Mahlzeit
diese hier vertreibt Franz Schlüter
Tel. 0 zwei fünf 0 2 2 fünf 66 drei
Der Betrieb der serienmäßigen Heckzapfwelle ist auch mit Zapfwellenverlagerungsgetriebe möglich. Der Heckkraftheber bleibt uneingeschränkt. Die zum Anbau erforderlichen vier Bolzen werden mitgeliefert.
Die Anhängekupplung für den Unimog besteht aus Kupplungskugel und Anhängebock.
Der zulässige D-Wert der Zugeinrichtung beträgt 24,8 KN, was beim Unimog bis zur zul. Gesamtmasse von 6500 kg einer Anhängelast von 3500 kg entspricht.
Die Kupplungskugel ist bauartgenehmigt, der Anhängebock mit Gutachten zur Erteilung einer Einzelbauartgenehmigung und Musterprüfung durch das Institut für Fahrzeugtechnik des TÜV Nord in Essen versehen. Eine Änderungsabnahme hat gem. Par. 19(2)/21 StVZO bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV) zu erfolgen.
Wer eine wahlweise Verwendung wünscht (Böschungswinkel bei Geländefahrten mit Solofahrzeug), sollte dies vor der Begutachtung mit dem entsprechenden Sachverständigen des TÜV klären.
Anschließend sind die Fahrzeugpapiere beim zuständigen Straßenverkehrsamt zur Änderung vorzulegen (Brief/Schein, Zulassungsbescheinigungen Teile I und II ).