Probleme Reifengrösse bei HU Unimog 411.119

KJ411

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03. Nov. 2002
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Hallo

ich war heute bei der HU . Ich bin mit meinem Unimog nicht zum ersten mal d gewesen und nur dieses mal hab ich probleme bekommen weil in meinem Fahrzeugschein die Reifengrösse 10x18 eingetragen ist montiert sind bekanntermassen 10,5x18.

jetzt soll ich das auf der zulasungsstelle ändern lassen bzw einen nachweis bringen dass die reifen zum fahrzeug passen .
im Originalbrief von 1966 sind auch nur die 10x18 eingetragen !?

wer kann mir helfen bzw was kann ich tun um einen nachweis zu bekommen

vielen dank

brief_2.jpg

pruef2.jpg
 
es wäre nett wenn ihr mir sagen könntet was ihr anderen 411 er fahrer in den papieren stehen habt .

vielen dank :mog4
 
Servus mogler,

die Reifengröße 10-18 wurde in 10.5-18 umbenannt.

In meinen Papieren ist auch 10-18 eingetragen. Einmal hat der Prüfer mich angesprochen, er hats dann aber doch akzeptiert. Am besten du holst Dir einen "Beleg" von einem Reifenhersteller. Im Buch "Traktoren der Daimler AG" Band 2 vom DLG-Verlag hab ichs auch gelesen.

Verrate uns doch Deinen Namen, macht die Sache persönlicher..

Gruß von

Hubert
 
Ich habe so die vermutung dass an allen alten 411 das so sein wird da die reifengrösse im brief mit stempel eingetragen ist. Es müssten dann ja alle das problem haben!?

Wie haben das die andre dann gelöst?
Gruss jens
 
Hallo,

jetzt soll ich das auf der zulasungsstelle ändern lassen

Du scheinst ja noch den alten Pappbrief zu haben, der würde bei der ersten Eintragung einer Änderung ungültig gestempelt und durch die neuen Papiere ersetzt. Alleine deswegen würde ich schon ohne Notwendigkeit, die hier absolut nicht gegeben ist, keine Änderungen vornehmen. Von den Kosten ganz zu schweigen. Erstmal müßtest du bei der Prüfstelle die Zulässigkeit der Größe prüfen lassen, dann ein Änderungsgutachten erstellen lassen und schließlich eintragen lassen.
Es sollte eigentlich zumindest jedem älteren Prüfer bekannt sein, dass die Größe 10x18 in 10,5-18 umbenannt wurde. Im Zweifelsfall würde ich mir eine fähigere Prüfstelle suchen oder erstmal das mit dem Prüfer etwas energischer durchdiskutieren...

Gruß,
Michael
 
Hallo Jens,


Herr Bemmann bei Mercedes-Benz (Special Trucks):

erhard.bemmann@daimler.com

stellt Dir für 125 € + MwSt. eine entsprechende Bestätigung für den Anbau Deiner Reifengröße aus.


Gruß

Rolf
 
Das ist ja wohl ein witz!

Wenn seit dem druck der bda die reifen als standardbereifung gelten dann muss das doch wohl damals schon bekannt gewesen sein!
Folglich muss daimler ne freigabe dafür haben oder sehe ich das falsch?
 
Hallo
nicht die Freigabe der 10er-Bereifung ist das Problem sondern die Unwissenheit des Prüfeers, dass 10-X heute 10,5-X bezeichnet wird. Der Kollege verwechselt das wohl mit 10.00-X, welche als Ballon-Querschnitt ein Breiten/Höhenverhältnis von 1/1 hat, 10,5-X hingegen 0,8/1.
Der nette Baurat sollte einmal seine Hausaufgaben machen, worauf ich ihn auch freundlich hinweisen würde.
Eine neue Freigabe seitens Daimler würde einen neuen Eintrag in den FZ-Papieren bedeuten, der bis dato gültige Pappbrief wäre somit futsch.
 
Ich versteh das auch nicht so richtig 40 Jahre keine Probleme und jetzt das .

Habe jetzt mal Über mercedes benz classics eine anfrage wegen der Reifenfreigabe gemacht und hoffe von da die richtige Antwort zu bekommen .

Hat denn schon irgendwerdie 10,5 er reifen in den Papieren stehen ???
 
Hallo,
der Halter ist in der Nachweispflicht und nicht der Prüfer!
Das ist ja unglaublich. Der Prüfer sieht vielleicht alle 10 Jahre mal nen 411 und soll dann dessen Reifengrössen auswendig kennen...

Gruß
 
eigentlich ist das so dass das ja in den papieren stehen sollte aber warum ging das 40jahre ohne probleme .??
Eigentlich warte ich immer noch auf diverse 411 er besitzer die vielleicht was dazu sagen könnten was sie in den papieren stehen haben oder ob ich nur das pech hatte an einen prüfer zu geraten der das bemängelt !?
 
Es geht ja schon damit los, daß es ziemlich schwierig ist, das Auto anhand des Uralt Pappendeckel-Fahzeugscheins überhaupt zu identifizieren. Die sind ja noch garnicht richtig verschlüsselt...und selbst wenn man sich im Straßenverkehrsamt einen neuen Schein ausstellen lässt, wird die Schlüsselnummer aus Bequemlichkeit der Behörde einfach ausgenullt.... :mauer
 
Hallo Peter

das Auto spielt doch gar keine Rolle. Die bezeichnung der Bereifung, nicht die Größe, hat sich geändert. Dazu müsste doch der TÜV unterlagen haben. Vielleicht liegt der Fehler darin, dass der aaP der aaÜO es sich zu einfach macht und den schwarzen Peter dem Fahrzeughalter zuschiebt und den suchen lässt.
Auf der Homepage wirbt der TÜV mit Ermittlung von Fahrzeugdaten aus einer Datenbank. Jetzt, wo die Datenbank mal wirklich ihre Berechtigung beweisen soll kommt nur heiße Luft.

Das gleiche gilt doch auch für den 404, der hatte ursprünglich auch "10-20" eingetragen, wie kommt da die neue Bezeichnung 10,5-20 in den Brief?
 
Hallo zusammen,
also für mich geht aus den beiden Bezeichnungen nicht hervor, dass die Größe identisch ist. Das riecht für mich schwer nach §21 Vollabnahme durch den aaS. Dasselbe Problem haben ja diejenigen, die noch die alten zölligen Bezeichnungen im Schein haben. Gibts die Reifen aber nicht mehr, sondern nur die mit den aktuellen Bezeichnungen, so muss der aaS bescheinigen dass die alte mit der neuen identisch ist oder eben, Kraft seines Amtes, die neuen kurzerhand eintragen.

Viele Grüße!
 
Ich hab gerade mal im Unimog Typenkompass geblättert.
Also Serie war 7,5-18; Auf Wunsch wurde der 411 mit Reifen der Größe 10-18 ausgerüstet.
Ab der 34PS Version wurde er dann mit 10,5-18 Bereifung ausgerüstet.
Würde ja auch Sinn machen, dass man für breitere Reifen eine höhere Leistung vorschreibt.
Gruß
 
Hallo Peter,

dann steht aber die nächste Vollabnahme unmittelbar zuvor, denn die Reifenbezeichnung wandelt ja gerade von der "neuen" Zollbezeichnung zur Metrischenbezeichnung.
Für meinen 404 von 10-20 zuerst nach 10,5-20 und jetzt nach 275/80-20.

Sowohl bei meinem 411 als auch beim 404 war der Sprung von
10-18 nach 10,5-18 (411) und 10-20 nach 10,5-20 (404) mit TÜV Segen und Eintragung in die Zulassungspapiere beim nächsten Anlass einer Umschreibung ohne Probleme. Der TÜV hat mir einfach die Bescheinigung damals für die Zulassungsstelle ausgestellt.
 
Hallo!

Das was meine Vorredner hier schon erläutert haben würde ich auch sagen. Der Tüvprüfer sollte sein Fachwissen doch mal auf den neusten Stand bringen. Diese Reifenbezeichnung gibt es nicht mehr und wurde ersetzt. Viele ältere Schleppertypen haben auch solche alten Reifengrößen im Pappbrief stehen.

Schöne grüße Friedhelm
 
Hallo Jürgen,
genau so isses.. :mrgreen:

Und wenn keiner einen Tüv'ler dazu bringt, der seit heute seine Arbeit macht, zu lernen, das es auch ein gestern gab! Wird es immer wieder zu solchen Problemen kommen.
Getrimmt sind ja alle nur darauf, das heute, morgen zu verbieten. Um neues zu kaufen.
Ich denke jeder Reifenhersteller kennt die Änderung der Bezeichnung und kann das bestätigen.