Frage zwecks Beleuchtung

Elchbulle

New member
29. Jan. 2003
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Moin,

so jetzt nochmal ein paar Fragen:

Gelbe Frontblitzer am Mog, was brauche ich da für Genehmigungen bzw Vorraussetzungen ?

Wieviel Scheinwerfer darf ich an meinen Mog anbauen ?

In einer der letzten LKW Zeitschriften stand das jetzt LED Beleuchtung im Fahrerhaus sowie Begrenzungsleuchten zukünftig vom Tüv als schwerer Mangel angesehen werden und es keine Plakette mehr gibt. Ich finde gerade Begrenzungsleuchten sinnig oder nicht ?

Gruß Elch
 
moin Elch,
nach STVZO dürfen max. 6 Scheinwerfer montiert sein (Serienscheinwerfer inkl.), wovon max. 4 gleichzeitig brennen dürfen.
Im Normalfall heisst das, es sind 2 Nebel- und 2 Fernscheinwerfer zusätzlich erlaubt. Verfügt das Kfz serienmäßig über zusätzliche Nebel- bzw- Fernscheinwerfer, geht eigentlich nix mehr, oder die serienmäßigen werden deaktiviert.
Teil 1 deiner Info (nach vorne sichtbare Beleuchtung im Fahrerhaus) ist richtig. Begrenzungsleuchten (gelb seitlich) und Spurhalteleuchten (auch Pendelleuchten genannt, vorne weiss, hinten rot) werden nicht verboten, sondern sind sogar vorgeschrieben bei Kfz ab einer bestimmtem Länge bzw. Breite.
Verboten ist gelbes Tagfahrlicht, das bei LKWs vorne montiert ist - in D ist nur weisses Licht erlaubt, und die Dinger sind
a) hässlich - zumindest am LKW
b) nur von Hella erhältlich - ob die besonders gute Connection zum Verkehrsministerium haben?

Gelbe Frontblitzer: ich vermute mal. das geht nur, wenn der Mog als Pannen- und Abschleppfahrzeug zugelassen und von einem gewerblichen Pannen-/Abschleppdienst eingesetzt wird.


[Editiert am 15/6/2003 von ulli]
 
... und wie schaut das mit Arbeitsscheinwerfer aus, die nach hinten gehen??? (gehören die zu den max. 6 dazu oder zählen, die wieder anders???

Gruß
Michael
 
Arbeitsscheinwerfer sind \"aussen vor\". Es geht nur um die \"Christbaumbeleuchtung\", mit der manche Trucks ausgestattet sind. Verboten waren die übrigens schon immer, nur wurden sie beim TÜV bisher als \"geringer Mangel\" angesehen und führten nicht zur Verweigerung der Plakette, ab 1.5.2003 gelten unvorschriftsmäßige Beleuchtungseinrichtungen als \"schwerer Mangel\" und führen zum Versagen der Plakette.
 
Arbeitscheinwerfer kannst du anbauen, soviele du willst und auch in beliebige Richtungen. Nur--- die sind zum Ausleuchten des Arbeitsbereiches und nicht zum Fahren auf der Strasse (im Geltungsbereich der STV(Z)O).

Gruß Stephan
 
... danke, mehr wollte ich gar nicht wissen. Wollte meine Arbeitsscheinwerfer sowieso nur zum \"arbeiten\", also im Wald oder auf Flurwegen einsetzen.
Ich glaube auch, dass mir dann zwei nach hinten ausreichen, da sonst irgendwanneinmal meine Batterie überlastet ist.... ;)

...also, vielen Dank nochmals,
Grüße aus Oberfranken