Brennholzverkauf?

MartinBechtel

New member
08. Okt. 2007
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Sankt Augustin- Meindorf
Hallo an alle Brennholzverkäufer!
Mache für mich Brennholz und damit sich der Unimog und die Maschinen lohnen mache ich immer was mehr.
Dann kommen des öfteren mal Anfragen bei mir aus dem Dorf ob ich auch was verkaufe.
Mach ich gerne, denn was n Mog mit schwarzer Nummer kostet ist der Hammer...
Da ich Beamter bin und ich nicht will, dass mir irgendein Neider was kann hab ich deshalb vor kurzem dafür ein Kleingewerbe angemeldet.

Jetzt stellt sich mir aber die Frage, wie das mit dem Rechnung schreiben funktioniert? (Umsatzsteuer etc. kommt nicht in Frage, da ich nur so 50SM pro Jahr verkaufe.)
Kann ich da jetzt einfach ne Rechnung mit meinem Firmenlogo erstellen, den Verkaufspreis plus 7% Mwst. aufführen, kassieren und die Mwst ans Finanzamt abführen, oder wie funktioniert das?

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe, hoffe das es einige mit Erfahrungen in diesem Forum gibt...

Schöne Grüße aus dem rechtsrheinischen Rheinland (für Insider schääl Sick) Märtes

P.S.: bin ma gespannt, was die Leute sagen, weil die preise so gestiegen sind. Der Meter kostet jetzt beim Förster schon 5¤ mehr als letztes Jahr und der Diesel... :evil:
 
Hallo
wenn Du im Jahr mehr als ¤ 17.500 Umsatz machst bist du vorsteuerabzugsberechtigt.
D.h. du kannst die Vorsteuer abziehen und musst die MwSt. bezahlen.
 
Hallo Martin,

ich habe auch ein Nebengewerbe und übersteige die 17.500 Euro im Jahr nicht.
Die Rechnung mit Angabe der Steuernummer im Fußraum und ohne Mwst.
schreiben.
Das funktioniert schon 11/2 Jahr so und Kunden sind zu frieden.
 
Hallo Martin,

MartinBechtel schrieb:
...Jetzt stellt sich mir aber die Frage, wie das mit dem Rechnung schreiben funktioniert? (Umsatzsteuer etc. kommt nicht in Frage, da ich nur so 50SM pro Jahr verkaufe.)
Kann ich da jetzt einfach ne Rechnung mit meinem Firmenlogo erstellen, den Verkaufspreis plus 7% Mwst. aufführen, kassieren und die Mwst ans Finanzamt abführen, oder wie funktioniert das?...

MWSt. ist Umsatzsteuer.

Jollet schrieb:
...wenn Du im Jahr mehr als ¤ 17.500 Umsatz machst bist du vorsteuerabzugsberechtigt.
D.h. du kannst die Vorsteuer abziehen und musst die MwSt. bezahlen.

...stimmt so nicht ganz:

Es ist eher so:
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Kleinunternehmerregelung

Nach § 19 UStG wird die Umsatzsteuer von Kleinunternehmern nicht erhoben. Kleinunternehmer ist der im Inland ansässige Unternehmer, dessen Gesamtumsatz

1. im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und
2. im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen wird.

Dies gilt auch dann, wenn der tatsächliche Umsatz des laufenden Kalenderjahres durch unvorhersehbare Geschäftsentwicklung 50.000 EUR übersteigt. Liegt ein Vorjahresumsatz nicht vor, so tritt an diese Stelle der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres, der dann 17.500 EUR nicht übersteigen darf.

Der Kleinunternehmer darf die Vorsteuer, sprich die Umsatzsteuer, die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, nicht abziehen.

Es ist dem Kleinunternehmer desweiteren verboten, Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
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Wenn du also unter diesen Grenzen bleibst, darfst du auf deinen Rechnungen keine MWSt. ausweisen, darfst aber eben auch keine Vorsteuer abziehen.

Das kannst du jedoch ändern, wenn es dir sinnvoll erscheint, indem du den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erklärst:
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Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Es ist allerdings möglich auf diese Kleinunternehmerregelung durch Erklärung gegenüber dem FA zu verzichten. Der Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ist nicht davon abhängig, dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist (es ist jedoch normalerweise nur in diesen Fällen wirtschaftlich sinnvoll).

Entscheidet sich der Unternehmer für den Verzicht auf die Steuerbefreiung ist jedoch eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Umsätze nicht möglich. Der Verzicht auf die Steuerbefreiung betrifft alle Umsätze und bindet für 5 Jahre.

Die Umsatzsteueroption ist grundsätzlich dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die Umsatzsteuer zusätzlich zum üblichen Entgelt bezahlt. Dann sind weder der leistende Unternehmer noch der Leistungsempfänger durch die zu zahlende Umsatzsteuer belastet.

Vereinfacht gesagt: Der Leistungsempfänger (Auftraggeber) erhält die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet, der leistende Unternehmer führt sie wieder an das Finanzamt ab. Der leistende Unternehmer, also hier der Holzlieferant, gewinnt jedoch dadurch die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Da bei dieser Fallkonstruktion die zu zahlende Umsatzsteuer die Parteien nicht wirtschaftlich belastet, besteht in der zu erstattenden Vorsteuer ein zusätzlicher Gewinn.

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist auch dann sinnvoll, wenn hohe Vorsteuerbeträge berücksichtigt werden sollen. Ein anderer Grund für einen Verzicht auf diese Regelung wäre, wenn Umsätze mit anderen Unternehmern ausgeführt werden, die auf die offen ausgewiesene Umsatzsteuer Wert legen.
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Beachte aber: Wenn du verzichtest, bist du zur regelmäßigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (jedes Quartal) sowie zur Umsatzsteuererklärung verpflichtet, was sich aber mit entsprechender Software relativ problemlos gestaltet.

Aber ein Tipp am Rande: Wenn dir diese Begriffe bisher unbekannt waren, such dir doch einen Steuerberater deines Vertrauens oder ein Existenzgründerseminar oder ähnliches, in dem du auch Grundlagen der Buchführung und einige interessante gesetzliche Regelungen kennenlernst!
Auch wenn das anfangs etwas kosten sollte und auch ein Lernaufwand ist: du verhinderst damit vermutlich Fehler, die dich später sowohl teuer zu stehen kommen können, als auch anderweitig sehr ärgerlich sein können :-)

MfG Maatsch

PS: nähere Infos findest du auch unter
http://www.traum-projekt.com/traum-...huldig-in-den-klauen-der-umsatzsteuer-teil-i/
usw...
 
MartinBechtel schrieb:
...
Da ich Beamter bin und ich nicht will, dass mir irgendein Neider was kann hab ich deshalb vor kurzem dafür ein Kleingewerbe angemeldet.
...

Na hoffentlich arbeitest Du nicht im Finanzamt! :twisted: :rofl:

Spaß beiseite, es ist so, wie es maatsch geschrieben hat.

Dieses Forum ist was Tolles, weil hier zum größten Teil Leute schreiben, die Ahnung haben. Bei solchen Themen würde ich mich persönlich jedoch an diejenigen wenden, die einem danach auch den Ärger einbrocken könnten...(besagtes Finanzamt). Die geben sicher Auskunft und das sollte dann auch verbindlich sein.
 
...und vielleicht noch etwas: Eine "Nebentätigkeit" musst du dir natürlich genehmigen lassen, wobei dein Arbeitgeber verpflichtet ist, sie zu genehmigen, wenn sie nicht deine Leistungsfähigkeit im "normalen" Job beeinflusst oder andere Gründe dagegen sprechen - ob das jetzt auch für dein Ansinnen gilt, weiß ich nicht, aber auch das solltest du - speziell als Beamter - mal evtl. mit Hilfe des Personalrates klären :-)

MfG Maatsch
 
Hallo Leute!
Zunächst schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Nebentätigkeit und alles ist mit dem Arbeitgeber geklärt , da gibts keine Probleme...
Was maatsch geschrieben hat hab ich schon mal irgendwo gelesen, ist aber paragraphendeutsch...ich weiß, bin Beamter, aber halt nicht so'n typischer, bin Berufsfeuerwehrmann.

Bräuchte quasi mal so ne kurze Antwort für Doofe.
Seminare usw lohnen sich nicht, will ja wirklich nur legal meinen Überschuß von vielleicht 40- 50 SM pro Jahr verkaufen.

Folgere ich das jetzt richtig, daß ich quasi auf den Betrag den ich für meinen SM Brennholz haben will 7%Mwst draufschlage, ohne ihn auf der Rechnung besonders aufzuführen und das dann nachher ans Finanzamt abführe?

Steuerberater such ich mir noch, wollte das halt schon mal wissen...

Schon mal danke für eure Hilfe, schönen Gruß Märtes
 
MartinBechtel schrieb:
...Folgere ich das jetzt richtig, daß ich quasi auf den Betrag den ich für meinen SM Brennholz haben will 7%Mwst draufschlage, ohne ihn auf der Rechnung besonders aufzuführen und das dann nachher ans Finanzamt abführe?...

Nein - du stellst die Rechnung über den Betrag aus, den du für dein Holz bekommst - der bleibt dir dann auch komplett - ausgenommen der Versteuerung deines Einkommens am JAhresende natürlich.

MfG Maatsch
 
Hallo Märtes,

Du berechnest quasi Brutto=Netto. In Deinen Verkaufsvorgängen existiert die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer einfach nicht.

Das heißt jetzt aber nicht, dass Du das Holz preiswerter abgeben musst/solltest, als der Wettbewerb, da Dein Einkommen aus dem Holzverkauf über die Einnahme-/Überschussrechnung am Jahresende in Deiner Steuererklärung ja wieder auftaucht und Dein "gesamtzuversteuerndes Einkommen" erhöht, woraus sich eine eventuelle Steuernachzahlung ergibt bzw. je nach Deinen familiären und Einkommensumständen ergeben kann.

Mit anderen Worten: Deine Kunden sollten für den Meter Holz das gleiche bezahlen, wie die Kunden Deines "Wettbewerbs" - sofern Du nicht andere Gründe hast, billiger zu sein.

Die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ist ein geeignetes (und leider beliebtes) Instrument, um Steuereinkünfte sehr zeitnah am Warenverkehr zu generieren.
Unter der Geringfügigkeitsgrenze wird das aber verfahrenstechnisch zu aufwändig, weshalb es diese Regelung gibt.

Deine persönliche grundsätzliche Steuerpflicht wird dadurch aber überhaupt nicht berührt, will heißen, am Jahresende hast Du für dein vor dem Fiskus zu verantwortendes Gesamteinkommen die identische kumulierte Gesamtsteuerpflicht, egal, ob Du übers Jahr Deine Rechnungen mit oder ohne Mehrwertsteuer abrechnest...

Grüße

Holger
 
Hallo,

lese schon eine Weile mit, hab mich nun angemeldet, aber nun zum Thema, wie ist das dann mit Grüner Nummer ( ich habs gelesen, du hast schwarze Nummer ) , geht das mit Brennholzverkaufen ?? wie ist das bei dem Kleingewerbe mit Berufsgenossenschaft und solchen Sachen, wer hält da alles die Hand auf ? Bin aus den gleichen Gründen wie Martin am überlegen wie man legal eine kleine Menge ( 20 - 30m ) Holz verkaufen kann ohne gleich die volle Bürokratie zu haben, die dann den geringen "Gewinn" durch studenlange Buchhaltung und Steuersachen zu nichte macht. Gibts da auch eine Untergrenze, bis zu der man gar nichts machen muss ??
Eigentlich will ich gar keinen Gewinn machen, nur den Unimog und Anbaugeräte mitfinanzieren.

Jürgen
 
Hallo Jürgen,

mit grüner Nummer gibt es Einschränkungen, aber nutze hierzu die Suchfunktion, da gibt es schon einige Threads die das erschöpfend erklären; mit der "schwarzen" Nummer darfst du eigentlich "alles", es sei denn, du hast eine H-Nummer, dann kann es Probleme geben, wenn du mit dem Fahrzeug "überwiegend" gewerblich tätig bist - auch hier einfach suchen.

Wenn du ein Gewerbe, und sei es noch so klein, anmeldest, wird sich auch eine Berufsgenossenschaft zuständig fühlen und dann bei dir anklopfen und den Beitrag einfordern - es sei denn, es gäbe hier eine Ausnahme für die Land- und Forstwirtschaft, die mir im Moment nicht bekannt ist.

Um eine minimale Buchhaltung und Steuersachen wirst du nicht umhin kommen - alleine schon, um irgendwie nachweisen zu können, dass es eben "nicht viel" war :-) - sonst würde vermutlich jeder Konzern ohne Buchaltung "nicht viel" Gewinn machen :rofl:

so long

Maatsch
 
Hallo Martin,
Du gibst an, als Feuerwehrbeamter bei einer Berufsfeuerwehr eine Nebentätigkeit angemeldet und genehmigt bekommen zu haben; Dein Arbeitgeber macht keinerlei Probleme. Dir dürfte dann auch bekannt sein, dass Du nur eine bestimmten Betrag dazuverdienen darfst und die monatliche Zeitaufwendung max. 10 Std. betragen darf, damit die Pflichten des Berufes nicht vernachlässigt werden und Deine Arbeitskraft dem Dienstherrn und dem Bürger voll und ganz erhalten bleibt. Darüberhinaus muß gewährleistet sein, dass Du Deine Ruhezeiten zum Erhalt Deiner Arbeitskraft auch strikt einhalten kannst, was ja offensichtlich bei einer derart schweren und zeitraubenden Tätigkeit im Wald beim Holzmachen nicht möglich erscheint. Dein direkter Vorgesetzter ( Wachleiter, Gruppenleiter o.ä. ) muß auf dem Nebentätigkeitsantrag bescheinigen, dass dienstliche Interessen nicht unter derselben leiden. Und Deine Arbeitskraft sollte in erster Linie dem Bürger zur Verfügung stehen, denn er ist es, der Dich bezahlt; deshalb die angeordneten Ruhezeiten. Ich will hier nicht auf das Europäische Arbeitsrecht für u.a. Berufsfeuerwehrbeamte eingehen, aber das solltest Du Dir eingehend zu Gemüte führen. Wenn Du weitere Informationen benötigst, werde ich diese hier zur Verfügung stellen. Desweiteren darf ich anfügen, dass in unseren Foren auch Menschen wandern und lesen ( auch die angesprochenen Dinge verfolgen ), die nicht unbedingt Unimog fahren. Denn unser Forum ist ja weitgehends öffentlich. Ich weis, wovon ich hier spreche; ich bin einer der Gruppenleiter bei einer großen Wehr, die u.a. auch Nebentätigkeiten zu beurteilen und zu befürworten haben.
Mit freundlichen Grüßen
ADI aus dem Ruhrgebiet
 
Wo machst du denn dein Holz???
Welches Forstamt??

Im Forstamt Eitorf welches für weite Teile des Rhein Sieg Kreises zuständig ist, würde ich auch mal nachfragen.
Da sind bestimmt schon Erfahrungen vorhanden

mfg Mattes.
Aus dem noch shääleren Eitorf
grüß mir die Heimat!
 
Hallo Adi,

bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber ATMEN darf er doch noch außerhalb der Arbeitszeiten?

Grüße

Holger
 
Hallo Holger,
ja selbstverständlich, ich will doch nur einen guten Rat zuteil werden lassen und evtl. Ungemach verhindern. Es liegt mir fern, jemanden zu bevormunden, wir sind doch 3x7 alt.
Mit besten Grüßen an Euch alle
ADI
 
holgi63 schrieb:
...bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber ATMEN darf er doch noch außerhalb der Arbeitszeiten?...
...und auch körperliche Arbeit - mag Sie auch noch so anstrengend sein - kann der Erholung dienen - besonders, wenn ich körperlich fit bin, und die Belastung evtl. mehr vom Einsatzstress herrührt...

Das wird immer eine Frage der Auslegung bleiben und im Zweifelsfall wohl für den Arbeitnehmer entschieden werden; zumindest, wenn er es einklagen wollte.

MfG Maatsch
 
maatsch schrieb:
...und auch körperliche Arbeit - mag Sie auch noch so anstrengend sein - kann der Erholung dienen - besonders, wenn ich körperlich fit bin, und die Belastung evtl. mehr vom Einsatzstress herrührt...

Danke Maatsch!!! Genau das meinte ich!

Grüße

Holger
 
Hallo zusammen!
Vielen Dank für die Antworten, jetzt weiß ich bescheid!

@Mattes: mache im Troisdorfer Raum Holz, das ist das Forstamt Wahner Heide

@ADI: keine Sorge, hab das alles mim Dienstherrn geklärt, es sind 8 Std pro Woche erlaubt. Körperliche Arbeit ist ein Ausgleich!
Außerdem hab ich die entsprechende Ausrüstung, so daß ich für die 50SM gerade mal ca. 12-14 Tage brauche und das mach ich im Urlaub (alle freuen sich, weil ich freiwillig im Winter Urlaub nehm).
Hab das schon verstanden wie du das meintest, ist nett gemeint, aber wie gesagt, alles geklärt...

Ist immer wieder eine Freude hier alle möglichen Dinge anzusprechen, vielen dank, bis bald
Märtes :D
 
Hallo Martin, hallo Ihr lieben Leute,
vielen Dank für Deine Mail an dieser Stelle. Wollte eben nur den Hinweis geben, damit Du auf der sicheren Seite segelst. Ich habe schon die unmöglichsten Dinge diesebezüglich erlebt, wie die entsprechenden Abteilungen oder das PA bei z.B. Unfällen damit umgeht, wenn bekannt und angezeigt ist, das eine Nebentätigkeit ausgeübt wird. In diesem Sinne alles Gute und immer eine scharfe Säge.
Viele Grüße an alle
ADI