Hallo Lothar, hallo Ralph,
moggl48 schrieb:
...Dieser Kostenvoranschlag reicht erst einmal aus, um der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Höhe des Schadens aufzuzeigen.
gegen einen Kostenvoranschlag sprechen ein paar Dinge:
1. Ein Kostenvoranschlag hat keinen Beweissicherungscharakter.
2. Bei einem KV läuft man immer Gefahr, dass die Versicherung diesen anzweifelt, weil ja evtl. die Werkstatt, die ihn erstellt hat, ein Interesse daran hat, möglichst viel zu verdienen und damit möglichst viele Reparaturen zu notieren.
3. Ein KV beinhaltet keinen Nutzungsausfall, keine Wertminderung, keinen Wiederbeschaffungswert, Restwert usw.
4. Ein KV stellt im Vorfeld der Reparatur nicht verbindlich fest, ob evtl. ein Totalschaden eingetreten ist?
5. Da die Kosten für einen KV üblicherweise bei einer Reparatur erstattet werden, weigern sich Versicherungen oft, diese zu übernehmen.
6. Ein Gutachten beinhaltet üblicherweise auch eine abschließende Begutachtung nach der Reparatur - die ist vor allem dann notwendig, wenn ein Schaden selbst behoben wird, um dies der Versicherung gegenüber nachzuweisen.
moggl48 schrieb:
...Ob die Versicherung bei einer so eindeutigen, nicht angreifbaren Schuldfrage, die Kosten durch einen eigenen Sachverständigen um vielleicht 500 bis 700€ weiter hochtreibt bleibt zu erfahren.
(In meinem Fall, Schuldfrage eindeutig,Kostenvoranschlag für den Schaden
an meinem Fahrzeug 1600€, hat man sich die Kosten für einen Sachverständigen gespart)...
Nachdem die meisten Versicherungen ihre eigenen Sachverständigen angestellt haben, betragen die Kosten für eine Gutachten, dass die Versicherung für sich selbst erstellt, nur einen Bruchteil der genannten Summe.
Eines bleibt anzumerken:
Wenn du keine Reparaturkosten inkl. MWSt. nachweisen kannst, bekommst du die MWSt. auch nicht ersetzt.
Für den Fall einer Reparatur bekommst du einen Nutzungsausfall oder ein Mietfahrzeug für die im Gutachten angesetzte Wiederherstellungsdauer.
Für den Fall der Wiederbeschaffung eines passenden Fahrzeuges wird Nutzungsausfall für die angesetzte Wiederbeschaffungsdauer bezahlt - die dürfte bei so einem speziellen Fahrzeug wohl etwas länger ausfallen.
Und sollte die Versicherung eine Übernahme der Kosten z.B. für die Verbringung zum Lackierer oder die Beilackierung größerer Flächen als nicht gerechtfertigt ablehnen: nicht einschüchtern lassen - da hilft sowohl dein Anwalt als auch der Sachverständige - die haben eine ganze Sammlung einschlägiger Urteile, die sie oder du der Versicherung um die Ohren hauen kannst und dann sind die auf einmal sehr viel zahlungswilliger
Und das ist genau der Grund, warum ich deine Vorgehensweise für absolut richtig halt: vorab informieren, wo es evtl. Probleme geben könnte, das dann mit dem Gutachter und auch mit dem Anwalt schon besprechen und dann der Versicherung ganz klar zu erkennen geben, dass man sich nicht mit Peanuts abspeisen lässt!
Viel Erfolg!
MfG Maatsch