- hier steht eine Beitrags Ruine von RalfMog-Ka

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ralfmog-ka

New member
08. Dez. 2010
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Karlsruhe
hier steht nix



Ich habe die Ueberschrift "hier steht eine Beitrags Ruine von RalfMog-Ka" eingefuegt, nachdem unser Mitglied alle seine Beitraege und die Ueberschrift geloescht hatte.

Der Beitag wurde von mir geschlossen

-M- <Mod>
 
Hallo Händler,

irgendwo bei 18 t€ ist die Grenze zur Umsatzsteuerpflicht. Die sollte als Unimogverkäufer gemieden werden, beim Holzmichel ist das nicht so schlimm weil Brennholz nur zu 7% versteuert wird.

Die eigene Arbeitszeit interessiert niemand, das Finanzamt will nur den Gewinn versteuern. Versicherung und BG brauchst du nur wenn du Mitarbeiter hast.

Mehr weis ich auch nicht dazu.

Lg

Markus
 
Hallo,

das FA freut sich nicht nur über MwSt, sondern auch über Einkommensteuer :shock:
Wenn einer einen MOG oder etwas anderes erwirbt, (evt verändert, restauriert, schraubt, lackiert, an oder abbaut...)um es zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Preisaufschlag wieder zu veräusern, hat ein steuerrelevantes Einkommen erzielt :evil: , an dem das FA partizipieren möchte :idea: fast ganz einfach

Die 17500 Euronen sind eine Mehrwertsteuergrenz für Kleingewerbe, aber deren Einkommen sind Steuerpflichtig

und an Markus:
bei eigenem Wald... sind es sogar nur 5,5 %
Gruß Peter
 
und wie wird die Händlerdefinition hier im Forum ausgelegt? Ist jemand automatisch Händler sobald er mehrfach zig Teile anbietet? Offenbar nicht, zumindest manche nicht. 15, 20 Angebote von Teile gleichzeitig. Immer wieder, oft auch elend lang so daß es wohl wirklich niemand möchte. Aber er ist privat. Auf die Definition bin ich mal gespannt
 
Hallo Mogler,

Wie in vielen anderen Dingen auch, bin ich Laie mit dem sogenannten gefährlichen Halbwissen. Dennoch möchte ich meinen Gedanken hier in die Gedankensammlung (Brainstorming) werfen.

Ich denke, der wesenliche Punkt ob Privatvergnügen oder Gewerbe ist die Gewinnabsicht. Ein Händler hat diese immer um mindestens sein (zuversteuerndes) Einkommen zu haben.

Hieraus läßt sich aber dann annehmen, dass sich niemand Gedanken machen muß wenn er keinen Gewinn erziehlt. Selbst dann nicht wenn er als Händler eingestuft wird. Ein Händler darf nämlich (anders als ein Privatmensch) seine Kosten den Einnahmen gegenüber rechnen und nur die dann verbleibende Differenz ist für das Finanzamt sowohl bei der Bestimmung "Märchensteuer" als auch der Einkommenssteuer wesentlich. Hieraus kann man sogar einen Vorteil aus einer anerkannten Händlerschaft sehen, Hobby zum (Teil)Erwerb gemacht.
Unangenehm kann nur der erforderliche Nebenaufwand sein, Erklärungen, Buchführung etc. (kann aber wieder gegengerechnet werden).
 
kinzigsegler schrieb:
Ich denke, der wesenliche Punkt ob Privatvergnügen oder Gewerbe ist die Gewinnabsicht. Ein Händler hat diese immer um mindestens sein (zuversteuerndes) Einkommen zu haben.

nein und nein :lol:

auch bei einem Privatvergnügen kann die Gewinnabsicht vorliegen - es sei denn, die Sachen werden verschenkt.
Ein Händler muss kein (zu versteuerndes) Einkommen aus seiner Gewerbetätigkeit erzielen, schön für ihn, wenn er es erzielt, aber steuerrechtlich irrelevant.
Für die steuerliche Betrachtung einer gewerblichen Tätigkeit ist ein Gewerbeschein keine Voraussetzung, allerdings bitter für den Gewerbetreibenden, wenn ihm steuerrechtlich dennoch eine gewerbliche Tätigkeit nachgewiesen wird.

§15 EStG (in Auszügen)
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb.
...
Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

Gruß Ulli
 
Hallo

Das Einkommen, welches ich neben Lohn/Gehalt beziehe, muss ich versteuern.
Neben der Mieteinnahme auch meine kleiner Nebenerwerb von ca 2000€ im Jahr.
Allerdings kann ich davon auch die anfallenden Kosten absetzen.
Da die Ekst nur vom Lohn/Gehalt regelmäßig abgeführt wird, muss ich jedes Quartal eine Ekst-Vorrauszahlung auf die privaten Einnahmen zahlen.
Egal was du also verkaufst, ob regelmäßig oder einmalig, prinzipiell ist jede Einnahme zu versteuern.
Wenn also der Hobbyschrauber gerne Mogs restauriert oder der Womo-Fahrer drei Fahrzeug im Jahr veräußert, alles ist steuerplichtig. Die Gestehungskosten für die Fahrzeuge oder Ersatzteile sind abzugsfähig, so dass letztendlich der Gewinn der Ekst unterliegt.
Versteuert wird man dann als Einzelunternehmer. :cry:
 
Hi Ralf,

das sieht jedes Finnanzamt für sich, anders an.
Ganz einfach, frag doch bei dem für dich zuständigen an.
Die beissen nicht :D
 
Hallo Armin,

das hast Du schön gesagt: Die beissen nicht!

Jedes Finanzamt hat inzwischen Beratungsstellen (Nummer ziehen, warten, dran kommen) und man wird wirklich - nach meinen Erfahrungen - zuvorkommend beraten. Die Mitarbeiter des Finanzamtes sind schließlich auch nur Menschen. Und Niemand will Jemanden betrügen!
 
guude,

das FA ist zur kostenlosen beratung unter beachtung der interessen des bürgers gesetzlich verpflichtet!!

gut mog! justus.
 
Hallo Justus,

nicht ganz richtig.
Das Finanzamt kann Beratungsgebüren erheben .
Wurde von Finanzgerichten schon geklärt.
Wird aber bei den meisten FA sehr liberal gehalten.

Gruß Nils
 
Ganz wichtig:

gehe nie persönlich zum Finanzamt. Gehe immer zum Steuerberater.
Finanzamt berät nicht neutral sondern auf maximum Steuer.
 
gehe nie persönlich zum Finanzamt. Gehe immer zum Steuerberater.
Finanzamt berät nicht neutral sondern auf maximum Steuer.
... kann ich nicht bestätigen. Außerdem liegen dazwischen meist ein paar Hunnies für den Steuerberater.

Selbst wenn man solo mit der ALDI-CD ein paar "Tricks nach Konz" auslässt, kann man insgesamt immer noch Einiges sparen.
 
Hallo Ralf

Die Frage ab wann mann Händler ist, ist doch einfach beantwortet: Sobald man ein Gewerbe anmeldet!:-)

Gruß Olli
 
Hallo Olli,

kannst du das mal übersetzen?

Gruß Oliver

ps was machen Deine Klabusterbeeren? :lol:
 
Eum1976 schrieb:
Die Frage ab wann mann Händler ist, ist doch einfach beantwortet: Sobald man ein Gewerbe anmeldet!:-)

die Frage ist zu einfach beantwortet :wink:
Steuerrechtlich ist es ohne Belang, ob eine Gewerbeanmeldung vorliegt.

Gruß Ulli
 
Hallo Ulli.

Steuerrechtlich ist es ohne Belang, ob eine Gewerbeanmeldung vorliegt.
Das ist richtig. Aber dadurch das man gegen das Steuerrecht verstoßen hat, wird man noch lange nicht automatisch zum Händler.

Aber Du hast schon recht. Die Frage, Was und Wieviel man als Privatmann verkaufen darf, ohne das einem gewerbsmäßiger Handel vorgeworfen wird, läßt sich so pauschal nicht beantworten. Sobald einem das Finanzamt gewerblichen Handel oder eine Gewinnabsicht unterstellt kann es sein, daß man sich vor Gericht verantworten muß. Und letztendlich entscheidet es dann der Richter, ob man dafür belangt wird oder nicht.

An den anderen Olli:
Den §23 kannst Du getrost vergessen, der bezog sich auf private Veräußerungsgeschäfte, das ist wieder ein anderes paar Schuhe. Hab den Beitrag entfernt, da er nur Verwirrung schafft.

Was meine Klabusterbeeren machen? -Die verstopfen das Flusensieb!:-)

Gruß Olli
 
Moing,

ähem - hallo - was is hier los?
Titel auf einmal "-" :?: :?: :?:
Oder hängt das mit dem
http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=68987&highlight=
zusammen?

mfG
Axel
 
Keine Antwort aber ein Ralf der sich komplett aus dem Staub gemacht hat - was soll jetzt das wieder :shock: :evil: :shock: :?:

mfG
Axel
 
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