Sitzplätze im schweizer Funkkoffer?

twister

New member
22. Sep. 2007
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Weyhe
www.weymo.de
Moin zusammen...

Der Koffer von meinem schweizer "Neufahrzeug" kommt jetzt runter und wird komplett ausgebaut...dazu würde ich gerne ein paar Sitzplätze mehr im Koffer eintragen lassen. Kann mir jemand die Rechtslage, bzw eine Briefkopie oder dgl. benennen,ob solch ein Eintrag durchführbar ist?
 
ich muss Mittwoch zum tüvisieren...wäre also schön wenn mir jemand einen klitzekleinen Tip geben kann ob sowas bei richtiger Ansprache möglich ist...

Ansonsten werde ich über das Unterfangen berichten...
 
guude,

wenn der koffer runter ist, wird Dir der TÜV nichts eintragen, im gegenteil, er könnte die einstufung LKW geschlossener kasten entziehen, besonders wenn es um die erstprüfung gem § 21 stvzo gehen sollte. (eine klarere fragestellung ist für die zur antwort aufgeforderten hilfreich)

sitzplätze im koffer bedingen feste sitze, je nach baujahr auch gurte, (halte ich auf alle fälle für notwendig) die fahrgäste "müssen am verkehrsgeschehen teilnehmen können" sprich sie müssen fenster zum rausschauen haben und mittels einer "nichttechnischen einrichtung" mit dem fahrer kommunizieren können. (sprechanlage ist nicht zulässig, es muß ein sprachrohr oder ein durchbruch vom koffer zum fahrerhaus her.)

es müssen zwei möglichkeiten bestehen, das fahrzeug bzw den koffer zu verlassen, die von innen zu öffnen sind, selbst wenn von außen abgeschlossen ist.

ich hoffe, trotz deiner knappen grundlagen, Deine fragen beantwortet zu haben.

gut mog, justus.
 
Hallo Twister,

ich habe in meinen FuKo 404 (Wohnmobil) eine 3er-Sitzbank (mit Kopfstützen und Beckengurten) aus einem VW LT stabil mit dem Boden verschraubt. Knapp vor der Koffervorderwand, Blickrichtung rückwärts. Sprechverbindung ursprünglich durch die im FuKo dafür vorgesehene Öffnug, jetzt durch ein nachträglich eingebautes Schiebefenster.

Ich hatte vorher mein Anliegen mit dem TÜV-Ingenieur durchgesprochen und mich nach seinen Vorgaben gerichtet.

Jetzt sind die 3 Sitzplätze im Koffer eingetragen, selbstverständlich nur mit Gurt.

Gruß

Bernhard
 
hai twister,

vielleicht solltest du vor deinem tüv termin mit den herren in "blau" mal reden.. Ok, denke das es dann haute schon fast zu spät für ist...
bei mir hat das geholfen... vorher ein paar fragen zu stellen...

aber mir stellt sich gerade eine andere frage... für die "pritschen" fahrer...
da läßt sich ja diese nette BW-sitzbank einklinken...

aber wieviele personen dürfen da denn mit????
7 inkl. fahrer... oder gar bis zu 8 auf der sitzbank und zwi in der kabine???
und wie wird das eingeragen??? oder auch nicht...
anbaugeräte bei luf fahrzeugen sind ja auch nicht im schein....

hmmm, mit dem alten "dreier schein" darf man ja max. 7 personen befördern....

vielleicht hat einer unserer "alten hasen" eine antwort.

grüße aus BN

magnus
 
guude,

klasse 3 und B lassen die beförderung von insgesammt 9 personen zu.
die bänke wurden- wenn überhaupt- je nach prüfer- deshalb meistens mit 6 plätzen eingetragen, obwohl 8 draufpassen.

weiteres hier: http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=1015&highlight=bank

gut mog, justus.
 
Hallo nochmal vor dem D-day...

Zum Funkkoffer...das Runternehmen bezog sich auf die Tatsache, was ich letztlich mit dem Kasten vorhabe, zum morgigen TÜV Termin geht es natürlich mit "Oberbekleidung".

- Der Koffer hat Schiebefenster zum Fahrerhaus.
- Zwei Türen die von innen geöffnet werden können
- Zwei Sitzbänke, welche mit einem Zurückhaltearm je 3-4 Personen aufnehmen könnten. (alles original a la schweizer FUKO)
- Sicherheitsgurte waren für damalige Verhältnisse nicht existent
- Beckengurte für längs zur Fahrtrichtung sitzende Personen sind unzulässig, Dreipunktgurte ebenso!

Meine Frage bezog sich daher auch eher dahingehend, ob jemand sowas schonmal z.b. auf einer Pritsche, FUKO, oder dgl. sich hat eintragen lassen bei sehr ähnlicher Sitzanordnung.

wer kennt nicht die Bilder auf der Autobahn wo die Grünröcke im Convoi gelangweilt auf der mittig platzierten Doppelsitbank auf dem 404 oder 1200er saßen...ohne Gurte versteht sich...

Hoffe mich jetzt etwas verständlicher ausgedrückt zu haben...
 
Hallo zusammen!

klasse 3 und B lassen die beförderung von insgesammt 9 personen zu.

Das ist ein weitverbreiteter Irrtum.
1. Mit dem alten dreier durfte man im Omnibus (bis 7.5t logischerweise)überhaupt keine Fahrgäste befördern, nicht mal einen. Mit dem B darf man nicht mal einen leeren Omnibus fahren.

2.Hat ein Kfz mehr als acht Fahrgastsitzplätze, ist es ein Bus.

Früher durften auf der Ladefläche bis zu acht Personen zur Baustelle befördert werden, wenn es ei Doppelkabiner war, durften vorne auch nochmal fünf sitzen. Es steht nirgends, wieviele Personen man mit einem normalen Führerschein befördern darf, es steht nur, welche Fahrzeuge man fahren darf und welche nicht. Eben keinen Bus oder mit dem alten Führerschein nur einen leeren Bus

Gruß
Thomas
 
Das gehört hier jetzt zwar nicht so ganz her...aber mit dem normalen PKW Führerschein darf man z.B. bis zu 8 Personen befördern, wenn ausreichend Sitzplätze vorhanden sind. Zudem gab es bis zur Neu-Homologation zum 01.01.2006 die Möglichkeit, z.B. in einem sonstigen KFZ/WOMO selbst ohne Begurtung bei Sitzplätzen in Längsrichtung bis zu 8 Personen inkl. Fahrer zu befördern. Davor griff meines Wissens eine Übergangsregelung die irgendwo in § 72 StVZO abgelichte wurde...ist aber nur sehr vage

Aber das nur mal am Rande...
 
Hallo Thomas,

ich denke, was Justus ausgedrückt hat war dem Sinne nach richtig.
1 Fahrer + 8 Mitfahrer = insgesamt 9 Personen

Deine Ausführung ist ebenso nicht 100%, obwohl Du dasselbe meinst.

Tatsächlich steht in der Führerscheinverordnung bei den verschiedenen
Fahrerlaubnisklassen ein Hinweis auf die maximale / minimale Anzahl der Sitzplätze aber nicht eine Einstufung nach Bussen etc.

Allerdings hilft dies in der eigentlichen Frage nicht weiter :roll:
 
Hallo Thomas,

wenn ich VW Bus ja max. 7 Plätze (inkl. Fahrer) und bei dem kannst Du ja auch die beiden hinteren Sitzbänke rausschrauben.

So kannst Du ja aber auch bei der 404 Pritsche die BW Sitzbank rein bzw. rausschrauben... mal unabhängig ob Gurte montiert sind.

Dann dürfte doch jeder 404 max. 7 Leute befördern, sofern der TÜV die Bank eingetragen hat...

oder irre ich ????

Magnus
 
Hallo alle zusammen!

@ Jürgen
Ich bezog mich auf die alte Fahrerlaubnis Verordnung, ich dachte, daß es in dem Fall noch genauso ist, lasse mich aber gerne aufklären.
Ich hatte mal das Problem als ich noch keinen Busschein hatte, daß ich in einem Miet Buschen 10 Leute befördern musste.
Ich habe mich damals erkundigt und bekam die Auskunft daß ich soviele Leute befördern kann, wie die Nutzlast hergibt. Das ist heute anders.
Weiter wurde mir gesagt, der 3er reicht, weil es kein Omnibus, sondern ein PKW Kombi ist.
Wären 10 Sitze eingetragen gewesen, wäre es ein Bus und ich hätte überhaupt niemanden mitnehmen dürfen.

@Magnus
Wenn dir der TÜV die Plätze einträgt, darfst du sie natürlich auch nutzen.
Es dürfen eben nur nicht mehr als insgesamt neun Sitzplätze einschließlich Führersitz, eingetragen werden, dann wäre es ein Bus. Aber das hast du ja nicht vor.

Gruß
Thomas
 
Sooo, getüvt, geyoungtimerert, 12,5 x 20 eingetragen, Sitzplätze müssen noch bepolstert werden, (mit Holzplatten und etwas Vorstellungsvermögen wollte man sich nicht zufriedengeben) dann werden diese nachgetragen.

Zwei wunderschöne H Kennzeichen angenietet und fertig!!

Der Umbau kann beginnen...