Guuden,
Wikipedia hat da was:
„Die Ladekontrolllampe hat zwei Aufgaben:
Anzeige der korrekten Funktion des Generators
Fremderregung des Generators in der Anlaufphase
Im Normalfall leuchtet (bei Kfz) bei stehendem Motor und eingeschalteter Zündung die Ladekontrolllampe.
Die zweite Funktion der Lampe ist die Durchleitung bzw. Bereitstellung eines begrenzten Erregerstroms. Im Stand existiert im stromlosen Generator kein Magnetfeld. Da dieses für die Stromerzeugung notwendig ist, muss der Rotor mit Strom versorgt werden, damit sich in ihm ein Feld aufbauen kann. Dieser fließt von Klemme 15 (Zündungsplus) über die Ladekontrolllampe und die Schleifringe durch die Erregerwicklung und über Masse (Kl. 31) zurück zur Batterie (Minus). Die Glühlampe (4 W) begrenzt den Strom auf etwa 300 mA (ohne Lampe würden 2 bis 5 A fließen). Bei der Rotation des Läufers wird dann in der Statorwicklung eine Spannung induziert und übernimmt nun, über den Laderegler gesteuert, die Versorgung der Erregerwicklung des Rotors. Die Kontrolllampe erlischt somit bereits bei geringer Drehzahl, spätestens nach einmaliger, kurzzeitiger Drehzahlerhöhung aus dem Leerlauf heraus, da an der Lampe dann keine Spannungsdifferenz mehr vorhanden ist. Ein anderes Verhalten deutet auf Defekte am Generator (Gleichrichter, Kohlebürsten, Regler) oder einen Defekt der Lampe hin, vorausgesetzt die Bordbatterie ist nicht entladen."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lichtmaschine
Gut 404!
Justus