Hallo Zusammen,
wie schon geschrieben dürfen provat betriebene Feuerwehroldtimer nicht mit blauem Blinklicht ausgerüstet sein.
Laut Bundesministerium für Verkehr besteht aber die Möglichkeit, sich eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erteilen zu lassen. Diese erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Die Leuchte darf jedochnur montiert sein und nicht betriebsfähig sein.
Gruß
Roland
wie schon geschrieben dürfen provat betriebene Feuerwehroldtimer nicht mit blauem Blinklicht ausgerüstet sein.
Laut Bundesministerium für Verkehr besteht aber die Möglichkeit, sich eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erteilen zu lassen. Diese erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Die Leuchte darf jedochnur montiert sein und nicht betriebsfähig sein.
Gruß
Roland