Geräuschmess-Gutachten Mogauspuff

msiebert

New member
08. März 2012
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Hallo zusammen,
ich habe mir einen neuen Auspuff von Mogauspuff für meinen U435 mit OM352 gegönnt. Super Teil!
Heute war ich beim TÜV Hessen und wollte ihn eintragen lassen - leider nicht so einfach - trotz vereinbartem Termin und vorheriger Übergabe der Unterlagen, bin ich unvollrichteter Dinge wieder nach Hause gefahren. Es müsste ein Geräuschmess-Gutachten (ca. 300 Euro) erstellt werden. Ich habe den Auspuff schon oft an Unimogs gesehen, hat jemand Erfahrungen damit? Der TÜV würde ein bestehendes Gutachten akzeptieren, vielleicht kann mir jemand sein Gutachten zu Verfügung stellen?
Ich hoffe es kann mir jemand von Euch weiterhelfen.
Gruß Maik
 
Hallo,

als was hast du den Auspuff gekauft? Anbaufertig vom Hersteller? Dann würde ich mal den Hersteller fragen. Wenn er quasi ein Bastelteil zum Selbstanbau ist, wird dir der Hersteller nicht weiter helfen müssen.

Gruß
Markus
 
Hallo Markus. Der Auspuff ist von Mogauspuff.de
Wie schon erwähnt, fahren einige damit rum. Auch Atlas4x4 verbaut den.
Gruß Maik
 
Hallo Maik,
wie Markus schreibt, solltest Du dich zuerst an den Hersteller wenden. Mit Deiner Aussage allein das der Auspuff von Mogauspuff.de läßt sich ja auch nicht wirklich viel anfangen, schließlich haben die alleine 3 Seiten mit unterschiedlichen auspüffen nur für Unimogs. Du müsstest also genauer schreiben, welchen Du nun wirklich hast. Nur dann kannst du auch das richtige Gutachten bekommen.
 
Hallo Maik,
doofe Frage: warum musst Du den hochgelegten Auspuff überhaupt eintragen?
Als ich bei meinem 406er Cabrio Bj.70 vor ein paar Jahren den Auspuff nach oben gelegt habe, blieb der Schalldämpfer original, nur das Endrohr wurde entfernt und gegen die Höherlegung getauscht.
Der Prüfer meinte damals der Auspuff sei im wesentlichen unverändert, weil bis zum Schalldämpfer original. Der Rest sei nur eine Verlängerung des Abgasrohrs, aus der weder eine Leistungssteigerung noch eine andere wesentliche Veränderung zu erwarten sei. Damit Eintragung nicht notwendig.
Habe trotzdem drauf bestanden was mit Schulterzucken beantwortet wurde. Eintragung ohne weitere Schritte erfolgt.
Beste Grüße
Wolfgang
 
Hallo Wolfgang. Zunächst an Dich und die anderen vielen Dank für eure Antworten. Ich wäre froh, wenn mein TÜV auch so cool wäre und das so durchwinken würde. Leider möchten die von mir jedoch das erwähnte Geräuschgutachten Liegt auch daran, dass ich den gesamten Auspuff ausgetauscht habe - ohne Hochlegung. Es ist ein speziell entwickelter Auspufftopf zur Montage neben dem Trittbrett auf der Fahrerseite. Er heißt "AUSPUFFANLAGE SPEZIAL U1300-U2400". Ich werde heute noch ein Bild machen und einstellen.
Nach Aussage vom TÜV ist ein Einzelgutachten mit Geräuschmess-Gutachten (ca. 300€) notwendig. Wie erwähnt, würde der TÜV ein vorhandenes Geräuschgutachten, welches für diesen Auspuff für einen anderen U435 angefertigt wurde akzeptieren. Daher hier meine Anfrage, ob mir jemand ein solches zukommen lassen könnte.
Gruß und schönes Wochenende
Maik
 
Hallo Maik,

auf der Web Seite wird doch sogar mit TÜV Eintragung geworben und es gibt einen Auswahlmenue "TÜV". Dann sollten die auch die nötigen Unterlagen beibringen.

Wenn es nur um den Schalldruckpegel geht, denn kann ein aaS auch messen. Das müsste er bei einer Prüfung (HU) auch machen, wenn ihm der Schalldruckpegel zu hoch vorkommt. Denn diesen Wert kann er nicht, wie die AU Werte, aus dem OBDII auslesen. Solches Messequipment ist durchaus vorhanden.

Gruß
Markus
 
Hallo Markus. Vielen Dank für deine Antwort.
Der Hersteller macht die Eintragungen beim TÜV, dafür muss ich aber von Nord Hessen nach Bayern (>500km). Ich habe mit denen auch gesprochen. Der dortige TÜV ist nicht so schwierig und winkt das durch. Der Hersteller hat mir seine Unterlagen auch geschickt. Das reicht meinem TÜV aber nicht. In Hessen sind Einzelabnahmen übrigens noch nach der Erstellung vom Sachverständigen durch die "Bündlungsbehörde" in Fulda abzunehmen. Das gibt es wohl nur in Hessen.
Es führt leider nichts an dem erwähnten Geräuschmess-Gutachten vorbei.
Einziger Ausweg ist das von mir gesuchte Gutachten von einem anderen Fahrzeug.
Wenn das jemand hat, wäre ich sehr dankbar...
Gruß Maik
 
Dann hilft dir ja auch nur ein Geräusch-Gutachten vom TÜV Hessen mit baugleichem Fahrzeug.
Anderes wird der Sachverständige dann wohl auch nicht akzeptieren, so habe ich es zumindest verstanden..
Das sollte vielleicht in der Anfrage erwähnt werden.

Und solche Einzelgutachten sind Fahrzeug gebunden, werden bei erfolgter Eintragung eingezogen.




Gruß
Jochen
 
msiebert schrieb:
Ich habe mir einen neuen Auspuff von Mogauspuff für meinen U435 mit OM352 gegönnt. Super Teil!
Heute war ich beim TÜV Hessen und wollte ihn eintragen lassen - leider nicht so einfach - trotz vereinbartem Termin und vorheriger Übergabe der Unterlagen, bin ich unvollrichteter Dinge wieder nach Hause gefahren. Es müsste ein Geräuschmess-Gutachten (ca. 300 Euro) erstellt werden. Ich habe den Auspuff schon oft an Unimogs gesehen, hat jemand Erfahrungen damit? Der TÜV würde ein bestehendes Gutachten akzeptieren, vielleicht kann mir jemand sein Gutachten zu Verfügung stellen?
Es gibt keine U435 mit OM352, bei der Baureihe 405 sind Motoren der Baureihe 900 verbaut, beim U435 ist ein der OM936LA mit 530PS verbaut.
Die Fa Mogauspuff bietet für ihre Anlagen nur Einzelabnahmen durch einen aaS am Fahrzeug durch "ihren" TÜV-Partner.. aber weder ABE noch Teilegutachten. Das hat zur Folge, dass immer gemäß den neuesten Vorgaben/Richtlinien geprüft werden muss. Es dadurch der Fall eintreten, dass ein Protokoll/Gutachten nach veralteten Vorschriften erstellt wurde und nicht mehr aktuell ist, weshalb die Anerkennung dann nicht möglich ist.
Wenn du ein deinem Fahrzeug entsprechendes Fahrzeug suchst, solltest du zumindest die richtigen Modell/Baumusterbezeichnung angeben, das Modell kann man vorne am Typenschild ablesen, das Baumuster notfalls an der Fahrgestell-Nr.
 
Wow, das ist ja eine total hilfreiche Antwort.
Toll, vielen Dank. :party
Leute vergesst meine Anfrage.
 
Hallo Maik,
nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, und warum so dünnhäutig.
Du möchtest etwas sehr spezielles von der Gemeinschaft. Dazu ist es einfach notwendig, das was Du gerne haben möchtest auch genau zu spezifizieren.
Natürlich können wir auch alle irgendetwas interpretieren, aber damit ist Dir sicher dann auch nicht geholfen. Manchmal liegt es einfach an sehr kleinen Details. Wenn Dir mit einem fremden Gutachten geholfen werden soll benötigst Du ein Gutachten praktisch von einem Zwilling Deines Fahrzeuges mit exakt dem gleichen Auspuff. Da helfen einfach allgemeine Beschreibungen wie ich habe einen U435 und einen Auspuff von der Firma XY nicht wirklich weiter. Zumal vermutlich Dein U435 gar kein Unimog Geräteträger der Baureihe 405.110 oder 405.125 ist :
https://www.mercedes-benz-trucks.com/de_DE/models/unimog-implement-carrier/technical-data.html
Vielleicht aber eben auch doch genau so einer und nicht ein Unimog aus der Baureihe 435. Aber selbst in dieser Baureihe gibt es alleine mindestens 8 Grundvarianten.
Wenn Dein Gutachter es so genau nimmt wird er auch im Vergleichsfahrzeug und Anbau es genau nehmen müssen. Hessen ist leider etwas speziell durch die zusätzliche "Bündelungsbehörde". Dies liegt daran, weil in der Vergangenheit hier einfach zuviel mal eben so durch gewunken wurde.
Also, Maik, die Gemeinschaft hilft gerne aber der Hilfesuchende sollte alles erdenkliche tun, damit diese Hilfe auch zufrienden stellend ausfallen kann.
 
Hallo,

ich bin ja auch ein Verfechter möglichst genauer Angaben, aber mit der Angabe eines U435 mit OM352 kann man schon recht viel anfangen. Da kommt eigentlich nur ein 1300L aus der Baureihe 435 in Frage. Dass es sich nicht um die Verkaufsbezeichnung U435 handelt, dürfte jedem eindeutig klar sein. Dann wäre es ein recht neues Fahrzeug, das mit Sicherheit nichts mit einem OM352 zu tun haben kann.

Mit dem Mogauspuff dürfte dann auch nicht einfach ein hochgelegtes Rohr mit Original-Schalldämpfer gemeint sein, dann gäbe es wohl nichts einzutragen, sondern eher der bei vielen 1300L-Nutzern bekannte Auspuff der angegebenen Firma.

Der Auspuff ist schon etwas kerniger und vermutlich auch ein wenig lauter als der Original-Schalldämpfer, ein Prüfer meinte aber mal dazu "ist mir egal, das ist ja kein Moped". Andere schauen da evtl. genauer hin, u.U. könnte auch bei einer Polizeikontrolle eine fehlende Eintragung angemahnt werden. Zur Eintragung benötigt es eben ein Schallgutachten, ob es eines von einem nahezu baugleichen Mog gibt, weiß ich nicht. Ich gehe mal davon aus, dass man die besten Chancen hätte, eines für einen BW 1300L mit OM352 zu finden, da schlicht und einfach vermutlich am weitesten bei den Nutzern dieses Auspuff verbreitet. Ob der Prüfer dieses Gutachten akzeptiert oder ein eigenes anfertigen will, steht halt wieder auf einem anderen Blatt.

Gruß,
Michael