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Rein theoretisch: Gangsperren oder sonstige Reduktion der Hächstgeschwindigkeit falls der Mog schneller fährt als 50 km/h
Einzelgenehmigung des Fahrzeuges bei der zuständigen Landesregierung des Fahrzeugeigentümers (hier besteht die Möglichkeit mit proforma Kaufvertrag die Zuständigkeit zu optimieren...) als Zugmaschine oder landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschine, Vorsicht bei "selbstfahrende Arbeitsmaschine" ohne Zusatz "landwirtschaftlich" hier gilt eine max. Anhängelast von 3,5t
Eine Ablastung des Mogs ist eigentlich nicht nötig....
Die einfachste Antwort bzw die Infos, was am Auto verändert werden muss, dass es dann auch passt ( Technik dann hier fragen) bekommst ganz einfach unter der Telefonnummer: 05 0536 und dann in die Prüfhalle verbinden lassen. Dort einfach nachfragen, der sagt dir dann genau, was du damit fahren darfst.
Anm:
Sry, hab den gv.at Link übersehen, da stehts sowieso dann
Hallo mike
Habe bei meinem406 auch den 6.Gang gesperrt, da ich ihn hauptsächlich für Waldarbeit verwenden möchte und keinen E Schein habe. Kann hier kein Bild anhängen, sonst hätte ich es dir gezeigt.
MfG winterjo
Hallo Mike!
Hast bei deinem Mog den sechsten Gang gesperrt, oder hast was anderes gemacht?
Schreib mal zurück wenn du Zeit hast, wäre super.
Vielleicht könnt man sich mal treffen und plaudern, komme aus Wertschach.
Lg Bernhard