Lothar Ziegler schrieb:
Hallo Jürgen,
ich glaube mit dem Prüfer wirst Du Pech haben.
Haben die Scheinwerfer eine Zulassung für den Unimog?
Der Preis ist auch ganz nett.
Jeder wie er mag.
Gruß Lothar
Eine Zulassung "für den Unimog" haben sie nicht. Sie haben ein E-Prüfzeichen und sind damit legal eintragungsfrei nutzbar. Daher haben sie auch keine ABE, das ist ja sozusagen das "Gegenteil" von "E-Prüfzeichen". Da die Begriffe gerne bunt gewürfelt werden:
- ABE: Ein Gutachten liegt bei, das Bauteil KANN eingetragen werden, muss aber nicht. Dann muß die ABE mitgeführt werden.
- Teilegutachten: Teil einbauen, mit dem Teilegutachten zum TÜV, der bestätigt den korrekten Einbau und dann wird die Änderung in den Papieren eingetragen
- E-Prüfzeichen: Einbauen, freuen. Kein Papierkram.
Die Zahl hinter dem "E" besagt, wo das Produkt getestet und begutachtet wurde. Die Info ist im Großen & Ganzen irrelevant, die E-Prüfzeichen sind in allen Ländern gültig, die sich dieser Regelung angeschlossen haben (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen)
Wichtiger ist die vom Kraftfahrbundesamt vergebene Nummer, die weiter auf dem Scheinwerfer steht und Auskunft darüber gibt, als "was" das Produkt zugelassen ist.
Im Fall der J.W.Speaker 8900 Evolution ist das eine Zulassung als Abblend- Fern- und Stand/Positionslicht - eben die drei Funktionen, die der Scheinwerfer hat.
Mit der Nummer kann ein Prüfer oder Polizeibeamter, der die Rechtmäßigkeit anzweifelt, beim KBA anfragen und bekommt die Infos, die zu dem Produkt hinterlegt sind.
Die Erfahrung zeigt, das der dt. TÜV mitlerweile diese Scheinwerfer anstandlos akzeptiert, 1-2 im Jahr hab ich dann mal einen Prüfer am Telefon, dem schicke ich dann die Homologationsunterlagen des Herstellers, damit ist das dann vom Tisch. Diese Unterlagen stellen wir natürlich auch Kunden zur Verfügung, wenn Interesse oder Bedarf besteht.