Sicherheitsgurte 406 Cabrioo,

FFOX3

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28. Mai 2007
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Hallo,
wie ist das beim Cabrio 406, wie werden die Sicherheitsgurte da befestigt? .Wird da ein Teil am Überrollbügel angeschweißt ?.
Reichen etwa nur Becken/Bauchgurte ?.

Gruß
Ferdi
 
Hi Ferdi,

soweit ich weiß sind bei Fahrzeugen ab 3,5 t zgG. keine Gurte erforderlich. Edit: meine Aussage ist falsch :oops: weiter unten geht Thomas und Ulli nochmal darauf ein.
Ein nachträglicher Einbau ist aber möglich (bin auch noch an Überlegen - an Sicherheit sollte man nicht sparen).

Im Unimog Heftl Spezial U 406 ist ein Bild vom 406 offen mit Forstausstattung und da sind Sicherheitsgurte mit aufgeführt, ob die serienmässig waren entzieht sich meiner Kenntnis, aber hier in der UCom laufen ja einige Forstunimog - wird sich bestimmt noch wer dazu melden.
Denke mal das waren Beckengurte.

Und ich habe auch mal einen Dreipunkt-Gurt zum nachtraglichen Einbau gesehen (wahrscheinlich auch in einen Unimog Heftl) - dort war die Halterung am Überschlagschutzbügel verschraubt. Mal sehen ob ich es nochmal finde.

Glückauf
Lutz
 
Hallo Ferdi, hallo Lutz,

ich vermute mal, ihr meint diesen Artikel:

Gruß Andreas
 

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Den Einbau von Sicherheitsgurten kann ich nur dringend empfehlen.
In meinen 411er Cabrio habe ich separate Becken- und Brustgurte eingebaut, für Fahrer und Beifahrer, die ich auch stets benutze.

Ohne Gurt fühle ich mich selbst im Unimog nackt. Der Überrollbügel gehört natürlich unbedingt dazu!

Speziell für folgende Szenarien stelle ich mir die Gurte und den Überrollbügel als äußerst hilfreich vor:
1. Aufprall infolge bauartbedingter schwacher Verzögerung des Bremsensystems
2. Purzelbaum bei starkem Gefälle und Vorwärtsfahrt im Gelände

Als Abschreckung stelle ich mir immer eine Lenkradspeiche im Bauch und den Kopf eingerahmt von Glassplittern vor. Oder gleich das katapultartige Herausschleudern meines Körpers bei einer Rolle seitwärts.

Egal welcher Typ. Der UNIMOG hat stets genügend Platz und feste Bauteile, um daran in geeigneter Weise Sicherheitsgurte befestigen zu können.
 
Hallo Ihr Sicherheitsfanatiker (zähle mich selbst ja bekanntermaßen auch dazu :wink: ),

wie sagte mein Professor in Verwaltungsrecht immer: "Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit...". Also bitte:

§ 35a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO):

(1) [...]

(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

(3) Die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge müssen mit Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(4) Außerdem müssen die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsgurten oder Rückhaltesystemen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraums und des Fahrgestells den Baumerkmalen der in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge gleichzusetzen sind, entsprechend. Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.

(6) bis (11) [...]

@ Lutz: die von Dir zitierte 3,5-to-Ausnahme gilt im Hinblick auf Kopfstützen, nicht aber für Sicherheitsgurte (wieso sollte sie auch?).
 
Moin Thomas,
der von dir zitierte §35a in der jetzigen Fassung gilt gem. §72 STVZO nur für ab 01.10.1998 erstmalig zugelassenen Kfz.

Davor hat es eine Reihe von Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht gegeben, die Ausrüstungspflicht begann in den 70er Jahren zunächst bei PKWs und wurde dann schrittweise auf leichte Nutzfahrzeuge (<=3,5to) und später auf alle mehrspurigen Kfz ausgeweitet, allerdings gelten immer noch mit Ausnahmen.

Auf unsere Unimogs der Baureihen 4xx und Vorgänger findet der §35a definitiv keine Anwendung - was natürlich nicht heisst, dass man keine Gurte einbauen darf :wink:

Gruß Ulli
 
Hallo,

das Thema Einbau interessiert mich schon länger. Hab schon längst zwei Stück hierliegen. Hab auch nen Bekannten, der in seinem 406 (ebenfalls Ganzstahlgrill, also etwas am Thema vorbei) offenbar original welche drin hat.
Es gab zu dem Thema schon ein paar Beiträge, einmal wurde angesprochen, daß es problematisch werden kann, wenn man den gefederten Sitz hat (wie ich). Bei mir sind an der Hütte der Anschraubpunkt am Boden und der oben an der A-Säule vorhanden, nur der in der Mitte fehlt. Ungemütlich solls werden, wenn man bei gestrafftem Gurt einfedert, dh. der Gurt strafft sich noch weiter. Beim Ausfedern wirds dann halt entsprechend enger und auf Dauer ungemütlich.
Jetzt wird hier wieder das Gurtschloß nicht am Sitz (wie scheinbar original, siehe oben) sondern am Boden befestigt - wer hat da mehr Erfahrungen?
Das Originalteil (soweit mir erst mal bekannt) im Anhang.

mfG
Axel
 

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Danke Leute,
ich glaube das Wolf-System ist das was ich suche.
Ich bin kein Sicherheitsfanatiker, dachte nur an meine Kindheit, da rüsteten die Autofahrer ihre Fahrzeuge nach. Ich dachte das müsste man machen.

Gruß
Ferdi
 
Hallo Zusammen!

@Andreas
ja, diesen Artikel habe ich gemeint. Da brauch ich ja nicht mehr zu suchen. :D

@Thomas und Ulli
DANKE :!: für die Richtigstellung. Ich habe mir zwar auch die StVZO angeschaut, aber leider nur überflogen :oops: Auch Ullis §72 ,da fand ich was mit "ab 2003" und das könnte ich mir garnicht vorstellen.
Fazit: beim Lesen von Gesetzestexten vollste Aufmerksamkeit :shock:

@Michael
hast Du das Wolf-System auch in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen?
Und, wenn ja - ging das ohne Probleme?

Glückauf
Lutz
 
@ Ulli und Lutz:

Ich hatte die StVZO in der Mittagspause auch mal eben nur überflogen :) Bis zu der Ausnahme bin ich auch nicht vorgedrungen - sorry :wink:
 
Nein eingetragen ist es noch nicht da ich erst beim Tüv war und es dann vielleicht nächstes mal mit mache.
Aber wieso eintragen? Gibt es da den nne Pflicht dazu?
Ne Nachrüstpflicht gibt es ja nicht und wen nes drin ist ist es doch nur ein Gewinn an Sicherheit oder?

Grüssle Michael
 
Hallo Michael,

ich glaube auch nicht, das man die Eintragen muss, jedoch im Heftl Artikel steht soetwas unter den Absatz "zur Gesetzeslage".
Deshalb meine Frage.

Glückauf
Lutz
 
Hi,

also ich glaube nicht das man die Gurte eintragen MUSS.....denn es ist ja freiwillig und zur eingenen (nicht vorgeschriebenen) Sicherheit eingebaut worden!

@Michael alias Mogli406: schau mal ins WKW ;-)