U 406 als 3,5 Tonner

Herbylix

New member
25. Aug. 2005
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WIEN
Hallo Zusammen,
ich suche Daten oder Schriftstücke worin ersichtlich ist wie der 406er in Anfangszeiten auch mi 3,5t zul.Ges.Gewicht ausgeliefert worden ist. Eines habe ich schon herausgefunden: es müssen hinten Federn mit der Nummer 404 324 00 04 verbaut sein. Die Federn habe ich bereits. Mir fehlt nur mehr ein Hinweis als Motivation für den Generalimporteur damit er mir das Schriftlich bestätigen kann. Das erforderliche höchste Eigengewicht für die Behörde habe ich mit 3140 Kg erreicht.
 
Hallo Herbert,

und wie geht das mit den 20% des zGG. die als Zuladung bei einem Fahrzeug mit Ladefläche über bleiben müssen? Gilt das in Österreich nicht?

Gruß
Markus
 
Hallo Markus,

worin begründet sich diese 20% Regel. Ich kenne dazu eine "Verbindliche Arbeitsanweisung der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen" vom 17.12.2003

Diese Arbeitsanweisung ist aber allenfalls national gültig und auch in der steht zu der erwähnten verbleibenden Nutzlast von 20% bei Ablastung das magische Wort "sollte".

Dies kann also tatsächlich in unserem Nachbarland völlig anders gehandhabt werden.
 
Hallo,

ob der 406 wirklich ab Werk mit 3,5t zul Gesamtgewicht ausgeliefert wurde, weiß ich nicht. Zumindest in Deutschland glaube ich nicht, dass das irgendwann mal der Fall war. Die 3,5t waren früher in Deutschland meines Wissens keine irgendwie relevante Grenze, der PKW-Führerschein (Klasse 3) galt bis 7,5t, andere Ge- oder Verbote gab es bis/ab 2,8t.

Ansonsten dürfte das sowieso nur bei minimaler Ausstattung des 406 und allenfalls recht frühen Baujahren möglich sein, da sonst der Mog schon leer an oder über die 3,5t kommt. Zumindest inkl. (leerer) Pritsche und mit 2 Personen besetzt. Sind da noch schwere Ausstattungen wie Hydraulikanlage, Kraftheber, großes Getriebe, Zapfwellen oder die später stärker dimensionierten Rahmen bzw. Achsen, evtl. noch mit der Scheibenbremsanlage verbaut, war es da sowieso mit den 3,5t.

Gruß,
Michael
 
Hallo!
Erst einmal danke für die Antworten, ab die helfen mir nicht weiter. Den 403 gab es definitiv als 3,5 Tonner. Eine Zugmaschine hat in Österreich keine Nutzlast, sondern nur Eigengewicht und höchstzulässiges Gesamtgewicht. Das Eigengewicht ist mit vollem Tank, aber ohne Fahrer.
Gefordert ist das Eigengewicht mit mindestens 10% weniger als das Gesamtgewicht.
Erreicht habe ich das Eigengewicht ohne Motorschutzplatte,ohne Frontanbauböcke und ohne Zapfwellen.
 
Hallo,

beim 403er ist das sicherlich auch noch bei den ersten Modellen bei sparsamer Ausstattung möglich. Später wird das aber trotz des leichteren Motors auch da grenzwertig.

Ob du es jetzt Leermasse, Eigengewicht oder sonst wie nennst, gemeint ist mehr oder weniger das gleiche. Wenn das Eigengewicht 10% unter der zul. Gesamtmasse bleiben muss, darf der Mog also leer (voll getankt, jedoch dann ohne Fahrer) auch nur 3150kg wiegen. Zumindest in Deutschland kann man aber auch ohne technische Änderung ablasten (also auch ohne Änderung der Federn), wenn es die Gewichte hergeben. Ob es das Fahrzeug original so gegeben hat, spielt dabei erstmal keine Rolle. Es kann höchstens sein, dass bei Erreichen einer anderen Fahrzeugklasse weitere Vorschriften gelten, die man dann erfüllen muss.

Gruß,
Michael
 
Hallo
bei dem Unimog (Bj.68) um den es hier geht, steht auch im Typenschein 2850 EG und 5500 Ges.Gew.
Aber die Beamten wollen unbedingt vom Importeur eine Bestätigung haben, welche Besonderheiten diese 3,5Tonner ab Werk hatten. Das mit den Federn ist sowieso nicht logisch, aber sollen sie ihren Willen haben. Angeblich gibt es Werkstatthandbücher wo solche Besonderheiten und Sonderausführungen aufgelistet sind, in meinem finde ich nichts.
 
Hallo,

hier gibt es einen zu verkaufen: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/unimog-u90-u900-406-agrar-ablastung-3-5t-pkw-fuehrerschein/978225969-276-8637

Vielleicht hat der Verkäufer ja noch weitere Unterlagen.
 
Hallo Herbert

Hab nochmals nachgeschaut in meinem steht auch nichts nur ein Zusatz über die Anhängelasten die separat definiert und ausgewiesen sind ! Leider ?

Gruss Ingo
 
Hallo Markus,

ja da steht ablastbar auf 3,5 t. Meine Idee war, dass der Verkäufer sich ggf. schon Gedanken um das wie und die erforderlichen Unterlagen gemacht und vielleicht auch schon was da hat. Fragen kostet ja nix.
 
Hallo Ingo,

meist ist das nur ein Verkaufsunterstützendes Argument/Option. Zumal noch Gantstahlfahrerhaus.

Mein aaS mit dem ich öfter zu tun habe, macht da eine ganz klare Aussage: Ausschlaggebend ist eine Wiegekarte einer geeichten Waage. 3500kg z.GG - 20% Zuladung ergibt das maximale tatsächliche Gewicht. Bei Fahrzeugen, für die es reichlich Anbauteile gibt, wird festgehalten, welche Ausrüstung sich bei der Begutrachtung am Fahrzeug befand.

Ansonsten gibt es keine Ablastung. Denn er ist nicht verpflichtet diese durchzuführen.

@Jürgen
Daher kommt mein Wissen über die Zuladung von 20% zGG.

Gruß
Markus
 
Hallo,
ich verstehe die Problematik nicht. Bin mit meinem 406 (Zugmaschine) auf eine geeichte Waage gefahren. Prüfgewicht= 3370 kg.
Danach zum TÜV. Wiegeschein wurde nicht bezweifelt. Daten im Fahrzeugschein entsprechend eingetragen. Der Prüfer hat keine Zirkuselefanten o.ä. mit 20% Zusatzgewicht gesehen.
Im KFZ-Schein steht unter G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
Besser wir halten uns an Fakten.
Gruß
Roland
 
Hallo Roland,

was im Einzelfall durch einen Prüfer abgesegnet wurde muss noch lange nicht bei einer Überürüfung standhalten. Der eine nennt es Ermessensspielraum, für den anderen liegt es außerhalb des Ermessensspielraums.

Gruß
Markus
 
Hallo

Herbert kommt aus Ösiland, dort ist die Situation vollkommen anders. Eure Ratschläge mögen hier sicherlich funktionieren, aber nicht in den Alpen.
 
Hallo,

Derschlimmeroland schrieb:
ich verstehe die Problematik nicht. Bin mit meinem 406 (Zugmaschine) auf eine geeichte Waage gefahren. Prüfgewicht= 3370 kg.

Ok, das Fahrzeug war dabei sicher voll getankt und auch sonst komplett. Wenn's nicht vollgetankt war, ist die Wiegung entsprechend zu korrigieren.

Derschlimmeroland schrieb:
Danach zum TÜV. Wiegeschein wurde nicht bezweifelt. Daten im Fahrzeugschein entsprechend eingetragen. Der Prüfer hat keine Zirkuselefanten o.ä. mit 20% Zusatzgewicht gesehen.

Er hat aber aufs Leergewicht sicher nochmal 75kg für den Fahrer draufgerechnet, das ist doch hoffentlich in den 3370kg schon berücksichtigt, dann hat dein Mog beachtliche 130kg Zuladung für Beifahrer, Ladung usw., sofern du als Fahrer nur 75kg wiegst. Wenn du selbst schwerer bist, musst du dein Mehrgewicht auch noch einrechnen. Hat er die 75kg nicht berücksichtigt, bleiben für Fahrer, Beifahrer und Ladung zusammen nur 130kg. Das dürfte bei 2 Erwachsenen auf den Sitzplätzen schnell überschritten sein.

Dass an einem solchen Fahrzeug dann weder ein Kraftheber noch irgendwelche Anbaupunkte für sonstige Zusatzgeräte bzw. Anbaugeräte verwendet werden können (sofern vorhanden), ohne dass das Fahrzeug überladen ist, sollte klar sein. Auch mit einer Anhängekupplung wird es schwer, selbst ein Mehrachsanhänger hat zumindest das Deichselgewicht als Stützlast, ein Zentralachsanhänger wird bei solch einer Nutzlastreserve wohl nicht mehr angehängt werden können ohne das zul. Gesamtgewicht zu überschreiten. Von der Verwendung der (Hilfs-)Ladefläche will ich erst gar nicht reden. Eine sinnvolle Verwendung im Straßenverkehr ist so eigentlich nicht mehr möglich, daher kann ich auch die 20%-Regel bei solchen Fahrzeugen verstehen. Das hat auch absolut nichts mit Zirkuselefanten zu tun. Da reicht schon ein Beifahrer in der 100kg-Klasse.

Gruß,
Michael
 
Ruf docheinfach mal im Museum bei der Alttypenberatung an.
Wer, wenn nicht die kann dir da rechtsverbindlich helfen?

Dafür gibt es das Angebot und im Museum hat man auch Zugriff auf ein recht großes Archiv....

Viel Erfolg und berichte was daraus geworeden ist!

Daumengedrückte Grüße
Michael
 
Hallo Michael
Wer, wenn nicht die kann dir da rechtsverbindlich helfen?
das Museum kann niemanden rechtsverbindlich helfen, erst recht nicht in Östereich, rechtverbindlich kann nur der Herstelle bzw Importeur.
Beim letzten Fall hat der (östereichische) Kollege das Werk angeschrieben, die entsprechende Bescheinigung (es drehte sich um das Datenblatt) wurde dann allerdings vom General-Importeur ausgestellt.
Allerdings könnte die Alttypenberatung , und da gebe ich dir vollkommen recht, diese SA, sofern es diese gab, ermitteln.
 
Das meinte ich damit! Und wenn man dadurch weiß ob es das gab und unter welchem Konstellationen kann man damit auch zum Prüfer gehen denn letztlich sind es ja Orginalunterlagen....

Trotzdem viel Erfolg