Muss man für 7,5 Toner auch Maut zahlen

beni

New member
09. Okt. 2003
1.487
0
36
Hallo folgende Frage ein freund von mir möchte dieses Jahr mit und DGM als Deutsche Geländewagen Meisterschaft fahren, sein Vater hat ein kleines Bauunternehmen und einen 7,5 tonner den er gerne nehmen würde um sein Auto zu transportieren, nun stellt sich die Frage muss der dafür maut bezahlen?
Danke für Antwort!
Beni
 
Hi Maut erst ab Gesamtgewicht (oder zulässiges Gesamtgewicht) über 11,49 Tonnen. Wie es sich mit nem Hänger dran verhält kann ich nicht sagen.
 
Hallo Beni,
wie JAS schon richtig geschrieben hat das ZGG muß über 11,49 Tonnen sein.
Die LKW Maut ist nicht abhängig davon ob man einen Anhängert mitführt oder nicht, die Maut ist lediglich abhänging vom Zulässigen Gesamtgewicht.
Also dein Freund kann den 7,5 Tonner mit einem Anhänger ausstatten wenn er unter den 11,49 Tonnen bleibt ist er Maut befreit.

Gruß Olli
 
Moin

wie kommt Ihr auf 11,49to ?
Maut wird für LKW über 12to zul.Ges.Gewicht erhoben

nachzulesen unter
http://www.toll-collect.de/mautsystem/tcrdifr002-9_einfuehrung.jsp;jsessionid=087AF5A82FE7C777418FEAA7B507698D

Grüße Michael
 
Servus,

die 500 kg sind für Schmuggelgut :wink: :roll: (Ich wollte auch mal einen unnützen Beitrag schreiben)
 
Hallo,

um es mal korrekt darzustellen:

Die Maut gilt nicht über 11,49 oder über 12t sondern genau ab 12t. Daher werden in den letzten Jahren auch überwiegend keine 12t-LKW, sondern 11,99t-LKW vermehrt zugelassen, da diese noch nicht unter die Mautpflicht fallen. Es gelten jeweils die zulässigen Gesamtmassen des Fahrzeuges bzw. bei Gespannen des gesamten Zuges.

Gruß,
Michael
 
Hallo,
wenn du über die Autobahn fährst mit einen Fahrzeug (zGG>12t), das nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist, dann brauchst du auch keine Maut zahlen.
Und ein privat genutzter LKW gehört nicht zum Güterkraftverkehr, der ist nämlich genau im Güterkraftverkehrsgestz beschrieben.
Gruß Stefan
 
Hallo zusammen!

Stefan.H schrieb:
Hallo,
wenn du über die Autobahn fährst mit einen Fahrzeug (zGG>12t), das nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist, dann brauchst du auch keine Maut zahlen.
Und ein privat genutzter LKW gehört nicht zum Güterkraftverkehr, der ist nämlich genau im Güterkraftverkehrsgestz beschrieben.
Gruß Stefan

Das ist falsch!


3. Für welche Fahrzeuge muss Lkw-Maut gezahlt werden?



Die Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder eingesetzt werden (2. Alternative) und deren zulässiges Gesamtgewicht - einschließlich Anhänger - mindestens 12 Tonnen beträgt.

Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt die Erfüllung einer der beiden Alternativen.


Die Mautpflicht nach der 1. Alternative ergibt sich unabhängig davon, ob

* tatsächlich Güter befördert werden,
* die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt
* oder das betreffende Kfz von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

nach zu lesen bei der BAG

Ich will niemand den Spass verderben, nur vor Bussgeldern bewahren.

Gruß
Thomas