Frage zu Mobilbaggern - fast schon off-topic :-)

Andreas_Bucher

New member
02. Sep. 2002
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Hallo,

da ich demnächst ein paar Aushubarbeiten machen muß (Anbau) und mir dazu der FL am Mog zu schwach ist (... klar :-) ) , wollte ich mir einen Bagger zulegen.

Nun erzählte mir ein Bekannter, daß man Mobil-Bagger (v.a. ältere) nur mit einer maximalen Ausladung des Armes auf der Straße fahren dürfte - und daß quasi fast alle älteren Geräte diese Ausladung überschreiten, weil man den Arm nicht weit genug zusammenlegen kann ... und ich will mir nicht immer einen Tieflader pumpen, um den Bagger mal vom Abstellplatz zum Bauplatz zu bringen.

Stimmt das ? Weiß das jemand von den Bagger-Profis hier ?

Danke !

Andreas

PS: nicht ganz off-topic, das Stichwort "Mog kommt vor :twisted:
 
Moin Andreas,

es ist richtig, dass die meißten älteren Bagger nur einen Mono-Ausleger haben.

Es ist nicht richtig, dass man damit nicht auf der Straße fahren darf.

Es müssen links und rechts am Ausleger reflektierende rot-weiß gestreifte Warntafeln angebracht sein, und dann kannst Du losbrettern.

Und denke dabei an die Straßenlaternen und Ampeln, manche hängen ganz schön tief :wink:
 
Servus Andreas,

soweit ich weiß, darf der Abstand zwischen Lenkradmitte und Fahrzeugvorderkante (Ausleger) maximal 3,5 Meter betragen. So weit müsste sich der Ausleger zurückfahren lassen.

Grüße

Stephan
 
jau da gibts so ne komische Regelung.

Ist aber eigentlich egal wenn mans genau nimmt, tut man eben den Arm
weiter nach oben dann stimmt der Abstand wieder. Die Höhe zwar nicht :wink:

Und mal ehrlich: Wer hält schon nen Bagger an? Ich bin in den letzten Jahren
nie angehalten worden, und fahre viel mit Bagger, Radlader, Walze usw. auf
öffentlichen Straßen.
 
ob du angehalten wirst oder nicht liegt ersten an deinem Fahrstyl und vorallem an der Gegend, bei uns im Ennepe Ruhr Kreis wird quasi garnicht kontrolliert, so gelang es nem bekanten fast 4Jahre ohne FS Schlepper und soweiter zu fahren ( blos nicht nachmachen), jetzt hat er eine FS. aber im Münsterland und Unna wird vile mehr kontrolliert, das ist alles ne Sache des Verhaltens und der Gegend. der oben genannte Kollege, wurde hier noch nie mit nem Strohzug oder so angehalten, doch wenn er nach Unna odetr Dortmund fährt, da kriegen se ihn öfters inne Kontrolle, doch bis jetzt wa immer alles in ordnung:-), bei uns sagen se auch nix, wenn der Strohzug mal 25-30m lang ist also ich habe noch von keinem gehört das die das nachgemessen haben, die 3,5m

gruß Florian
 
Hallo. Bei mehr als 3.50 mtr. von Sichtachse (Lenkradmitte) bis Vorderkante Ausleger, muß ein Vorrausfahrzeug oder Sicherungsposten mit Sprechverbindung, dabei sein. Diese Vorraussetzung, von weniger als 3.50 mtr., erfüllen nur Bagger mit Verstellausleger. Es gibt sie hydr. oder mechanisch (Loch mit Bolzen). Gruß Gert