Gutachter Gesucht ...?

Toller Kindergarten hier
ich weiß was
und ich noch besser

Mann Mann was will man im Schadensfall den mehr
Besoffener der auf ein stehendes Fahrzeug fährt ist doch das beste was passieren kann (und keine Verletzten )

den Schaden bekommt man doch locker wieder raus
Gutachten machen lassen und fertig
erstmal sehen was da für einen Summe bei rumkommt
wenn dann zu wenig kann man sich immernoch Gedanken machen

im vorraus bringt das nix

und Gutachter sind auch nur Vertreter ihrer Arbeit

das wird sich schon lohnen
mfg Medrow
 
Hallo medrow,

sag ich doch, Schuldfrage ist kein Thema.

Der Rest ist eigentlich nur noch die Höhe des Schadens, will man aber so nicht begreifen.
 
Ach was Hier wer nicht Begreifen will ...möchte und wer was Vermeindlich Besser weiß ist mir jetzt Langsam Scheiss Egal hier ..........muss hier net auch noch Diskutieren und Nerven Lassen ....gehts noch :wink:

Danke allen für die Hinweise und Tips .....habe jetzt ne Handvoll zusammen und werde da d. Gutachter meines Vertruens drauss Finden und Gut ist und dann Sieht man weiter.....................

Alles andere ist hier gerade Mummpietz mit Anfassen ....... :roll:


Schönen Abend noch ................

PS : .Es ging Nie um die Schuldfrage hier Richtig sondern um die Höhe des Schadens,und um diesen auch Bezahlt zu bekommen ....... und da Spielt wenn man weiter Denkt wo es Landen könnte auch die Art des SV eine Rolle !
Lieber doch Vorher Ordentlich Rechachiert und Gehandelt ...als nachher da zu Stehen und zu sagen ..ach hätten Wir doch gleich .........
 
Das heißt also du weist jetzt wer von den vielen Gutachtern ,die Höchste Summe aufschreibt und falls es denn vor Gericht kommt, du damit auch durchkommst
Okay dann wird ja alles gut

wenn du eine Adresse hast laß es mich wissen.

nicht sauer sein
mfg Medrow
 
Medrow,

Bin Nicht Sauer ...nur mein Nervenkostüm ist etwas in mitleidenschaft gezogen durch diesen Unfall und das ganze Brammborium jetzt das kommt.....ob der SV d. ich ausgewählt habe die höchste summe aufschreibt ...darum gehts hier ganz klar nicht ! Ich möchte da nichts drann Verdienen ...ich möchte Gerne d. Mog wieder so da stehen haben wie er vor dem Einschlag dieses Idioten da stand....nicht mehr und nicht weniger !!!

LG Ralf
 
Ok verstanden

ich kann dich verstehen ist halt jetzt eine ganze Menge Stress für dich

deshalb versuch alles zu bekommen was geht.
Sehe es als Arbeit die sehr warscheinlich gut bezahlt wird.
ich hatte mal einen Opel Diplomat, den hat auch einer zerlegt, ist gut was bei rausgekommen wegen Oltimer und so.
Das wird schon

in der Ruhe liegt die Kraft
mfg
 
Liebe Leute,
nach sovielen Beiträgen zu richtigen und falschen Sachen kann ich mich nicht mehr zurückhalten und gebe auch meinen Senf dazu:

1. Wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gebraucht wird, sollte man sich in Kfz-Sachen an die nächstgelegene IHK wenden und dort mit dem Menschen verbinden lassen, der für das SV-Wesen zuständig ist. Den sollte man nach einem geeigneten SV fragen.

2. Ganz egal was für ein SV begutachtet, der ist keineswegs Garant dafür, dass alles so klappt wie man sich das selber vorstellt, denn

3. Aus meiner Sicht ist zwar die Schuldfrage hier eindeutig und in sofern wird es deshalb nicht zum Zivilstreit kommen. Aber die Frage ist doch, ob man von dem Unfallverursacher (schlechtes) Geld bekommen kann. Denn die Versicherung wird sich daraus ziehen (Verursacher war ja alkoholisiert) und ob der Verursacher etwas in der Tasche hat, ist dann die Frage.

Es könnte also am Ende so ausgehen wie häufig: Du hast viel gutes Geld (für Anwalt, SV, gericht etc.) ausgegeben, aber bekommst dennoch nichts...

Nichts desto trotz - Kopf hoch und die Sache Step by Step angehen...

Gruß
Rainer
 
......Sorry Rainer aber das ist Quatsch!!!! Wir haben hier in Deutschland
ein HAFTPFLICHT-Gesetz!!! Jedes Fahrzeug muss Haftpflicht versichert sein.
Daraus Resultiert dass die Versicherung AUF JEDEN FALL den Schaden begleichen muss an den Geschädigten!!! (bei klarer Schuldfrage)
Was passieren kann ist, dass der Verursacher in Regress genommen wird wegen Alkohol. Das kann dem Ralf allerdings SCH... Egal sein.

Nur die Höhe der Entschädigung ist noch ein offenes Kapitel.

Gruß
Stefan
 
der.odenwälder schrieb:
......Sorry Rainer aber das ist Quatsch!!!! Wir haben hier in Deutschland
ein HAFTPFLICHT-Gesetz!!! Jedes Fahrzeug muss Haftpflicht versichert sein.
Daraus Resultiert dass die Versicherung AUF JEDEN FALL den Schaden begleichen muss an den Geschädigten!!! (bei klarer Schuldfrage)
Was passieren kann ist, dass der Verursacher in Regress genommen wird wegen Alkohol. Das kann dem Ralf allerdings SCH... Egal sein.

Nur die Höhe der Entschädigung ist noch ein offenes Kapitel.

Gruß
Stefan

Absolut
Riiiiiichtihhhhh
bin gespannt auf was für eine Summe das kommt
Schätzte ca.6k€

mfg
 
Hallo zusammen,

ich hatte Ralf in meinem ersten Beitrag empfohlen, den Schaden bei einer
Unimog Vertragswerkstatt begutachten zu lassen. Die wissen am besten
wo bei welchem Modell, nicht auf den ersten Blick erkennbare Schäden sein können, und erstellen einen Kostenvoranschlag.

Dieser Kostenvoranschlag reicht erst einmal aus, um der gegnerischen
Haftpflichtversicherung die Höhe des Schadens aufzuzeigen.

Wenn nun die gegnerische Haftpflichtversicherung die Höhe des Schadens
als zu hoch empfindet, oder weil sie mit der Erstattung des Zeitwertes günstiger davon kommt, wird sie einen eigenen Sachverständigen benennen, dessen Urteil ich als Geschädigter nicht annehmen muß.

Ob die Versicherung bei einer so eindeutigen, nicht angreifbaren Schuldfrage, die Kosten durch einen eigenen Sachverständigen um
vielleicht 500 bis 700€ weiter hochtreibt bleibt zu erfahren.

(In meinem Fall, Schuldfrage eindeutig,Kostenvoranschlag für den Schaden
an meinem Fahrzeug 1600€, hat man sich die Kosten für einen Sachverständigen gespart).

Der große Haken an der ganzen Sache, den ich noch sehe, der Zeitwert.

Gruß Lothar
 
moggl48 schrieb:
Hallo zusammen,

ich hatte Ralf in meinem ersten Beitrag empfohlen, den Schaden bei einer
Unimog Vertragswerkstatt begutachten zu lassen. Die wissen am besten
wo bei welchem Modell, nicht auf den ersten Blick erkennbare Schäden sein können, und erstellen einen Kostenvoranschlag.

Dieser Kostenvoranschlag reicht erst einmal aus, um der gegnerischen
Haftpflichtversicherung die Höhe des Schadens aufzuzeigen.

Wenn nun die gegnerische Haftpflichtversicherung die Höhe des Schadens
als zu hoch empfindet, oder weil sie mit der Erstattung des Zeitwertes günstiger davon kommt, wird sie einen eigenen Sachverständigen benennen, dessen Urteil ich als Geschädigter nicht annehmen muß.

Ob die Versicherung bei einer so eindeutigen, nicht angreifbaren Schuldfrage, die Kosten durch einen eigenen Sachverständigen um
vielleicht 500 bis 700€ weiter hochtreibt bleibt zu erfahren.

(In meinem Fall, Schuldfrage eindeutig,Kostenvoranschlag für den Schaden
an meinem Fahrzeug 1600€, hat man sich die Kosten für einen Sachverständigen gespart).

Der große Haken an der ganzen Sache, den ich noch sehe, der Zeitwert.

Gruß Lothar

Hallo Lothar,.

Das mit dem KVA in einer Unimog Werkstatt war auch mein erstes Sinnen. Jedoch halt nach dem Telefonat mit der Anwältin d. nur Verkehrsrecht macht wurde das so Empfohlen mit dem SV ect. !

Und da bin ich dann der meinung das die Wissen muss was und wo !

Und auch der Sachverständige der jetzt Heute Nachmittag kommt ist nicht ganz Jungfräulich in Sachen Unimogs.
Und auch dieser wird doch wohl bei der Erstellung eines solchen Gutachtens bei Unklarheiten was das Fahrzeug und Teilen angeht ...sich mit solch einer Fachstelle Absprechen - Erkundigungen ect. Einziehen !

Und ob die Gegnerische Versicherrung das Gutachten dann event Anzweifelt ect. im Vorraus oder Nachhinein.

Bin ich der Meinung das ich doch dann Lieber im Vorfeld ganze Arbeit leiste in d. Sachen die ich als Geschädigter machen kann...als das sich das nachher in die Länge zieht .... weil mann erst mal mit nem KVA ect. zur Gegner Versicherrung geht und schaut was die darauf sagen ......und dann je nach Reaktion weiter schaut ect.

Ich hab das Recht mir einen Gutachter zu Bestellen der d. Schaden Tituliert, muss d. nicht Bezahlen also daher......warum soll ich da an was Sparen ? Mir sind die Kosten der Gegnerischen Versicherrung in dem fall Relativ Latte !


LG Ralf
 
Hallo Lothar, hallo Ralph,
moggl48 schrieb:
...Dieser Kostenvoranschlag reicht erst einmal aus, um der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Höhe des Schadens aufzuzeigen.
gegen einen Kostenvoranschlag sprechen ein paar Dinge:

1. Ein Kostenvoranschlag hat keinen Beweissicherungscharakter.
2. Bei einem KV läuft man immer Gefahr, dass die Versicherung diesen anzweifelt, weil ja evtl. die Werkstatt, die ihn erstellt hat, ein Interesse daran hat, möglichst viel zu verdienen und damit möglichst viele Reparaturen zu notieren.
3. Ein KV beinhaltet keinen Nutzungsausfall, keine Wertminderung, keinen Wiederbeschaffungswert, Restwert usw.
4. Ein KV stellt im Vorfeld der Reparatur nicht verbindlich fest, ob evtl. ein Totalschaden eingetreten ist?
5. Da die Kosten für einen KV üblicherweise bei einer Reparatur erstattet werden, weigern sich Versicherungen oft, diese zu übernehmen.
6. Ein Gutachten beinhaltet üblicherweise auch eine abschließende Begutachtung nach der Reparatur - die ist vor allem dann notwendig, wenn ein Schaden selbst behoben wird, um dies der Versicherung gegenüber nachzuweisen.
moggl48 schrieb:
...Ob die Versicherung bei einer so eindeutigen, nicht angreifbaren Schuldfrage, die Kosten durch einen eigenen Sachverständigen um vielleicht 500 bis 700€ weiter hochtreibt bleibt zu erfahren.
(In meinem Fall, Schuldfrage eindeutig,Kostenvoranschlag für den Schaden
an meinem Fahrzeug 1600€, hat man sich die Kosten für einen Sachverständigen gespart)...
Nachdem die meisten Versicherungen ihre eigenen Sachverständigen angestellt haben, betragen die Kosten für eine Gutachten, dass die Versicherung für sich selbst erstellt, nur einen Bruchteil der genannten Summe.

Eines bleibt anzumerken:
Wenn du keine Reparaturkosten inkl. MWSt. nachweisen kannst, bekommst du die MWSt. auch nicht ersetzt.
Für den Fall einer Reparatur bekommst du einen Nutzungsausfall oder ein Mietfahrzeug für die im Gutachten angesetzte Wiederherstellungsdauer.
Für den Fall der Wiederbeschaffung eines passenden Fahrzeuges wird Nutzungsausfall für die angesetzte Wiederbeschaffungsdauer bezahlt - die dürfte bei so einem speziellen Fahrzeug wohl etwas länger ausfallen.
Und sollte die Versicherung eine Übernahme der Kosten z.B. für die Verbringung zum Lackierer oder die Beilackierung größerer Flächen als nicht gerechtfertigt ablehnen: nicht einschüchtern lassen - da hilft sowohl dein Anwalt als auch der Sachverständige - die haben eine ganze Sammlung einschlägiger Urteile, die sie oder du der Versicherung um die Ohren hauen kannst und dann sind die auf einmal sehr viel zahlungswilliger :-)

Und das ist genau der Grund, warum ich deine Vorgehensweise für absolut richtig halt: vorab informieren, wo es evtl. Probleme geben könnte, das dann mit dem Gutachter und auch mit dem Anwalt schon besprechen und dann der Versicherung ganz klar zu erkennen geben, dass man sich nicht mit Peanuts abspeisen lässt!

Viel Erfolg!

MfG Maatsch