Reifenfreigabe 405/70r20

Meik88

New member
21. Feb. 2021
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Hallo
Ich habe einen u 406 und möchte die Reifen 405/70r20 auf 11X20 eintragen lassen.
Ich brauche aber eine Reifenfreigabe oder eine Kopie eines Briefes in dem sie eingetragen sind.
Könnte mir jemand dabei helfen und dieses schicken ich wäre sehr Dankbar.
MfG Meik aus dem schönen Mittel Hessen
 
Hallo Meik!

Technische Eintragungen sind immer fahrzeugspezifisch. Gutachten hierzu bekommst du vom Hersteller in Verbindung mit deiner Fahrgestellnummer. Dazu ist hier im Forum schon mehrfach der entsprechende Kontakt bei Daimler gepostet worden.
Die Kopie von irgend einem anderen Fahrzeug reichen hierzu nicht aus.
Du kannst versuchen einen technischen Sachverständigen zu finden der aus seinen Unterlagen die entsprechende Reifengröße für dein Fahrzeug für unbedenklich ansieht und dir die Eintragung als Einzelabnahme vornimmt.

Gruß

Ingo
 
Hallo Meik,
ich würde mir das mitzuführende Beiblatt von MB bestellen. Du musst die Fin. angeben und es steht alles drin.Dann brauchst Du nichts eintragen.Nur das
Beiblatt mit der Zulassung dabei haben.Es sind 2 Ausführungen,eine bleibt beim
Brief und die 2. hat man dabei.Da stehen alle Reifengrössen drin die Du fahren
darfst.Auch wenn Du mal eine Standheizung nachrüsten willst, steht schon drin.
MFG:
Hans-Ulrich
 
Hallo
auch das Beiblatt ist bei der gleichen Stelle zu bekommen, ebenfalls mit den gleichen Änderungsauflagen.
 
Hallo,

marek1895 schrieb:
ich würde mir das mitzuführende Beiblatt von MB bestellen. Du musst die Fin. angeben und es steht alles drin.Dann brauchst Du nichts eintragen.Nur das Beiblatt mit der Zulassung dabei haben.Es sind 2 Ausführungen,eine bleibt beim Brief und die 2. hat man dabei.Da stehen alle Reifengrössen drin die Du fahren
darfst.Auch wenn Du mal eine Standheizung nachrüsten willst, steht schon drin.

So einfach ist es nicht. Ein Beiblatt gab es ab einem gewissen Baujahr beim 406er. Falls es eines gab, steht in den Fahrzeugpapieren der Verweis auf das Beiblatt. Falls der Mog früheren Baujahrs ist, ist alles einzeln in den Papieren eingetragen (mein Fahrzeugschein bzw. meine Zulassungsbescheinigung für den 406er hat daher 3 Seiten). Falls auf ein Beiblatt in den Papieren verwiesen ist, musst du es sowieso anfordern, weil es zu den Fahrzeugpapieren gehört. Falls kein Beiblatt erwähnt ist, hat irgendein Beiblatt erstmal keine Aussage für dein Fahrzeug außer es wird der Verweis auf's Beiblatt wiederum in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Gruß,
Michael
 
Hallo Meik,

mach's wie's Ingo geschrieben hat - so läuft das ohne Doktorarbeit und hundert Seiten debattieren.

mfG
Axel
 
Hallo Michael,
ich hatte 3 Unimogs mit Beiblatt , wo kein Hinweis im Fahrzeug-Brief steht.
421er von 73 , 406er von 86 und 417er von 89. Deshalb steht ja im Beiblatt die
Fahrgestellnummer des Fahrzeuges, auf die es sich bezieht.
Liebe Grüße
Hans-Ulrich