Steigfähigkeit vom 406er

Mog_406

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21. Juni 2006
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Lennestadt
Hallo Leute,

habe folgendes Problem:

möchte eine Grenzgarage für meinen 406er (mit OM352, grosses Getriebe, Kipppritsche) bauen.

Da wir starke Hanglage haben, bleibt mir kein anderer Weg :oops:

Bereifung: 12,5er MICHELIN XL -Profil (neuwertig)

Zufahrt: gepflastert

Mein Nachbar hat mit der Begründung Wiederspruch eingelegt: 35% Steigung sind nicht zu schaffen

Nun benötigte ich für´s Bauamt irgendeinen Nachweis, das das doch geht (ich weiss was mein Mog kann, aber zu einer Vorführung sind die nicht bereit).

Wer hat irgendwo ein Datenblatt zur Steigfähigkeit??

Danke für eure Hilfe

Grüsse: Hugo
 
Moin Hugo,
ich denke, da verwechselt jemand °(Grad) und %(Prozent).

eine Steigung von 100% entspricht 45° und die stellt für einen Unimog bei festem Untergrund wohl noch kein Hindernis dar.

35% entspräche 12,25°, dafür braucht ein leerer 406 nocht nicht einmal die Geländeuntersetzung :wink:

Gruß Ulli
 
Hallo Ulli,

hmm, 35% sind das nicht an die 20°? (habe auf 1 Meter 35cm Steigung)

Korrigiert mich bitte wenn ich da was durcheinander werfe.

Aber die wollen was schriftlich haben, nach Möglichkeit ein Datenblatt oder so etwas :oops:

In der Betriebsanleitung steht das leider nicht drinnen

Grüsse: Hugo
 
Mog_406 schrieb:
hmm, 35% sind das nicht an die 20°?

stimmt, hab mich verrechnet, sorry :cry:

Daten des 406 habe ich nicht, aber der 404 hat lt. BA folgende Steigfähigkeiten

1. Gang 70%
2. Gang 44%
3. Gang 23%
...

Ich denke, das packt der 406 allemal.

Gruß Ulli
 
@ Ulli, no Prob :-))


Jetzt brauch ich nur noch irgendeine Kopie, wo das ersichtlich ist.

Der 406er sollte ja nicht schlechter wie der 404er sein *hoff*

Langsam hab ich den Verdacht, das der Bauamtsleiter und mein Nachbar unter einer Decke stecken (die sind befreundet) :oops:

Grüsse: Hugo
 
Hallo

Die Werte sind die selben. Stehen aber leider nicht in der BA drin. Das einzige wo ich mit dienen könnte wäre eine Kopie vom 416 Prospekt.

Wenn die Blöde Schwerkraft nicht wäre würde die Geräte von der Kraft her auch Senkrecht die Wand hoch fahren. 8)


Gruß

Thomas
 
hier die Tabelle aus der TDv 2320/002-12 -> LKW 1,5to Unimog (das ist die mil. Bezeichnung des 404)

steigf404k.jpg



Gruß Ulli
 
Hallo Ulli,

vielen Dank

wenn denen das nicht reicht, dann meld ich mich nochmal, bzw. werf ich denen ne Ladung Mist vor die Hütte :D

Grüsse: Hugo
 
Geil ! So eine Garage will ich auch haben wir haben hier bei uns nur Flachland
ich wäre froh wenn wir irgentwo hier so eine Steigung hätten dann könnte ich den Mog mal richtig vordern !!!
Gruß Jürgen
 
Servus,

Kanst mal ein Bild machen wo deine Garage stehen soll,
würd mich schon Interesieren.

Gruß Peter
 
Hallo Peter,

klar mach ich nen Pic, wenn der Mog drinnen steht :D

Ich weiss nun auch warum ich so einen Stress mit dem Bauamt habe: mein Nachbar und der Bauamtsleiter sind die besten Freunde :oops: :oops:

Na, gibt ja noch ne höhere Instanz, zur Not Gericht, wie mein Architekt mir empfohlen hat. Der meinte das das Ding genehmigt werden müsste, da in der Garagenverordnung-Nrw, nix davon steht, wie steil eine Zufahrt zu einer Kleingarage sein darf. Kleingarage = <100m²

Na, mal abwarten.

Grüsse: Hugo
 
Hallo Hugo,

soferns hilft, ich hab in meiner EAG TDV (Unimog 406; 6 Gang) die Steigvermögen eingetragen- in % (ohne Anhänger bei zul. Gesamtgewicht ca.)

Gang: 1/ 2/ 3/ 4/ 5/ 6

km/h: 4,83/ 8,76/ 15,59/ 28,24/ 42,65/ 70,26

%: 70/ 48/ 25/ 13/ 7/ 4/


Die TDV liegt im Orginal vor und ich kann Dir gerne eine beglaubigte Kopie zusenden.

Grüße aus Regensburg
Christian
 
Hallo Peter,

nee, mit der Garage konnte ich noch nicht anfangen :oops:

Widerspruch zum Ablehnungsbescheid des Bauantrages ist eingereicht, sollte der auch abgelehnt werden gehts zum Kadi.

Denn in keiner Ausführungsbestimmung zur Garagenverordnung NRW steht was von einer maximalen Steigung der Zufahrt.
Im Prinzip könnte ich jeden Abend meinen Mog zuerlegen, in die Garage tragen und am Morgen auf der Strasse wieder zammenbauen :D

Ärger kriegen die hier jetzt sowieso, denn die wollen die Ausführungsbestimmungen im Bebauungsplan rückwirkend ändern.

Die Garage kommt dahin, so oder so, die kennen meinen "Sauerländer-Dickkopp" noch nicht :D :D

Grüsse: Hugo
 
Moin!

Ausführungsbestimmungen im Bebauungsplan rückwirkend ändern

Sowas richt doch nach Schadensausgleich....

Gibt es bei Euch nicht auch wie in Bayern so tolle Kleinsthöfe, bei denen eine Auffahrt direkt ins Obergeschoss führt (Für Heu)? Die muss doch auch ne ziemliche Steigung haben.

Michael
 
Hallo,

oder du stellst deinen Mog so auf die Straße das sich dein Nachbar jedes mal ärgern muss.
Mit nen Schild dran, wenn ich nur eine Garage hät... 8)
Kleiner scherz zu der ernsten Sache.

Grüße aus der Opf.
Peter
 
Mog_406 schrieb:
Die Garage kommt dahin, so oder so, die kennen meinen "Sauerländer-Dickkopp" noch nicht :D :D
Grüsse: Hugo

Ist dein Nachbar kein Sauerländer und hat der keinen Dickkopp?

Mal im Ernst meintest Du 35% oder 35° ? 35° Fahren wir hier mit dem Stapler und drehen auch noch auf der Rampe !( Vermutlich meintest Du 35%, oder ich habe was überlesen).

Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg !

Mach mal ein Foto von der Auffahrt !

Grüsse aus dem nördlichen Sauerland !

Rolf
 
Rolf.Hartmann schrieb:
Mog_406 schrieb:
Die Garage kommt dahin, so oder so, die kennen meinen "Sauerländer-Dickkopp" noch nicht :D :D
Grüsse: Hugo

Mal im Ernst meintest Du 35% oder 35° ? 35° Fahren wir hier mit dem Stapler und drehen auch noch auf der Rampe !( Vermutlich meintest Du 35%, oder ich habe was überlesen).

Hallo Rolf,
Geiler Stapler der 35° Steigung schafft und dann auch noch drehen kann.
Das drehen, kann bei 35° was ja 70 % Steigung entspricht noch nicht einmal
ein Unimog :wink:

Ciao Armin
dem beim drehen in Steigungen um 35% schon gehörig schwindelig wird.