Drama in 5 Akten!!!

Not&Elend

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18. Jan. 2006
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Lötzbeuren
Hallo Community,

es ist geschafft!!! Trotz aller Widrigkeiten habe ich meinen 1,5t BW-Anhänger zugelassen.

1.Akt: Montags morgens um 8.00 Uhr zum TüV und vor verschlossener Tür gestanden, da dort Montags keiner prüft :? . Ja sind wir den beim Friseur?

2.Akt: Dienstag morgens zum gleichen TüV und nach 15 Min. Wartezeit mit dem Hinweis, dass der Prüfer an diesem Standort keine Vollabnahmen bei Ex BW-Fahrzeugen ohne Papiere ausführen darf :shock: :abgefertigt? .
Dies dürften nur die Ing. beim 16 km entfernten Standort, aber da währe erst am Mittwoch jemand vor Ort.

3.Akt: Mittwoch morgen zum anderen TüV und dem Prüfer erklärt was zu machen sei, worauf dieser meinte das könnte unter Umständen den ganzen Tag dauern da ja keine zivile Ausführung des Anhängers gebaut worden seien und er nicht wisse was alles an Gutachten erstellt und gesucht werden müssen.
Na Ja, wenn ich den schon mal da bin könne man ja mal schauen!
Nachdem der Prüfer eine 3/4 Stunde kopfkratzend um den Anhänger gelaufen war stand ich 52 Euro ärmer mit meinem Prüfbericht vor der Tür. Ergebnis: Erhebliche Mängel - Anlegedruck der Bremse zu hoch :(
Also zu meinem Teilehändler und neue Beläge geordert, wofür nach 48 Std. Lieferzeit 72 Euro incl.35% Rabatt aufgerufen wurde :( .
Hatte ich schon erwähnt das ich den Hänger für 54 Euro bei eBay ersteigert hatte???

4.Akt:Nach Einbau der neuen Beläge heute Morgen noch mal zum TüV wo mich ein anderer Prüfer empfing da der 1 im Urlaub ist.
Dieser prüft nach einer kurzen Instruktion meinerseits die Bremse welche jetzt einwandfrei funktionierte.
Seine Anmerkungen, das die Tarnbeleuchtung ab- und ein Unterfahrschutz angebaut werden sollte konnte glücklicherweise abgebogen werden :D .
Nach Zahlung der 34 Euro Nachprüfgebühr hatte ich endlich mein Datenblatt für die Zulassung in der Hand.

5.Akt: Ausgerüstet mit Datenblatt, Deckungskarte, Personalausweis und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA welche ich vorsorglich angefordert hatte bin ich dann zur Zulassungsstelle wo ich mich mit dem Gedanken das ales Gut werde in die Schlange der verlorenen Seelen einreite.
Nach 45 Minuten wurde ich durch die Stimme der Zulassungsbeamtin aus meinem Dämmerschlaf gerissen.
Ein prüfender Blich auf meine Unterlagen und dann: Wo ist der Kaufvertrag? Der Was? Der Kaufvertrag, sie haben doch einen??? Nö! Sie haben keinen Kaufvertrag??? Nö! Dann kann ich ihnen den Anhänger nicht zulassen, da sie keinen Eigentumsnachweis haben!
In diesem Moment verfluchte ich das Gesetz, dass es Normalbürgern verbietet Schußwaffen zu tragen :evil: :evil: :evil: .
Also bin ich nach Hause und habe mir aus dem Internet einen Kaufvertragvordruck runtergeladen, meine angetraute Liebste als Verkäufer eingesetzt und wieder zur Zulassungsstelle wo ich ohne weitere Probleme meine Zulassung bekam! Selbstverständlich erst nach zahlung der 43,60 Euro Gebühr und dem Erwerb eines Kennzeichens für 14,50 Euro.

Aber wie gesagt: Alles wird gut :D :D :D

Gruß Hermann
 
Hallo Hermann,

Deine Odyssee beim TÜV ist schon bemerkenswert.

Na wenigstens hat der 5. Akt ein gutes Ende genommen und aus dem Drama wurde keine Tragödie.

Ich kann mit Dir fühlen. Ich war auch schon mehrfach vergebens auf einem gewissen Amt. Z.B. das beim ersten Anlauf vorgelegte Führungszeugnis war dann kurze Zeit später plötzlich nicht mehr frisch genug, usw. usw. usw..

Was dem einen Beamten nicht einfällt, das weiß bestimmt der andere.

Das nächste mal gehts einfacher :wink:
 
Hallo Hermann

finde ich gut dass Dir das mit dem Kaufvertrag eingefallen ist und Deine Liebste tatkräftig mitgeholfen hat. Den Fetzen Papier wirst Du sicher gut aufheben um für weitere Überaschungen mit den Ämtern vorbereitet zu sein.
Und nun allzeit gute Fahrt mit und ohne Anhänger.

Gruss Bernhard
 
Hallo Hermann
Da ich fast nur mit BW Fahrzeugen handel habe ich das "Vergnügen" durchschnittlich 5 mal im Monat......
Natürlich hab ich keine Probleme,denn ich mach das schon über 20
Jahre und kann den Jungen-Tüvprüfern,die ich schon kannte als
sie die Schlosserlehre machten,jede falsche Eigenmächtigkeit wiederlegen. Aber es versucht auch keiner bei mir.
Gruß Horst
 
Hallo Hermann,

Nun möchten wir aber auch ein Beweisfoto von Deinem neuen Gespann sehen :D

Herzlichen Glückwunsch zum letzlichen Erfolg. Und es ist absolut menschlich, dass im nachhinein das positive in der Erinnerung überwiegt. So wird wahrscheinlich aus dem Drama bald eine Komödie am Stammtisch etc.

In diesem Sinne viel Spass
Jürgen
 
Cool gehandelt mit dem Kaufvertrag, aber warum hast Du nicht die Alte auf der Zulassungstelle gefragt. Die hätte sicher auch einen ausgefüllt, damit die was in der Hand hat. Mehr wollen die doch garnicht die dummen Weiber.
Ich gehe schon garnicht mehr selber auf die Zulassungstelle.
Ich finde die immer so scheisse die Weiber. Die haben immer an allem was zu Meckern. Bei meinem Motorrad habe ich ein Kleinkraftschild (80ccm) eingetragen, wegen sieht besser aus. Das hatte der Vorbesitzer irgendwie getrickst. Nach dem ich beim TÜV war und den das nicht gestört hat, fragte die dumme Kuh blöd nach und kontrollierte das in ihrem PC. Da ich nicht wusste wie der Vorbesitzer das gedreht hatte, dachte ich, scheisse das kleine Schild ist weg, keine Ahnung wie, aber er hat es gut gedreht. Stand sogar im PC drin.

Zulassungsstellen Gänge und die Wartenzeiten sind echt schlimm.

Marcy
 
Mallo Marcy
Wie ich schon oben schrieb mit "Vitamin B"geht alles !
Bei meinem "Mopet" ist auch alles eingetragen auch der Eigenbau-
Auspuff.
Die XS steht übriegens schwerenherzens zum Verkauf ! Wertgutachten für 8600 DM, meine Preisvorstellung 3000 ¤
xs1.JPG

DSCF0036.JPG

Gruß Horst
 
@ Jürgen

Natürlich kann man im Nachhinein nur drüber lachen, aber ärgerlich ist die Zeit die einem durch eine solche Unflexibilität und Beharren auf Vorschriften gestohlen wird :evil: .

Da ich mir persönlich als Selbstständiger meine Zeit selbst einteilen kann gehts noch, aber ist deswegen nicht weniger ärgerlich.

Bilder werd ich nachreichen sobald ich den Hänger wieder komplett habe, da ich zur Zeit die Pritsche zwecks Entrostung und Schweißarbeiten abgebaut habe :D

Gruß Hermann
 
Hi,

den MIST mit Kaufvertrag haben die von der Zulassungsstelle auch schon erzählt. Ich hatte natürlich keinen schriftlichen. Auf Nachfrage konnte man mir aber nicht zeigen, welcher §§ das fordert. Schließlich hatte ich einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit den Verkäufer abgeschlossen, per Handschlag.

Es ging dann auch ohne Papier. Ich musste aber erst mit den Filialleiter sprechen.

gruß Oli
 
Hallo Leidensgenossen,
meiner Ansicht ist das alles reine Ermessenssache und hängt von der Verfassung des Beamten ab. Oder wie soll ich das mit dem Tüv verstehen.

Bin früher immer in eine ortsansässige Autowerkstatt gefahren.
Alles kein Problem. Licht ok, Bremsentest auf dem Vorplatz der Werkstatt auch kein Problem und die Lenkung war auch nicht ausgeschlagen. Stempel für 2 Jahre drauf, alles klar.
Auf einmal meinte der gleiche Prüfer wie beim letzten mal:" Nee das geht gar nicht. Der muß auf den Bremsenprüfstand".
Also fahre ich zu einem anderen Autohaus und siehe da, der gleiche Prüfer erteilt die Plakette eine Woche später nach einem Bremsentest auf dem Vorplatz den ich auch noch selber durchführen mußte.
Nach meiner Frage warum das denn nicht vor einer Woche geklappt hat? Bekam ich die Antwort:" Der hat ja Ackerprofil drauf. Damit kann mann nicht auf einen Bremsenprüfstand fahren. Es würde die Ergebnisse verfälschen."
Ach ja geklebt hat er dann aber nur 1 Jahr, weil der Mog mir 53 Km/H angegeben sei.
Im darauf volgenden Jahr hat er mir dann 2 Jahre geklebt.

Ich finde das schon alles Merkwürdig.

Wie ich schon sagte reine Ermessenssache und von der Tagesform des Prüfers abhängig.

So sind Beamte. Da hilft nur Lächeln und durch. :D
 
So sind Beamte. Da hilft nur Lächeln und durch.

..wobei TÜVler ja gar keine Beamten sind.

DAs Problem mit 1 oder 2 Jahre Plakette für 411er hatte ich auch.
Nur dass ich den Gesetzestext ausgedruckt mithatte hat mir die 2 Jahre gerettet (link dazu hier irgendwo im Forum, muss ich aber noch suchen).

Sonst war der Prüfer wirklich nett, hat einen 421er und meinte (nach Problemen auf dem Bremsenprüfstand) ich solle doch zum Dorf-Traktor TÜV vor dem Rathaus gehen und nicht mehr hierhin zum TÜV kommen.

Gruß ALbi
 
Hallo,

zum Dorf-Traktor TÜV vor dem Rathaus gehen und nicht mehr hierhin zum TÜV kommen

Geht denn das überhaupt? Mein Landmaschinenhändler teilte mir mit, dass das nicht möglich sei, da der Mog ja über 40km/h gehe.
Mein 421er hat Zulassung als Ackerschlepper/Landw.Zugmaschine.

Wäre mal interessant, ob man da prinzipiell den Traktortüv bekommt.
Ich denke, damit wären einige Tüv-Probleme gelöst. Was aber NICHT heissen soll, dass man damit seine Bremsprobleme UMGEHEN soll!! :!:

Grüße
Toni
 
Hallo Toni,

ich würde es einfach mal versuchen.
Fahr beim nächsten Mal zu einem Landmaschinenhändler oder auch PKW- Vertretung. Die machen alle mit einem Prüfungsunternehmen, und die Hauptsache ist ja der Stempel.
Ruf vorher an und beschreibe Deinen "kleinen" Unimog. Mit den kleineren Typen sehe ich da keine Probleme. Mein 421 ist wie der 411 auch nur mit 53Km/H angegeben.
 
Hallo!

In der Anlage VIII zu § 29 StVZO steht, dass Kfz, die zur Güterbeförderung bestimmt sind ... und Zugmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse <= 3,5t alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung müssen. Siehe auch http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php

Werner
 
Hallo Werner,
sehe ich das richtig? Alle Unimogtypen müssen, nach Deiner Aussage, jedes Jahr zum Tüv.
Dann hätte ich ja jedes mal Glück gehabt wenn ich den Stempel für 2 Jahre bekommen habe. (Geldersparniss)
 
Nein, alle die über 3,5to zGG bei über 40km/h sind müssen jedes Jahr hin.

Ich muss bei meinem 411 auch jedes mal die "zwei Jahre" beim Prüfer einfordern.
 
Hallo Johannes!

In der Anlage VIII steht

2.1.4 Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 fallen

2.1.4.1 mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse<= 3,5t 24 Monate
2.1.4.2 mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5t <= 7,5t 12 Monate

dh die Ziffer 2.1.4.1. gilt für 2 Fahrzeugtypen
a) unter 2.1.4 genannte Fahrzeuge, die nicht mehr als 40 km/h fahren alle 24 Monate
b) unter 2.1.4 genannten Fahrzeuge, die <= 3,5 t zulässige Gesamtmasse haben.
Das oder in dem Text verknüpft die Geschwindigkeit nicht mit der Masse!

Ein Schlepper bis 40 km/h kann mehr als 3,5 t zGM haben und ein Unimog bis 3,5 t darf auch schneller als 40 km/h fahren.

So verstehe ich diese Verordnung.

Werner
 
Danke Stephan,

irgendwie glaube ich nicht das daß schon bis zu den Prüfern auf dem Land durchgedrungen ist. Bei uns machen die was sie wollen.

Und wenn die beim Tüv genauer hinsehen würden bekäme ich, und auch sicherlich andere in diesem Forum, wohl nie wieder einen Tüvstempel.

Dann will ich mal hoffen keine "schlafenden Hunde" geweckt zu haben.