Laut Altölverordnung gilt Folgendes:
§ 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
(1) Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, hat
vor einer Abgabe eine Annahmestelle nach Absatz 1a für solche gebrauchten Öle einzurichten
oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen und bei der
Abgabe an private Endverbraucher durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des
Verkaufs auf diese Annahmestelle hinzuweisen.
(1a) Die Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur
Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos
annehmen. Sie muss über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel
fachgerecht durchzuführen.
Das sagt doch eigentlich alles, oder? Wobei ich mich frage, welcher Super-Geiz-Baumarkt "über eine Einrichtung" verfügt, "die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen"...