U 406 Anhängelasten und Bereifung

hpschulze

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13. Feb. 2005
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Hallo ! Anfänger braucht Hilfe !

Habe mir einen U 406 (Fahrgstnr. 406 121 1001 003) zugelegt und beim Kauf offensichtlich selig geschlafen . Als Fahrzeugart ist der Begrif Zugmaschine eingetragen , es fehlen jedoch Eintragungen für die Anhängelasten und Bremsdrücke, die Anhängevorrichtung ist wieder eingetragen !?
Wer weiß was ich hinter dem Mog ziehen darf ? Bzw. wie kann ich zul. Anhängelasten eintragen lassen ?
Weiter sind andere Räder montiert als im Brief angegeben, laut Brief 10.5-20 6 PLY montiert 14.5 - 20 !? Kann ich die breiten Reifen zusätzlich eintragen lassen, wenn ja, was brauche ich dazu ?

Mit Grüßen aus der Altmark
Hans-Peter Schulze
 
Hallo

Eintragung der Reifen sollte mit einer Freigabe von DC (Ein Blatt was mich auch interessiert für den 416) und einem angegleichten Tacho kein Problem sein.

Für eine Eintragung einer Anh. Last reichte bei mir die Vorlage der Betriebsanleitung. Für die AHK Luftanlage muss der Prüfer ne Uhr dran hängen und den Druck eintragen.


Gruß

Thomas
 
Moin Thomas,

danke für die Info ! Stichwort Betriebsanleitung : konnte bisher leider nur eine "zu junge" Anleitung auftreiben. wo könnte man eine für einen 406 Bj. 64 (65 PS) bekommen ?

Gruß
HP
 
Hallo Hans-Peter,

Schau mal hier im Forum unter Community Shop Neu,
Unimog Betriebsanleitungen 406 Trommelbremse nach!


Grüße aus dem Nassauer Land

Hans-Jürgen
 
Also bei stand auch keine Anhäbglast drin und der nette Herr beim sagte daraufhin nur so lange sich die Räder drehen.....

Ne Eintragung hab ich da bis heute nicht drin..... !?!?

Schlimm?

Gruss Michael
 
Hallo HP, ( wie heisst Du eigentlich richtig) ?


ich habe Dir zum Thema Bedienungsanleitung ein paar Zeilen im
UGC-Forum geschrieben, meld Dich mal PN.
Ich denke ich kann Dir helfen.
 
Hallo Michael !

So weit ich weiß : ohne Eitragung kein Anhänger !?

Der Mog soll aber den Rest meines "Edelschott´s" zu Oldtimertreffen ziehen.

Gruß
HP
 
Hallo Hans-Peter

Wenn keine Anhängelast im Brief (Schein) eingetragen ist, dann gelten die Herstellerangaben.
Die Lasten kannst Du in der Bedienungsanleitung nachlesen.

Gruß aus dem Odenwald
Lutz
 
bei Zugmaschinen wurde bis in die 60er Jahre keine Anhängelast eingetragen. Die zul. Anhängelast ergab nur aus den Herstellerangaben oder aus der STVZO, wonach sich das zul. Gesamtgewicht des Zuges aus der Motorleistung ermittelt - 3PS (2,2kw) je Tonne -.

Bei 65 PS Motorleistung ist das erlaubte Gesamtzuggewicht also ca. 21,6to, davon abgezogen das Gesamtgewicht des Unimog ergibt die zul. Anhängelast.

Gruß Ulli
 
Danke Uli sowas in der Art dachte ich mir. Ohne Eintragung kein Anhänger konnte ich mir nicht vorstellen weil blöd waren die früher auch nicht und haben Zugmaschine aber keine Last eingetragen...

Gruss Michael
 
Hallo.

Richtig, bei Zugmaschinen gilt grundsätzlich: "unbegrenzte" Anhängelast
Beschränkungen sind lediglich:
1. Herstellerangaben (wenn DC die Anhängelast auf 5 to begrenzt, darf ich nicht mehr ziehen, obwohl der Mog 20to könnte
2. Leistungsformel: Eine ZM benötigt pro Tonne Zuglast 3PS (damit man kein zu großes Hindernis ist) --> also einfach Leistung durch 3 gleich zul. Anhängelast... bei deinem Mog also gut 20 Tonnen

Grüße
Thomas
 
derunimogfreund schrieb:
2. Leistungsformel: Eine ZM benötigt pro Tonne Zuglast 3PS (damit man kein zu großes Hindernis ist) --> also einfach Leistung durch 3 gleich zul. Anhängelast... bei deinem Mog also gut 20 Tonnen

Falsch! Setzen 6 !!! :lol: :lol:

Mit der Leistungsformel wird das zul. Gesamtgewicht des kompletten Zuges und nicht die Anhängelast ermittelt.

Bei Zugmaschinenzügen muss eine Motorleistung von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein

von dem ermittelten Wert muss das zGG der Zugmaschine abgezogen werden, die Differenz ergibt die Anhängelast.

Hatte ich in meinem vorigen Beitrag schon ausführlich beschrieben.

Gruß Ulli

PS: die Berechnungsformel gilt nicht für lof-Zugmaschinen, bei denen gibt es keinerlei gesetzl. Regeln mit der Ausnahme, das natürlich das Gesamtzuggewicht nicht > 40to sein darf.

Nachzulesen in §35 STVZO