Hallo Karl,
als Sicherheitsausrüstung sind durch die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben:
- Schnittschutzschuhe
- Schnittschutzhose
- Sicherheitshelm mit Gesichtsschutz und Gehörschutz
Eine Sicherheitsjacke ist (noch) nicht vorgeschrieben; das Tragen von Handschuhen versteht sich wohl schon von selbst.
Bei Privatpersonen greifen diese Vorschriften nur indirekt: für den Fall, daß der Waldbesitzer (der ja Mitglied in der BG ist) eine dritte Person als Selbstwerber in seinem Forst arbeiten läßt, steht er in der Pflicht sich zu vergewissern, daß diese Person die Vorschriften des Arbeitsschutzes einhält - sonst hat er im Falle eines Unfalls ein Problem...
Die Sägenkette längt sich durch den normalen Verschleiß, besonders wenn die Kette neu ist. Zum Ausgleich dient der Kettenspanner am Motorsägenschwert. Falls sich die Längung der Kette damit nicht mehr ausgleichen lassen sollte, stimmt etwas nicht (vermutlich falsche Kette).
Die Kettenschärfe und deren Länge haben nichts miteinander zu tun.
als Sicherheitsausrüstung sind durch die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben:
- Schnittschutzschuhe
- Schnittschutzhose
- Sicherheitshelm mit Gesichtsschutz und Gehörschutz
Eine Sicherheitsjacke ist (noch) nicht vorgeschrieben; das Tragen von Handschuhen versteht sich wohl schon von selbst.
Bei Privatpersonen greifen diese Vorschriften nur indirekt: für den Fall, daß der Waldbesitzer (der ja Mitglied in der BG ist) eine dritte Person als Selbstwerber in seinem Forst arbeiten läßt, steht er in der Pflicht sich zu vergewissern, daß diese Person die Vorschriften des Arbeitsschutzes einhält - sonst hat er im Falle eines Unfalls ein Problem...
Die Sägenkette längt sich durch den normalen Verschleiß, besonders wenn die Kette neu ist. Zum Ausgleich dient der Kettenspanner am Motorsägenschwert. Falls sich die Längung der Kette damit nicht mehr ausgleichen lassen sollte, stimmt etwas nicht (vermutlich falsche Kette).
Die Kettenschärfe und deren Länge haben nichts miteinander zu tun.