Probleme mit Ebay

404Umbau

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24. Feb. 2004
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Hallo Unimogfreunde,

ich habe meinen Unimog in Ebay versteigert, und jetzt nur Probleme. Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?

Folgendes hat sich zugetragen:

Nach Auktionsende am 17.04. hat sich der Auktionsgewinner trotz E-Mail von mir nicht gemeldet. 3 Tage nach Ende habe ich Ihn dann angerufen, aber nur den Vater erreicht. Dieser versicherte mir das der Sohn am nächsten Tag anruft. Dies geschah auch, und er meinte das Ihm die 7 Tage abholfrist die ich in der Auktion geschrieben habe sehr kurz seien. Daraufhin bat ich Ihm an, dass der Mog auch 2 oder 3 Tage länger stehen kann.
Er versprach mir an diesem Mittwoch das er sich bis freitag melde und mir den Abholtermin mitteilen würde.
Es war der besagte Freitag, jedoch meldete er sich nicht. Samstags rief ich ihn wiederum an, und er meinte den Mog am 1. Mai holen zu wollen. Da ich an diesem Tag auf einer Kindtaufe bin, ging das nicht, und er versicherte mir den Mog in der Woche abends zu holen.
Da sich das alles so hinzog, einigten wir uns, das er die hälfte vom Gebotsbetrag vorab überweist. Dieser Betrag sollte bis letzten DIenstag auf meinem Konto sein.
Da am Mittwoch immer noch kein Geld da war, habe ich Ihm letztmals eine Frist bis HEUTE gesetzt den Mog zu holen. Er hat sich aber bisher noch nicht wie abgesprochen per Mail gemeldet, der Mog steht immer noch hinterm Haus und Kohle habe ich auch noch keine.
Da der Ersteigerer bisher über 60 positive Bewertungen hatte, habe ich gestern nochmal in Ebay geschaut, und siehe da: Mitgliedschaft beendet.
Nun habe ich aus meiner Sicht ein Problem:
-Was tun?
-dem unterlegenen Bieter anbieten, und hoffen das ich keine Probleme bekomme
-zum Anwalt gehen?
habe echt keine Ahnung.


Gruß
Michael
 
Hey,

denke Dein Käufer bekam kalte Füsse oder Ärger mit seiner Regierung.

- Durch Gebot entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag -, durch die Telefonnummer hast Du ja die Adresse von dem Bieter / Käufer.

Würde um die Form zu waren ein Schreiben verfassen indem du Ihn auf die vertragliche Gebotsbindung hinweist + Fristsetzung für Betragüberweisung und Abholung / 14-tage später Nachfrist + Androhung rechtlicher Schritte ( Anwalt ) / 14-tage später Anwalt.

Ich weis scheiß Spiel und Du hast jetzt leider ein bischen die Ar...karte aber rechtlich muß Du diesen Weg gehen.

Oder

Deinem Bieter Auflösung des Vertrages anbieten und Mog neu in e-bay einstellen.

Gruß

Frank
 
Eine weitere Frist habe ich Ihm ja gesetzt, und zwar bis heute. Nur ich habe es telefonisch und nicht schriftlich getan. Außerdem hat er seine Mitgliedschaft bei Ebay beendet. Das ist alles mist. Ich habe den Mog nicht gerne bei Ebay eingestellt, sondern aus einer momentanen "finanziellen Notlage" heraus. Nun habe ich keinen Mog mehr und auch kein Geld.

Das kann sich ja noch wochen hinziehen

Gruß
Michael
 
Moin,

biete ihm den Rücktritt an, allerdings mit einer entsprechenden Kostenerstattung 10-20 %. Drohe ihm ansonsten bei Nichterfüllung des Vertrages mit dem Rechtsanwalt (zu seinen Kosten, und wenn es vor Gericht geht, dann zahlt er diesen dann durch das sichere Urteil sowieso).

Wenn er darauf nicht eingeht, dann gehe zum Anwalt.

Insgesamt kannst Du nur hoffen, daß er, wenn er den Mog wirkich nicht haben möchte oder darf auf das Rücktrittangebot eingeht, ansonsten mußt Du den Mog nämlich die Zeit bis zum Ende des Rechtsstreites vorhalten und das löst Dein finanzielles Problem auch nicht.

ACHTUNG: Bitte stell den Mog nicht ohne schriftl. Rücktrittserklärung wieder bei ebay ein, nicht daß dem Jungen einer erzählt ihm würde was entgehen und er dann auf den Vertrag besteht und Du dann der gearschte mit 2 Käufern aber nur einem Mog bist, das könnte dann teuer für Dich sein.

Michael
 
Hallo,

wie bist Du der Dumme der keinen Mog und kein Geld hat. Den Mog hast DU ja noch auf alle Fälle. Nur dein Finanzproblem ist noch nicht gelöst.
Wie die anderen schon schreiben. Ruf ihn an, was jetzt Sache ist und biete den Rücktritt vom Vertrag an. Das Ganze dann per mail schicken lassen. Dann hast Du den A.... schonmal los. Dann kannst Du immer noch sehen, wie DU den Mog schnell in Geld umsetzen kannst.
Um welchen Mog handelt es sich denn ?


Michel421
 
Hallo Michael,

bei deiner Ebay Angelegenheit, bedenke um hinterher keine böse Überraschung zu erleben, wie schon geschrieben. Mache es schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein, somit hast Du immer die besseren Karten bei Gericht, sollte aus dieser Angelegenheit ein Rechtsstreit werden.

Gruß
Torsten
 
Neuer Sachstand in meiner Anlgelegenheit. Vorhin hat mich der ersteigerer angerufen, und meinte wenn nichts dazwischenkommen würde, würde er heute abend noch versuchen zu kommen. bin nun mal gespannt, ob es wieder nur eine ausrede (dann die 4.) war, oder ob er wirklich auftaucht.

Werde Euch auf dem laufenden halten.


gruß
michael
 
Ich drücke Dir die Daumen!

Ansonsten, wie die meisten es schon gesagt haben, ihm schriftlich eine angemessene Frist setzen mit dem Hinweis, daß durch sein Gebot ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist.
Wenn Du magst, kannst Du ihm natürlich auch den Rücktritt anbieten, den er aber schriftlich erklären muß. Schriftlich, damit Du auf der sicheren Seite bist. Das ganze natürlich mit dem Hinweis, daß Du Dir weitere rechtliche Schritte vorbehältst.
Das Schreiben mit der Fristsetzung nach Möglichkeit per Einschreiben, persönlich, mit Rückschein. Das kostet zwar eine Menge Geld, aber ansonsten kann es schiefgehen.

Die eMails von eBay, die beim Auktionsende verschickt werden unbedingt archivieren und ausdrucken! (Beweissicherung).
 
Hi Michael,

hilft Dir zwar nicht wirklich, aber sei froh, daß Du die Ware/den Mog noch hast und bisher bis auf die ebay Gebühren keinen Verlust. 17.04. ist noch nicht so lange her - toi toi! Vielleicht sammelt der Käufer noch seine Sparschweine zum :flex: :?
Solche Aktionen sind sch... besonders noch das Hinhalten!
Ansonsten, wenn sich heute nichts tut, wie bereits geschrieben, schriftlich (per Einschreiben) eine Frist setzen.

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Völlig unabhängig von Deinem Fall:
Das der Käufer nicht vorab überwiesen hat finde ich nicht (mehr) ungewöhnlich. Schließlich muß er das Fahrzeug eh persönlich abholen und kann so Geld gegen Ware tauschen. Als Ersteigerer würde ich mittlerweile(!) auch keine Vorkasse mehr bei hochpreisigem Fahrzeugzubehör oder gar teuren Fahrzeugen leisten.

Grund ist der, daß ein "Profi" einige solcher Artikel versteigert hat, das Geld kassiert aber die Ware nicht geliefert hat. Klar passiert oft bei ebay und ist nix neues ... aber da auch ein Forenmitglied betroffen ist/war wurde das der Redaktion bekannt ...


Grüße
Freyhaven
 
Hallo Michael,

ich würde falls aus dem handel nichts mehr wird, Vertrag ist ja wegen versäumter Abholfrist ja nicht zustande gekommen, alle formalitäten über ebay erledigen ( Erinerungsmail, wartezeit, erinnerungsmail, usw).
Dann bekommst du von ebay auch deine Gebühren zurück!!!
Ich habe leider keine Ahnung ob das auch noch mit abgemeldeten Benutzern geht (Bewertungen gehen nicht!).

Und dann das Teil nochmal verscherbeln, bzw. dem zweitbietenden ein Angebot machen, den kannst du doch vorab schon mal anmailen.
Eine schlechte Bewetung von dem jetztigen Käufer kannst du nicht mehr bekommen, da er abgemeldet ist.

Die Rechtsanwalt Schine würde ich nicht einschlagen, evtl. zu teuer, dauert zu lange usw. usw. Machs andersrum dan muss er es mit Rechtsanwalt machen falls er will.
Aber du hattest ja einen Abholtermin angegeben.... also :wink:

Gruss

Thomas
 
T.Goldstrass schrieb:
Hallo Michael,

bei deiner Ebay Angelegenheit, bedenke um hinterher keine böse Überraschung zu erleben, wie schon geschrieben. Mache es schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein, somit hast Du immer die besseren Karten bei Gericht, sollte aus dieser Angelegenheit ein Rechtsstreit werden.

Gruß
Torsten

Moin Moin

An dieser Stelle würde ich vorsichtig werden und auf jeden Fall einen Anwalt
hinzuziehen, da es so schon langsam in den Bereich läuft, wo der richtige
Inhalt und die richtige Form zu waren ist. Fehler in dieser Hinsicht, können zu
unliebsamen Überraschungen vor Gericht führen.

Also auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Früher gabs zumindest bei
uns am Rathaus noch einen "Rechtspfleger", der sich so etwas kostenlos
angeschaut und einem die richtigen Tips gegeben hat.

Gruß

Christian
 
Hallo Unimogfreunde,

ich wollte es selbst nicht glauben, aber gestern Abend um 20:34 kam der Käufer wirklich um den Unimog zu holen. Er wollte nur nicht verstehen dass ich mich geärgert habe weil er 3 Termine (ob telefonisch oder nicht) nicht eingehalten hat, und das er nichtmehr bei Ebay sei wäre ja auch nicht schlimm. Ich habe dann auch keine großen Worte mehr gemacht, und nachdem ich mein Geld (in Bar) hatte, ist mein guter alter Unimog richtung Osten gerollt.
Ich denke das dies das letzte geschäft in Ebay war, denn es gibt ja fast nur noch Spaßbieter, und solche die sich nicht mal die Artikelbeschreibung durchlesen um zu wissen was sie kaufen, und danach anfangen zu handeln und sachen zu verlangen die der Artikel garnicht hat. Beispiel gestern Abend: "Wo schaltet man denn die Kriechgänge ein?"
--> Niemals etwas von KGG erwähnt. Und weiter: "Nun brauche ich noch den Fahrzeugbrief" --> Artikelbeschreibung --> Kein Brief und demnach auch kein TüV.
Nich nur mir geht es so, auch ein Bekannter der ziemlich viel in Ebay kauft und verkauft hat solche Probleme. Meiner Meinung nach ist Ebay nicht mehr das was es mal war. Un weiterhin verstehe ich auch nicht, wie man bei offenen Bewerungen seine Mitgliedschaft beenden kann. Naja ich habe mich nun mal wieder genug geärgert, und bin jedoch froh endlich mein Geld zu haben.

Nun wünsche ich Euch allen ein schönes Wochenende sowie einen guten Start in den sonnigen Mai

Gruß
Michael der Moglose
 
Dann ist ja doch noch alles gut gegangen! Freut mich!
... und alles noch ohne großen (schriftlichen) Aufwand und Kosten.
 
Moin Namensvetter,

sorry, daß ich Dir widersprechen muß. Ebay sollte man nun nicht einfach so aufgrund dieser Erfahrungen ins schlecht Licht stellen.

Lass Dir mal als Gegenfrage gefallen: Was hättest Du für den alten Mog ohne Brief und TÜV bekommen, wenn Du ihn bei mobile (ist ja auch ebay) eingestellt oder gar in deiner Lokalzeitung eine Anzeige geschaltet hättest.

Du hast meiner Meinung schon mal den Fehler gemacht, ebay als Verkaufsplattform aufgrund von Geldmangel zu nutzen. Wenn letzteres nicht gewesen wäre, hättest Du locker mit Anwalt gedroht und bei Nichtabnahme einen schönen Batzen Geld ohne Aufwand bekommen können. Es gibt schon einige, die mehr Geld im Klagen der Nichtabnahme als beim eigentlichen Verkauf verdienen. Dafür braucht man halt Zeit.

Alles schlecht, was hier über ebay gesagt wird geht doch eher in die Richtung "zu teuer", das spricht doch nun eigentlich voll für den Verkäufer. Und grade derartige Dinge werden doch preislich erst für den Verkäufer interessant, wenn sie in ganz Deutschland gelesen werden.

Ich habe ja beinahe der Verdacht, daß der Käufer hier mitgelesen hat, klingt ja wirklich so, als ob er den Mog ursprünglich wohl doch nicht haben wollte und sich eines besseren besonnen hat.

Glückwunsch, daß Du das ganze dann doch noch ordentlich durchziehen konntest!

Michael
 
Hallo Michael,

freut mich für Dich, das es ohne Rechtsbeistand gut zu Ende gegangen ist.

Ebay ist da aber nicht unbedingt dran Schuld, es sind die Käufer und Verkäufer, die manchmal ein sehr eigenartiges Rechtsempfinden haben.

Gruß
Torsten
 
hallo liebe unimoggemeinde
finde daß was da gelaufen ist schon echt schei.... ,ich hätte mich nach ab-
lauffrist gleich dort (bei ebay angerufen) denen den fal geschildert.ich
dencke wäre der beste weg gewesen.habe selbst schon viele sachen dort ersteigert und nie erger gehabt.
 
Im Großen und Ganzen sehe ich die Sache wie Michael. Die meisten regen sich wirklich über die hohen Preise auf, die ja aber einzig und allein durch die Käufer/ Bieter zustande kommen. Das Argument des "hochjubelns" der Preise durch Bekannte zählt dabei weniger, denn wenn bei einem Artikel meine Schmerzgrenze erreicht ist, biete ich einfach nicht mehr! Tatsache ist, daß bei vielen einfach das Auktionsfieber ausbricht und sie Preise eingeben, die sie sonst nie gezahlt hätten. Ein Phänomen, das man auch bei "richtigen" Auktionen beobachten kann und dein Grund, warum diese Art des Verkaufens so beliebt geworden ist.
Sich bei derartigen Problemen direkt an Ebay zu wenden halte ich für wenig sinnvoll, steht ja auch bei denen in den AGB, daß sie nur die Plattform zur Verfügung stellen und für das eigentliche Geschäft Käufer und Verkäufer zuständig sind. Es wurden ja in der Vergangenheit schon einige Fälle im Fernsehen gezeigt, bei denen es um Betrug im großen Stil ging und Ebay auch ( so gut wie) nichts unternommen hat...
 
Hallo Mogler!

Man kann aber auch direkt als anständiger Verkäufer die Schmerzgrenze
einfach verdoppeln oder wie hier

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=60985&item=4549878745&rd=1

einfach vervierfachen! (hoffentlich hab ich niemand beleidigt - war auf jeden Fall keine Absicht :wink: )

Ich finde Ebay eigentlich total bescheuert. Trotzdem sitze ich einige Zeit in der Woche davor. Nur aus Angst ich könne etwas (was eigentlich?) verpassen.

Grüße aus dem Heute echt verregnetem Sauwettersauerland

Micha