Hallo Lupus
Lupus schrieb:
was ich wieder erlebe, in dem deutschen Lande ist typisch u kaum zu toppen.
das ist schlicht gesagt Harz IV-TV Niveau . Das zeigt doch nur, dass du dich weder sachkundig gemacht hast noch weißt, was in der Welt abgeht.
Die Polizei ist dafür genau sowenig zuständig oder kompetent wie das Sozialamt oder der Kindergarten.
Das Zulassungsprozedere ist klar geregelt. Dazu ist ein Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung als Eigentumsnachweis notwendig. Darin sind gleichzeitig auch die zulassungsrelevanten Daten vom Hersteller (oder Importeur) offiziel bestätigt.
Wenn du beides nicht hast, ist der Eigentumsnachweis über Kaufverträge nachzuweisen. Da sind die Zulassungsstellen an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Verlorene Fahrzeugdokumente müssen öffentlich aufgeboten werden. (Bundesanzeiger) Erst dann dürfen neue Papiere ausgestellt werden.
Die Herstellerbescheinigung gibt es nur vom Hersteller. Und der ist weder das Museum noch irgendein Händler sondern die Mercedes-Benz AG bzw der Rechtsnachfolger. Dort gibt es einen Homolagationsabteilung zur Ausstellung von Datenbestätigungen / Datenblatt. Die kostet aber gutes Geld.
Je nach Verhandlungsgeschick machen Behörden von ihren Ausnahmemöglichkeiten gebrauch. Aber sicherlich nicht wenn Graf Koks von der Gasanstallt rumpoltert.
Nach
deiner letzten Anfrage wird es sich um eine 421 handeln, da ist der Fahrgestell-Nummer-Aufbau klar definiert, ist so! Deine Fahrgestellnummer darfst du gerne für dich behalten, du willst von den Usern was wissen und nicht die von dir. :kerze1