U1000 drosseln für T-Schein

blanko411

New member
06. Apr. 2004
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Töging
Hallo,
hat jemand schon mal einen U1000 gedrosselt das man Ihn mit dem T-Führerschein fahren darf.
Bin zur Zeit am Überlegen noch den C Schein zu machen.

Freue mich auf eure Antworten.

Gruß
Wolfgang Böhm
 
hallo wolfgang,
eine drosselung der geschwindigkeit auf 60km/h und eintragung in die fzg.papiere am u1000 ist kein problem.
für fahrschulen haben wir schon einige fahrzeuge umgebaut.
zb: u1200/424, u1600/427, u1250doka/427, u1450doka/427
entweder
1.durch sperren des 8ten ganges am schalthebel oben durch eingebaute sperre am schalthebel (schraubbar).
oder
2.durch sperren des 8ten ganges an der schaltwelle durch anschweisen einer nase.
oder
3.durch einbau eines el.geschwindigkeitsreglers (u427 mit el.tacho).
 
Hallo Wolfgang,

du solltest kurz dazu Schreiben wofür du den gedrossleten U 1000 dann nutzen möchtest und welchen FS du sonst noch hast.

Der T - Schein ist eine an LoF - Zwecke gebundene Fahrerlaubnis, das heißt für einen Bekannten eine Fuhre Kies holen ist fahren ohne FS.
Der C - Schein reicht ja nur für Solofahrten dann sollte es schon der CE - Schein sein.

Wenn du die Geschwindikeit für Klasse T drosseln möchtest ist noch zu unterscheiden zwischen "über 18" oder "unter 18". Letzteres würde eine Drosselung auf 40 Km/h bedeuten und erscheint mit vollkommen unsinnig.

Ich habe selber einen 406 und kenne die Stufungstabelle vom 1000er Getriebe nicht. Wenn du Pech hast ist die Spreizung so ungünstig das der letzte verfügbare Gang dann vieleicht nur 52 Km/h ereicht.
Und die gesperrten Gänge fehlen dann ja auch in den Arbeitsgruppen.



Mfg Winni
 
ich kann dir nur sagen, dass man sich den T auf ganzer Linie sparen kann.
du brauchst, um hänger am auto zu fahren den BE der kostet Geld
dann noch den T und somit hast du fast schon den CE (fast)
wenn du den CE machst, darfst du im gegensatz zu T i.V. mit BE alles fahren außer Bus außerdem bist du nicht mehr führerscheintechnisch in Grauzonen unterwegs bei Biogasanlagen häckseln etrc. da das z.T. gewerblich ist.
der T und B sind reine Schikane der EU
uli,
der sich den BE und T gespart hat und gleich CE machte
 
Hallo,

der T und B sind reine Schikane der EU

Kann bei Klasse T wohl kaum zutreffen, da dies eine nationale und keine EU-weite Klasse ist.

Desweiteren kann Klasse T durchaus nützlich für gewisse Personengruppen sein. Neben den Alt-Klasse-3-Inhabern, die bei Umschreibung Klasse T quasi geschenkt bekommen, besteht auch die Möglichkeit, dass schon 16jährige entsprechende landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40km/h fahren dürfen. Außerdem wird T unbefristet erteilt, während man den C/CE alle 5 Jahre erneuern lassen muss, wobei ca. 100-200,-¤ Kosten anfallen.

Doch nicht ganz so sinnlos, Klasse T...

Gruß,
Michael
 
Michael_Weyrich schrieb:
Hallo,

der T und B sind reine Schikane der EU

Außerdem wird T unbefristet erteilt, während man den C/CE alle 5 Jahre erneuern lassen muss, wobei ca. 100-200,-¤ Kosten anfallen.



Aber erst meines wissens nach ab dem 50. Lebensjahr, bei CE!
Bur bei dem Busführerschein, den D oder DE muß man alle 5 Jahre ein Ärztliches Attest vorlegen!
 
Cashi schrieb:
Aber erst meines wissens nach ab dem 50. Lebensjahr, bei CE!
Bur bei dem Busführerschein, den D oder DE muß man alle 5 Jahre ein Ärztliches Attest vorlegen!

Die die den C/CE Führerschein nach der Neuordnung (ich glaube es war 1999) gemacht haben müssen ihn sofort immer verlängern lassen, nicht erst ab 50.

Übrigens finde ich den neuen C/CE keine Schikane, sondern nur richtig, ich denke zurück, als mir Klasse 3 Fahrer, die auf einem Golf gelernt haben dann mit 18.5 Tonnen entgegen kamen, das kann nicht richtig sein.
Es gehört zwar nicht in dieses Forum, war mir aber ein Bedürfnis mal zu sagen, wenn der Thread schon in diese Richtung läuft.

Gruß
Thomas
 
Hallo,
vielen Dank für eure Zahlreichen Antworten.
Mein entschluss steht glaube ich soweit fest, dass ich den CE machen werde.
Ein U424 muss halt dann noch ein bischen warten.
Gruß
Wolfgang Böhm
 
Hallo,

warum muss man eigentlich immer Beiträge mit Halbwahrheiten der "ich glaube zu wissen"-Kategorie versuchen, zu verbessern?

Aber erst meines wissens nach ab dem 50. Lebensjahr, bei CE!

Falsch:
Klasse C, CE: Verlängerung alle 5 Jahre mit ärztlichem und augenärztlichem Attest, Kosten Untersuchung je nach Arzt ca. 50-150,-¤, Verwaltungsgebühr ca. 42,-¤ (hab's gerade gemacht, alleine schon daher werd ich's ja wissen).
Bei Altinhabern der Klasse 2 wird C/CE bis zum 50. Geburtstag erteilt und muss erst danach verlängert werden.

Klasse C1, C1E: Erteilung bis zum 50. Geburtstag, danach Verlängerung wie oben beschrieben.
Bei Altinhabern der Klasse 3 wird C1/C1E unbefristet erteilt.

Klasse T: Erteilung unbefristet

Bur bei dem Busführerschein, den D oder DE muß man alle 5 Jahre ein Ärztliches Attest vorlegen!

...und ein augenärztliches...

Gruß,
Michael