch nicht. Zugelassen bekommt mann das sicher nicht.


Mir gefällt einfach die Optik der Scheinwerfer ganz gut. Wenn jetzt noch die Lichtausbeute dementsprächend ausfällt binn ich zufrieden :wink:


P.S.

Wie sieht es denn mit LED Rückleuchten aus? Hat da sich schon jemand schlau gemacht?

Habe hier einen Hella Katalog liegen mit einigen Wasserdichten Ausführungen. Eine davon ist optisch absolut identisch mit den runden 404 Rückleuchten.

Die sind übrigens mit Tüv :D


Gruss Jürgen
 
Hallo Jürgen,

an den Rückleuchten hätte ich auch Interesse, würdest du die Hella-Nummern die in Frage kommen hier einstellen, damit ich mich bei meinem Nachbar(Boschdienst) mal nach Ausführung und Preis erkundigen kann!

PS: Würdest du mir 6 Reduzierringe für die Anzeigen bestellen?
 
Zu den Led Rückleuchten kann ich was sagen, Scheißdreck!!!!

Ist einfach ne hippe Mogelpackung, um die gleiche Lichtausbeute wie ne herkömlich Bilux in Steinzeitfassung zu erreichen, muß die Anzahl der Led´s so groß sein, das sie im Endefekt mehr Strom brauchen als die uralt Technik.
Im Rahmen meine Recherchen für meinen E-Käfer fand ich die nämlich am Anfang ganz toll die die Meßgeräte was anderes behaupteten.

Tschau Torsten
 
aksotec schrieb:
Hallo Jürgen,

an den Rückleuchten hätte ich auch Interesse, würdest du die Hella-Nummern die in Frage kommen hier einstellen, damit ich mich bei meinem Nachbar(Boschdienst) mal nach Ausführung und Preis erkundigen kann!

PS: Würdest du mir 6 Reduzierringe für die Anzeigen bestellen?

Die Ringe habe ich schon seit 2 Wochen :oops: . Ich schicke sie dir diese Woche zu.

Hella Nummer mit Bild stelle ich ein.

Gruss
Jürgen
 
Torsten_Pohl schrieb:
Zu den Led Rückleuchten kann ich was sagen, Scheißdreck!!!!

Ist einfach ne hippe Mogelpackung, um die gleiche Lichtausbeute wie ne herkömlich Bilux in Steinzeitfassung zu erreichen, muß die Anzahl der Led´s so groß sein, das sie im Endefekt mehr Strom brauchen als die uralt Technik.
Im Rahmen meine Recherchen für meinen E-Käfer fand ich die nämlich am Anfang ganz toll die die Meßgeräte was anderes behaupteten.

Tschau Torsten

Hmmm?? Ich habe da keine Erfahrung wie gesagt. Was mir aufgefallen ist, als ich dieses Wochenende meine Beleuchtung auf 12 umgebaut habe meine Rückleuchten voller dreck waren.

Die LED währen halt Wasserdicht. Gibt es in 12 und 24 V.

Ich bestelle mir die einfach mal und teste dann den Unterschied. Baue eine LED und eine alte an.

Gruss
Jürgen
 
Torsten_Pohl schrieb:
um die gleiche Lichtausbeute wie ne herkömlich Bilux in Steinzeitfassung zu erreichen
Wenn du Bilux im Rücklicht hast ist das aber mehr wie egal, nämlich illegal :roll:
 
Dann halt nicht Bilux sonder Osrams letzer versuch, mensch du weißt do was ich meine :wink:

Tschau Torsten
 
aksotec schrieb:
Hallo Jürgen,

an den Rückleuchten hätte ich auch Interesse, würdest du die Hella-Nummern die in Frage kommen hier einstellen, damit ich mich bei meinem Nachbar(Boschdienst) mal nach Ausführung und Preis erkundigen kann!

Also folgende LED Rückleuchten von Hella gibt es.

2SD 959 050-401

2SP 959 060-601

2BA 959 070-631

Habe mir diese angesehen und mir gefallen Sie nicht.

Ich habe mich nun für einen anderen Hersteller entschieden.

Hersteller SIM

3- Kammer Leuchte in Klarglas Optik Rund Durchmesser 140mm. Gibt es in 12 V und 24 V.



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