Kegelspaltergefahren

hinack

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21. Jan. 2004
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Leipzig
Moin Holzer,

ich hab' keine Ahnung von den Gefahren beim Holzspalten. Am Hydraulikspalter meines Kumpels ist alles doppelt und dreifach gesichert. Dort legt man die Holzstücken in eine Rinne, darüber ein Gitter und dann schiebt in der Rinne ein Stempel der längenach den Block auf ein Eisen bis der Druck auf die Hydraulik wieder abnimmt und der Spalter weiß, daß der Block durch ist. Dann fährt der Stempel wieder zurück und man kann das Gitter aufklappen und den nächsten Block einwerfen oder die Säge schmeißt den selbst in die Rinne. Selbst wenn da was knallt und splittert, beim Spalten fliegen die Hölzer nur bis ins Gitter. Jetzt aber zu meiner Frage:

Wie funktioniert ein Kegelspalter und was ist daran so gefährlich?
 
Moin, moin,

das gefährliche an einem Kegelspalter ist, das da ein rotierender Kegelkeil in das Holz fährt und dieses dann aufspaltet. Das gefähliche ist hier die Rotation, da sich das Teil sehr schnell dreht.

Offene Kegelspalter sind meines Wissens nach in Deutschland nicht mehr erlaubt. Wie es sich mit geschlossenen, d. h. mit entsprechenden Schutzvorrichtungen versehen ist, weiß ich nicht.

Letztes oder vorletztes Jahr gab es mit so einem Teil einen tödlichen Unfall. Da ist dem Opa beim Spalten sein Enkel in den Spalter gekommen.
 
Hallo Henry,
die alten Kegelspalter sind von der Berufsgenossenschaft verboten worden, zumindest im gewerblichen Einsatz. Was natürlich noch privat an solchen Geräten eingesetzt wird ist eine Dunkelziffer.
Zur Funktion:
Auf der Zapfwelle wird der Spaltkegel aufgesteckt und durch einschalten der Welle dreht er sich mit der selben Drehzahl wie die Zapfwelle. Vorne am Kegel ist ein grobes Holzgewinde das sich ins zu spaltende Holz eindreht und mit größer werdendem Durchmesser des Kegels die Scheite immer weiter auseinanderdrückt. Das Problem hierbei ist die Kraft des drehenden Kegels. Das Holz ist fast nicht zu fixieren um ein ungewolltes mitdrehen zu verhindern. Und wenn ein Meterstück erst mal kreist hat das schon Kraft! Ich möchte das nicht erleben. Genau daher wurde der gewerbliche Einsatz untersagt. Sicher, es waren technisch einfache, unverwüstliche Geräte. Leider auch manchmal tödliche.
 
Hallo ihr Kegelspalter

@Thorsten:
Ganz so ist das nicht. Die Kegelspalter sind Geräte die am Dreipunkt befestigt werden und mittels Zapfwelle wird der Kegel angetrieben. Hat das Kegelgewinde das Holz erfaßt wird das Holzstück an einen Anschlag gedreht und dann aufgespalten. Drehende Stücke gibts nur wenn die sehr kurz sind.

Problem bei der Sache ist das du halt im Gefahrenbereich des Kegels bist wenn du das gespaltene Holz wegnimmst. Es gibt zwar ein Nothalt, aber der ist ziemlich schwer zu bedienen (ne art Klauenkupplung).

Ich hatte mal so ein Gerät und wenn du gerades, astfreies Holz hast gibt es nix schnelleres zum spalten. Ist aber halt gefährlich, d.h. man muß immer den kopf beisammen haben.


Gruß aus dem Odenwald
Lutz
 
hallo
wir haben eine kombinierte wippsäge mit kegelspalter für kurze scheite

der spalter wurde abgebaut (schon lange) da er wirklich sau gefährlich ist.
erfahrungen: zum glück nur starke prellungen der hand.möchte es nicht erleben wenn sich kleidung oder so in den spalter verfängt.

die spalter sind von der berufsgenossenschaft verboten nicht nur gewerblich auch ****** sie dürfen nicht weiter verkauft und auch nicht verschenkt werden. sie müssen so entfernt werden damit sie nicht mehr anzubauen sind
sicherlich werden die teile noch verwendet aber die gefahr wird meist zu spät erkannt. wenn jemand tot oder schwer verletzt wurde ist es zu spät
das teil zu entsorgen

der opa wo das enkel tödlich verunglückt ist macht sich sein leben lang bestimmt vorwürfe.

gruss basti und ella
 
Hallo
wir arbeiten seit Jahren schon mit einem Kegelspalter von Posch.

Ich denke das Arbeiten im und mit Holz immer gefährlich sind und man immer höllisch aufpassen muss.

In Heidelberg ist letztes Jahr ein Mann in die Chirogie eingeliefert worden,
wobei der Mann und seine Hand in getrennten Autos gereist sind. Der Mann ist mit seine Hand unter einen hydr. Holzspalter geraten.

Wie gesagt immer aufpassen!

Viele Grüße aus Heidelberg - Detlef Jollet
 
Thema kommt immer wieder.
Siehe hier:

Verfasst am: 12.12.2004, 19:00 Uhr

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Zum Thema Kegelspalter :

Drallkeilspalterverbot ernst nehmen


"Der Junge wurde von dem Drallkeilspalter förmlich zerfetzt". So lautete die Antwort eines hörbar betroffenen Kripobeamten aus Niedersachsen auf die Nachfrage der LBG NB/OPf. und Schwaben, wie sich der tödliche Unfall eines Achtjährigen an einer Drallkeilspaltmaschine genau zugetragen hat.

Das Kind wollte an dem Spalter nur vorbeilaufen, an dem sein Vater und sein Großvater arbeiteten. Beim Vorbeilaufen hat das rotierende Werkzeug den Jungen erfasst, eingezogen und durchbohrt.

Der grausame Unfall war Anlass für die LBG, festzustellen, wie groß der Umsetzungserfolg des Verbotes dieser Drallkeilspaltmaschinen ist.

Zwei Ergebnisse sind bemerkenswert:

Allein im Bereich der früheren LBG NB/OPf. sind die Unfälle von durchschnittlich 12 Fällen (1996 und 1997) auf zwei bzw. einen (2001 und 2002) zurückgegangen. Die Verletzungen an den Drallkeilspaltern sind fast immer schwer und damit die Unfälle auch sehr teuer.
Während diese Maschinen von den produzierenden Betrieben fast vollständig verschwunden sind, finden sie sich dagegen noch häufiger auf den Austragsbetrieben, wo Brennholz für den Haushalt benötigt wird. Dort kommen diese Spalter auch noch sporadisch zum Einsatz.
Doch so lange diese Geräte auf dem Hof sind, stellen sie ein Gefahrenpotenzial dar und zwar für alle:

Für die Senioren, die damit arbeiten.
Für das Betriebsunternehmerehepaar, die das dulden.
Für die Kinder (eigene und Nachbarskinder), die auf dem Hof spielen.
Nehmen Sie deshalb das Verbot der Berufsgenossenschaft ernst:

Entfernen Sie den Drallkeil von kombinierten Säge-Drallkeilspaltern und verkleiden Sie das Wellenende.
Beseitigen oder zerstören Sie Drallkeilspaltmaschinen, damit sie niemand mehr benutzen kann (auch nicht irrtümlich oder aus Spieltrieb).
Verkaufen oder "verschenken" ist nicht erlaubt. Nach dem Produktionssicherheitsgesetz kann solches Handeln sogar bestraft werden, wenn Dritten dadurch ein Schaden entsteht.

Siehe :
http://www.lsv.de/nos/5publikationen/drallk.html

@Thorsten

Das mit Privatperson und Privatgelände ist auch so eine Sache.
Richtig ist, dass Verbot hat die Landw. BG ausgesprochen. Ob bei einem schweren Unfall od. Vollinvalitität dann deine Private Unfallversicherung bezahlt, oder der jeweilige Sozialversicherungsträger wage ich schwer zu bezweifeln.

Manfred
 
Liebe Leute,

es tut mir wirklich Leid. Bis eben habe ich mir vorgestellt ein rotierender Spaltkeil seine eine überdimensionale Holzschraube mit Antrieb, die sich in zu spaltende Holz schraubt. Aber auf den Bildern sehe ich kein Gewinde. Der Spaltkegel ist eher glatt. Welchen Grund hat der denn, ins Holz zu fahren?

Bitte versucht es nochmal mit mir! (Ich erklär' Euch dann auch mal was :wink: )
 
Hallo Henry,

Du hast das schon richtig erkannt, es ist eine "überdimensionale Holzschraube".

Wenn Du Dir das E-Bay Inserat von Maurice nochmal genau ansiehst,
dann wirst Du auf dem Photo, wo er den kleinen Kegel in der Hand hält, die Kegelschnecke sehen. Die Schnecke wird dann nach hinten hin immer dünner, die Vortriebsarbeit kommt aus dem Stück Schnecke vorn an der Kegelspitze, weiter hinten geht es ja nur noch darum das Holz möglichst breit auseinander zu drücken.

Das Ebay Angebot macht ja auf den ersten Blick einen guten Eindruck, mit dem Schutz über dem Kegel usw.
Nur das "gefahrbringende Element", nämlich der drehende Kegel ist immer noch da, und das erste mal, wenn sich ein Stück Holz zwischen dem Schutzrohr und dem Kegel verklemmt hat greift man bei drehendem Kegel in die Maschine und dann sind die Finger ab. Wer hat denn schon Lust bei sowas ständig die Zapfwelle auszuschalten?
Und dann dauert es nicht lange dann ist der Schutz ab, und der Kegel dreht wieder schön offen....
Auch das Durchdrehen der Hölzer ist nicht verhindert.

Man kann es aber nicht oft genug sagen:
Leute laßt die Finger von sowas, die sind huckengefährlich

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo
 
Wer hier schon länger mitließt, kennt ja meine Einstellung
zur Verwendung von Kegelspaltern. Die Diskussion tue ich mir
hier nicht mehr an.
Trotzdem das unten Stehende mal für die Fraktion, die meint,
dass Hydraulikspalter um so viel ungefährlicher seien.
In der Schweiz gibt es eine Untersuchung, nach der die
Verletzungen (auch der Schweren) im Umgang mit Holzspaltern seit
der fast flächendeckenden Einführung der Hydraulikspalter
sogar kräftig gestiegen sind.
Warum, weil die Dinger in jedem Baumart stehen und die Benutzer
meinen, weil das GS Zeichen drauf ist könne ihnen nicht passieren.
Jede Maschine erfordert einen respektvollen Umgang.
Und da unterscheidet sich der Hydraulikspalter nicht vom Kegelspalter.

Thorsten



Achtung beim Arbeiten mit dem Holzspalter: Amputationen sind keine
Seltenheit!
Jährlich 1.000 Verletzte - 68 Prozent verletzen sich so heftig,
dass Amputationen die Folge sind - Genormte Holzspalter mit
Zweihand-Sicherheitsschaltung schützen
Wien (OTS) - Schwerstarbeit mit Axt, Spaltkeile und Handsäge - und
damit auch ein gehöriger Muskelkater - gehören in den schätzungsweise
500.000 österreichischen Haushalten mit einem Kachelofen der
Vergangenheit an. Motorisierte Holzspalter unterstützen mittlerweile
dabei, Kaminholz zu produzieren und so die eigenen vier Wände in der
kalten Jahreszeit behaglich warm zu halten. Doch Vorsicht ist gerade
bei Hobbyhandwerkern geboten. "Fehlende Routine kann oft fatale
Folgen haben: Jährlich werden durchschnittlich 1.000 Personen - zu 89
Prozent Männer - durch Holzspalter so schwer verletzt, dass sie in
einem Krankenhaus behandelt werden müssen", erläutert Dr. Rupert
Kisser, Leiter des Instituts "Sicher Leben".

Amputationen von Fingern keine Seltenheit

Holzspalter erfreuen sich größter Beliebtheit, denn sie helfen Zeit
und Kraft zu sparen - dank eines starken Antriebs und enormer
Leistung. Dementsprechend schwer sind aber leider auch die Unfälle,
die das Arbeiten mit dem Holzspalter nach sich ziehen kann: 68
Prozent der Verletzungen führen zu Amputationen, vor allem der
Finger, teils sogar der ganzen Hand! Der Verlust an Motorik, die
Einschränkung in der Erwerbstätigkeit durch Invalidität, die Einbuße
an Lebensqualität sowie die so genannten Phantomschmerzen machen
einen solchen Unfall zu einem wahren Trauma für die Betroffenen.

Fehlende Sicherheitstechnik als Unfallursache

Ein Blick auf die Unfallhergänge macht deutlich, wie nötig
Vorkehrungen sind: Die meisten Verletzungen beruhen darauf, dass
keine moderne Sicherheitstechnik verwendet wird. "Oft befindet sich
beispielsweise eine Hand noch beim Holzstück unter dem Messer, wenn
durch mangelnde Konzentration das Pedal ausgelöst wird, das mit dem
Spaltkeil verbunden ist", schildert Kisser einen typischen
Unfallhergang.

Nur genormte Holzspalter mit Zweihand-Sicherheitsschaltung verwenden!

Kann ich weiterhin meinem Beruf nachkommen? Werde ich wieder Tennis
spielen können? Kann ich weiterhin musizieren? In welchen Bereichen
werde ich mich einschränken müssen? Diese quälende Situation kann
Heimwerkern erspart bleiben, wenn sie einige Grundregeln beachten. Um
das Unfallrisiko zu minimieren, empfiehlt "Sicher Leben", nur
genormte Holzspalter zu verwenden, die über eine
Zweihand-Sicherheitsschaltung und andere wichtige Schutzeinrichtungen
verfügen. Bei diesen Maschinen bewegt sich der messerscharfe
Spaltkeil nur, wenn beide Hände an den Bedienungshebeln liegen. Sie
sind in Österreich mit dem Siegel "ÖNORM EN 609" gekennzeichnet. Von
Eigenkonstruktionen, veralteten Holzspaltern oder dem Entfernen von
Schutzeinrichtungen ist unbedingt abzuraten!

"Sicher Leben"-Tipps für die Verwendung eines Holzspalters

- Verwenden Sie ausschließlich Holzspalter mit der ÖNORM EN 609. Eine
regelmäßige Wartung des Holzspalters ist sinnvoll. Defekte Maschinen
sofort reparieren lassen.
- Entfernen Sie niemals Schutzeinrichtungen vom Gerät.
- Tragen Sie eng anliegende Kleidung, die nicht in die Maschine
gezogen werden kann. Aus diesem Grund auch unbedingt auf
Wollhandschuhe verzichten! (Keine Handschuhe am Kegelspalter! Anm. Thorsten)
- Sicherheitsschuhe schützen vor herabfallenden Holzstücken. Zum
Minderung des Maschinenlärms sollten Sie einen Gehörschutz tragen.
- Vor Inbetriebnahme des Gerätes gilt: Lesen Sie die
Gebrauchsanweisung gründlich durch und lassen Sie sich eventuell von
einem Fachmann einweisen.
- Halten Sie die empfohlenen Sicherheitsabstände unbedingt ein.
- Arbeiten Sie konzentriert, legen Sie Pausen ein.

Wien, 22.10.2004

Rückfragehinweis:
Institut Sicher Leben, Pressestelle
Doreen Kallweit M.A.
Tel.: 01-717 70-161
E-Mail: pr@kfv.at
Internet: http://www.sicherleben.at
 
nun ja, das "normale" Hydraulikspalter auch so Ihre Tücken haben ist nicht von der Hand zu weisen. Somit sind auch diese Geräte mit Vorsicht zu genießen.
Aber auf jeden Fall bergen diese Geräte ein wesentlich geringeres Gefahrenmoment als ein Kegelspalter, das sie ja viel langsamer arbeiten.

Wenn man nicht aufpasst kann man sich auch mit einem Kugelschreiber schwer verletzen.. :wink:
 
Zum Minderung des Maschinenlärms sollten Sie einen Gehörschutz tragen.

nur zum Teilzitat der Verfasserin (Magister Artium) :

Wenn ich mir die Nase zuhalte wird auch das Abgas weniger und wenn ich die Augen zumache sieht mich keiner mehr...

Albi

p.s. zur Verdeutlichung:
es ist nur die ungeschickte Formulierung der studierten Kraft. Die Belastung des Gehörs des Bedieners wird vermindert, aber nicht der Maschinenlärm am Einsatzort.
 
Hey,Albi!
Da hast du recht!
Es IS ja scho richtig bei arbeiten mit maschinen(egal welche!) aufzupassen.
Aber wenn ich dann sehe das es letzte Woche beim Aldi eine Motorsäge(nur aus pLastik!) angeboten wurde,dann kann doch da was net richtig sein oder?
Auf der andern Seite kann man sich ja nicht irgendwo vor der GROßen schlimmen bösen und gefährlichen Welt verstecken! :lol: :lol: :lol:


KEGELSPALTER?!
:Die schlimmste(und teuerste)Erfahrung:
Wir hatten mal nen John Deere.
Ich glaub der hatte so um die 96Ps.
Also das war so ein Urvieh.Wirklich nicht kaputtzukriegen!
ABER. Mit dem haben wir mal,glaub Eiche gespalten.
Und der JD(glaub 3650 oder so)ist IMMER im Standgaß gelaufen.(Motor(6Zylinder)enorme durchzugskraft)hubraum!)
Auf einmal kam ein wirklich großes und schweres stück.
JD,wie immer im Standgaß!
Holzstück kommt,Traktor verliert ein bisschen an Drehzahl,auf ein mal "klack"(also das klacken war ein schlag aus dem Getriebe!)Und,da war innen im Bulldog die Zapfwelle abgerissen!
Und das im Standgaß!!!!
Soll mal einer nachmachen........ :lol: :lol: :lol:
War sau teuer!!!


Also soviel zum Kegelspalter!!!
(wird aber nach wie vor mit gespalten)


Gruß Alex
 
Hab' ich s jetzt?

Der Spaltkeil oder -kegel ist also (bis auf daß er sich dreht) fest und die Dogge wird dagegengeschoben bis das Gewinde greift und sich dann die Dogge ranzieht und dabei spaltet.

Also muß jemand von Hand die Dogge gegen den Kegel drücken, bis der faßt? Die Bilder die man so kriegt sind alles so Detailaufnahmen von den Dingen an den Spaltern, auf die die Hersteller stolz sind. Mir fehlt aber noch immer das große Ganze. Außerden frage ich mich, wie denn so eine Schraube im Stirnholz faßt, wenn ich Hämpfling was dagegendrücke? Ich muß doch bei Stirnholz auch mit dem Akkuschrauber schon ordentlich auf die Messerscharfen Spaxe drücken, damit die reingehen. Da muß doch noch irgendwo ein Trick sein. (Oder ich bin zu plöt :wink: , das zu verstehen oder Ihr wollt das geheimhalten)
 
@ Forsttrac

-Über die Gefährlichkeit und das die Dinger definitiv verboten sind,
und zwar für Jedermann, kann man eigentlich den Beiträgen entnehmen.

- Für den Betrieb (bis zum generellen Verbot) hat der Herstellter zwingend vorgeschrieben, dass eine Gelenkwelle mit Rutschkupplung verwendet wird.

- Bevor der Getriebeabtrieb vom Schlepper reißt, fliegt normalerweise bei Überlastung das Profilrohr der Gelenkwelle auseinander.

Manfred
 
Hi Hinack,

ja du hst die arbeitsweise des Spalters fast richtig erkannt.
Mal abgesehen davon das der Kegel nicht ins Stirnholz geht, du spaltest immer seitlich in die Rinde. (such mal nach Kegelspalter mit der Suchfunktion, Thorsten hatte mal ein gutes Bild reingestellt)
Nur bei der Sache gibs fast kein Problem, Du hast in dem Moment ja das Meterstück vor der Kegelspitze stehen und drückst es mit leichtem Druck, oder einem kleinem Schwung, gegen die sich drehende Kegelspitze.
99% der Stämme werden so in den Kegel gezogen, manche Stücke schlagen irgendwann gegen die Umschlagsicherung oder platzen auseinander. Selten kommt wieder mal ein Stück von der Spitze zurückgesprungen.
(selbst bin ich auch nur ein 65Kg Hämpfling)

Das mit dem Verboten, wird wohl je nach Förster und Landkreis Probleme machen, fragen werde ich ihn zwar nicht, er hat mich aber schon mit dem Teil gesehen, falls ich mal von der Polizei darauf angesprochen werde, gebe ich bescheid, die müssen sich letzte Nacht eine halbe Stunde meine neue Seilwindenkonstruktion angeschaut haben (Binger am 3Punkt mit Bergstütze und Hebearm).

Wie gesagt, gefährliche Teile, ist aber schon massenhaft hier durchgekaut worden, die meisten Infos sollten über Suche zu finden sein.

@Mannix:

Ich habe das gefühl das beim Kegelspalter eine gewisse Drehzahl vorteilhaft ist, mir ist auch mal eine Gelenkwelle um die Ohren geflogen (war eine Nummer zu schwach), bei 3/4 Gas gabs aber noch nie Probleme.

Gruss

Thomas

P.S.: Könnte man solche Sachen nicht in einer FAQ zusammenfassen?
 
Hallo!

Damit sich jeder Vorstellen kann wie so ein Gerät funktioniert, habe ich mal ein Foto beigefügt. Hier fehlen aber jedoch jegliche Schutzeinrichtungen wie zuvor beschrieben. Das ist eben ein Gerät aus der Praxis. So schnell wie damit kann man mit nichts anderem spalten, auch wenn es eben recht gefährlich ist.
Mann muss aber beim Holzmachen am Abend immer froh sein, wenn noch alle 10 Finger dran sind und man sonst auch noch heile ist.

Gruß,
Steffen
 

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uff das Ding is ja fast selbstmörderisch ohne Anschlagbügel :roll:
(oder is nur für Kleinholz gedacht?)

aber was mich wundert, es gibt Firmen die bauen noch Kegelspalter
obwohl die ja angeblich verboten sind - siehe hier:

http://www.wolf-prevorst.de/pages/produkte/forsttechnik/index.php?id=76

da steht nach den Vorschriften der BG...

also nu verboten oder nur teilweise verboten oder wie???
wer bringt mal Licht ins Dunkel :D