Hallo,
hier wurden verschiedene Vorschläge gemacht, wie das Problem gelöst werden könnte. Ich empfehle zur Lösung des Problems nicht eigenhändig Hand anzulegen. Das Problem sollte, wie angeboten, durch den Hersteller gelöst werden. Andernfalls wird es im Schadensfall schwierig Ansprüche zu klären oder gar durchzusetzen.
Zur dem Vorschlag die fehlende Passform durch Flexen eigenhändig zu beseitigen:
Eine Reparatur ohne genaue Reparaturanweisung kann später nicht bewertet werden, ob sie korrekt im Sinne der Konstruktion durchgeführt wurde. Beim Flexen kann es zu einem erheblichen Wärmeeintrag kommen, der einen Werkstoff auch zerstören kann. Abgesehen von der Kerbwirkung, die unsachgemäße Einschnitte in das Material verursachen können. Hier handelt es sich um ein Teil, welches einer zyklischen Belastung ausgesetzt ist. Auch ein unzulässiger Materialbtrag kann nur mit Kenntnis der konstruktiv minimal erfoderlichen Querschnitte erkannt werden, die ohne Konstruktionsunterlagen unbekannt sind.
Hier geht es auch nicht nur um Gewährleistung sondern auch um Produkthaftung. Am 01.01.1990 ist das Produkthaftungsgesetz in Kraft getreten. Im Schadensfall ist die Haftung des Unternehmens u.a. nur ausgeschlossen, „wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als es das Unternehmen in Verkehr brachte, oder wenn der Fehler nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, in dem das Unternehmen das Produkt in Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.“ (Gesetzestext). Bei nachträglichen Reparaturmaßnahmen kann der Hersteller Ansprüche ablehen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Reparatur ursächlich war.
Zum Vorschlag Versteifungsrippen an/auzuschweißen
Eine Versteifungsrippe muss konstruktiv richtig ausgeführt werden. Nur einfach etwas aufschweißen kann z.b. bei Härterissneigung des Grundwerkstoffs sehr gefährlich sein. Auch führen unsachgemäße Versteifungen zu Steifigkeitssprüngen in der Konstruktion. Strukturkerben können sich bei dynamischer Belastung negativ auswirken. Es gibt im Stahlbau daher zahlreiche Regeln, wie Knaggen, Rippen usw. konstruktiv zu gestalten sind. Auch gewisse Randabstände sind bei Schweißnähten möglicherweise einzuhalten. Daher bitte nicht unabgesprochen Versteifungen anschweißen.
Jetzt zum Schweißen:
Auch wenn die DIN EN 9001in diesem Fall nicht die Grundlage bildet, so gibt sie doch eindeutige Hinweise zum Schweißen. Schweißen ist ein besonderer Prozess bei dem die Qualität vor, währen und nach dem Schweißen sichergestellt werden muss. Speziell zum Schweißprozess findet man einiges in der DIN EN ISO 3834.
Eine gute Schweißkonstruktion fängt mit der Berechnung an, geht über die Materialauswahl zum Schweißprozess und der Handfertigkeit des Schweißers bis zur Prüfung und Bewertung. Stichworte hier sind u.a.:
- Personal (u.a. DIN EN ISO 9606)
- Verfahren (u.a. DIN EN ISO 15607-614)
- Prüfung und Bewertung (DIN EN ISO 5817)
Hierzu muss man wissen, wie die konstruktive Auslegung der Schweißnaht geplant war und nicht von der Ausführung auf die Konstruktion rückschließen zu wollen. Ist eine Schweißnaht schon oberflächenbeschichet, ist eine Bewertung nicht möglich.
Bindefehler und Einbrandkerben sind bei dynamisch belastenten Bauteilen in keinem Fall zulässig. Die können unter einem Farbüberzug nicht erkannt werden.
Was zulässig ist, muss vorab geklärt werden. Auch, ob man sich im gesetzlich geregelten Bereich (z.B. Stahlbau, Druckbehälterbau) befindet oder im gesetzlich ungeregelten Bereich. Das Produkthaftungsgesetz gilt aber immer.
So, jetzt noch ein Wort zu dem genannten Werkstoff:
Was ist ein S355? Klingt gut, sagt gar nichts aus. Schweißtechnisch ist eine solche unvollständige Angabe sehr heikel. Ein S355JR ist ein unlegierter Baustahl und ganz anders zu schweißen wie ein S355M. Der S355M ist ein thermomechnisch gewalzter Feinkornbaustahl, den ein zu hoher Wärmeeintrag zerstören kann. Hier sind Vorwärmtemperaturen, Zwischenlagentemperaturen und Abkühlzeiten z.B. T8-5 Konzept) zu beachten.
Darüber hinaus sollte immer das Materialzeugnis (z.B. DIN 10204 3.1) vorliegen, damit man prüfen kann, was wirklich geliefert wurde. Es kommt vor, dass ein höherwertiger Stahl nicht alle Anfoderungen erfüllt und in einer niederen Materialgüte angeboten wird. Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Schweißprozess.
Und die Qualifikation eines Schweißverfahrens (vergl. EN ISO 15607 ff. / WPQS) für einen S355JR gilt sicher nicht für einen S355N, M oder Q, auch wenn alle mit S355 beginnen.
Gruß,
Markus
P.S.: Ich will hier keinen entmutigen, selber zu schweißen. Es sollte nur klar sein, dass bei lasttragenden Teilen und der Gefährdung dritter andere Regeln gelten. Gleiches gilt auch für gewerbliche Dienstleistung.