Hallo,
Ums mal salopp auszudrücken: die Betriebserlaubnis erlischt immer dann wenn betriebssicherheitsrelevante Teile (seeeehhr dehnbarer Begriff!) verändert werden.
Bremsen sind ganz klar solche Teile! Eie Veränderung ist unser Umbau hier, auch wenn er mit Teilen durchgeführt wurde die es zeitgleich in der Serie gab.
Ok. Anderer Ansatz (nicht unbedingt auf diesen Mog anzuwenden). Mal angenommen, es gibt das Fahrzeug ab Werk mit hydraulischer Einkreis- oder wahlweise mit Zweikreisbremse, so wie beim 406er dieses Baujahres der Fall. Wenn ich von Ein- auf Zweikreisbremse durch Einbau eines anderen HBZ und verlegen von einer weiteren Leitung einen erheblichen Umbau mache, soweit ok. Ist denn der Umbau auch erheblich, wenn z.B. ab Werk wahlweise Teile z.B. von ATE oder FTE verbaut wurden und ich einen vorhandenen ATE-Einkreiszylinder gegen einen wahlweise ab Werk verbauten FTE-Einkreiszylinder tauschen würde? (Bei diesem Fahrzeug gab's keinen von ATE, aber bei anderen sicherheitsrelevanten Teilen war das durchaus mal so)
Die Betriebserlaubnis wurde für diesen Fahrzeugtyp mit bestimmten Ausstattungen erteilt. Während dann einige Dinge noch in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind (z.B. Reifengröße, Druck der Anhängerbremse usw.), sind es andere Dinge nicht (z.B. ob ab Werk eine ein- oder zweikreisige Bremsanlage eingebaut war, die BE enthält beide Varianten.
was weiß ich, wer in den letzten jahren mal die bremse umgebaut hat. ich habe nur teile getauscht nach muster der vorhandenen.
Dieser Gedankengang ist indes nicht zielführend. Du als Fahrer bzw. Halter des Fahrzeuges bist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich, kannst zwar gerne noch einen Vorbesitzer mit ins Boot nehmen, der dich über den Umbau nicht in Kenntnis gesetzt hat. Die Beweisführung liegt aber bei dir und dürfte eher schwierig sein.
in grauer vorzeit hat auch mal einer aus dem 403/120 einen 406/120 gemacht
Vermutlich meinst du, einen OM352 statt eines OM314 eingebaut. Trotzdem bleibt es dann noch ein U403. Wenn aber der Umbau entsprechend eingetragen wurde, ist das kein Problem.
Achsnummern sind nicht mehr vorhanden. wen haben die typenschilder gestört?
Bei dem Baujahr gab es noch keine Typenschilder an den Achsen. Die Achsnummern sind mit Sicherheit noch vorhanden, sie befinden sich auf der Oberseite des Flansches, wo das Schubrohr befestigt ist. Meist verdrekt und ansonsten auch nur zu finden, wenn man's weiß.
hat jemand erfahrungen mit der firma Dieselmot aus belgien gemacht? die bieten komplette sätze zu zivilen preisen an!
M.W. keine Original- bzw. Erstausrüsterteile und auch ohne mitgelieferte ABE. Daher nicht zugelassen. Damit erlischt die Betriebserlaubnis auf jeden Fall.
Gruß,
Michael