Ladungssicherung U 406

Servus,
vorher in meinem Beitrag vergessen:
Hier noch ein Link zum Thema Ladungssicherung, oder auch nicht. https://www.klsk.de

Wenn der TE Angst um die Farbe seines Kippers macht , ich würde da mir ein Rungengestell bauen, das zwischen die Bordwände passt und da mein Brennholz reinstapeln

Gruss Christoph
 
Nieswurz schrieb:
Die Kugeln sitzen ja in einer Art Rohr und daher kann die Ladefläche nicht nach vorne oder zur Seite rutschen. Nach oben sichert die Schwerkraft.

Ferner ist auch noch der Hubzylinder da.

Ja schon, aber Gesetz den Fall, ich würd den Mog umwerfen (mein Fehlverhalten oder Fremdverschulden) und die Ladung trifft Fussgänger oder den Gegenverkehr? Und der Kippzylinder ist nur einfach wirkend! Der hält gar nichts!
Ich weiss es ist Schwarzseherei der übelsten Art, aber es wird von solchen Fällen ausgegangen...
 
Dann kann Dir keiner einen Vorwurf machen, die Ladungssicherung soll im Falle von starken Brems- oder Ausweichsmanövern schützen. Im Falle eines solchen Unfalls wird dies in den meißten Fällen nicht funktionieren. Wie ich geschrieben habe, ist eine Ladungssicherung nach oben (also wenn du das Fahrzeug umwirfst) auch nicht gefordert. Bei der Niederzurrung wäre sie ggfs. noch gewährleistet, im reinen Formschluss z.B. nicht.

Solange die Pritsche sich nicht bei Schlaglöchern von dem Rahmen löst...
 
Hallo,

wie bereits gesagt - Ladungssicherung ist wichtig!
Übertreiben kann man es allerdings auch.
Es gibt - extra für LoF-Anwendung sogar ein offizielles Infoblatt, auch zum download:
https://www.ble-medienservice.de/1574/sicher-transportieren-in-der-land-und-forstwirtschaft
vielleicht hilft das Peter weiter.

mfG
Axel

PS: Ladungssicherung gilt selbstverständlich auch für Flüssigkeiten und Schüttgut. Gab vorgestern hier im Landkreis den U(m)nfall eines Tankzuges mit 33.000l Heizöl - zum Glück blieb der Tank dicht...
 
Hallo Jochen,
danke für die interessante Broschüre.

Hallo Mogler,

aber bitte bedenken hier sind wieder Sonderfreigabe für LOF enthalten die bei Privatleuten nicht gültig sind. Es handelt sich um sonderregeln für die Land und Forstwirtschaftliche Betriebe!!
Der Punkt der hier mit Vorsicht zu sehen ist gilt dem Einhacken von Zurrgurten am Fahrzeugrahmen oder Profilen der Pritsche wie es auf den Bildern zu sehen ist, das wird in anderen Fachberichten ganz klar als nicht zulässig eingestuft. Und in der Praxis hatte ich auch schon Berührung damit.
Als mich ein Spezialtrupp für Güterverkehr der Rennleitung angehalten hat wurde genau der Punkt bemängelt. Der Beamte erklärte mir dass es besser sein als nichts, darum drückt er nun ein Auge zu, aber er will es mir erklären warum das nicht zulässig ist.
Er sagte mir dass in einer Zurröse der Gurt in keine Richtung rutschen kann da diese einen sehr begrenzten Durchmesser bzw. Längsweg zulassen, das Rahmenprofil hingegen keine Querbegrenzungen in kurzen Abständen ca. 5cm auf weist und so der Hacken durchaus 50cm rutschen kann. Und somit keine sichere Verzurrung möglich sei.

Ich habe Zurrösen im Pritschenboden nachgerüstet und fahre mein Holz nur bis zur Höhe meiner umlaufenden Borwänden und verzurrt. Somit kann auch falls ein Stück aus dem Stapel rutschen würde dieses nicht auf die Fahrbahn fallen. Und so halte ich das auch beim Beladen meines Anhängers.

Gruß Robert
 
Hallo zusammen,
zunächst einmal wollte ich mich herzlich bedanken das Ihr mir so viele Antworten habt zukommen lassen. Ich werde mir die Antworten einmal ausdrucken und alles in Ruhe noch einmal durchlesen aber bis ich diese Fülle durchhabe wird eine Zeit vergehen. :spitze
Es ist jetzt natürlich sehr schwer für mich denn die Antworten sind sehr interessant!!!
Ok wenn ich irgentwann ein Ergebnis habe werde ich es Euch wissen lassen.
Viele Grüße aus Hofheim in Südhessen sendet Euch
Peter :mog4 :D
 
Das hier finde ich wichtig:

Zurrösen im Pritschenboden nachgerüstet und fahre mein Holz nur bis zur Höhe meiner umlaufenden Borwänden


Lieber noch Aufsatzbracken nutzen und ein Netz drüber werfen. Ich versuche das zumindest einzuhalten.
Ich will kein Weltverbesserer sein aber es kostet schnell einen Punkt im Verkehrsregister, Zeit und im schlimmsten Fall anderer Menschen Gesundheit.


Gruß
Jochen
 
Hallo Moggler,

und noch ein Punkt viel mir auf der meiner Meinung nach eine Sonderfreigabe für LOF Betriebe ist, befördern von Personen auf der Ladefläche. Hier wird keine Anzahl von zulässigen Personen angegeben, da gibt es doch eine Grenze ab der normal ein Personenbeförderungsschein nötig wird.
Nicht dass einer auf die Idee kommt er dürfe am Vatertag oder so seine Kumpels auf dem Anhänger durch die Gegend karren!

Gruß Robert
 
Hallo in die Runde,
Ladusi ist absolut nicht zu interpretieren. Da geht es wenn es darauf ankommt um Punkt und Komma in der Richtlinie. Und wenn man 1x die Broschüre dazu gelesen hat, möchte man nur noch Sand im Kipper fahren.
Vorschlag, weil nach Nachrüstung gefragt wurde: zugelassene Bodenösen / Zurrmulden einbauen nach Angabe des Herstellers. Habe ich bei meinem 421 gemacht, denn über die schwindeligen Holzbordwände sichern geht noch weniger als über die stabilen Stahlbordwände eines 406. Rungengestell ist von Hand m. E. nicht beladbar. Sowas wird von oben beladen, Durchschieben der Hölzer in der ersten Lage schwierig, aber der 3. spätestens unmöglich. Wer das alleine schafft, kann das Holz gleich unter den Arm klemmen und nach Hause laufen... :D
Christoph