Überrolbügel Pflicht beim 411?

carsten.hardt

New member
21. Apr. 2008
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Bevor ich ich auf meine obige Frage zurück komme, möchte ich mich euch gerne vorstellen.

Ich heiße Carsten wohne südlich von Hamburg und bin seit letzten Freitag Besitzer eines 411.119 mit einer EZ von Juli 1964. TÜV hat er noch bis September, aber ich brauche euch ja nicht erzählen das ich da doch noch einiges machen muß. Er hat eine hydraulische Ausstattung und vorne auch eine Orginal Seilwinde von 1966, die wir aber erstmal abgebaut und eingelagert haben.

Da ich ihn in meiner Garage unterm Haus stellen möchte muß aber der Überrollbügel ab. Denn meine Höhe in der Garage beträgt 2,30 m. aber die Einfahrtshöhe nur 1,94 m. Leider ist der Überrollbügel verschraubt und verschweißt.

Daher meine Frage: Ist ein Überrollbügel Pflicht? Wenn ja, darf er so umgebaut werden das er geklappt oder gesteckt werden kann? Zugelassen ist er auf eine güne Nummer.

Dankbar wäre ich auch für Tipps/Hinweise zu Werkstätten im Raum Seevetal/Landkreis Harburg, die sich mit dem 411 auskennen.


Gruß

Carsten
 
Moin Carsten,
herzlich willkommen im Forum und herzlichen Glückwunsch zum eigenen Unimog - hast du ihn in Ellringen gekauft?

Zum Überrollbügel: den TÜV interessiert der Bügel nicht, der wird nur von der Berufsgenossenschaft gefordert.

Übrigens ist am Freitag (25.04.) in Handorf Unimog-Klönschnack, wenn du Lust und ab 18:00 Zeit hast, schau doch mal rein, meine TelNr siehe unten

Gruß Ulli
 
Hallo Ulli,

danke für die prompte Antwort.

Ich habe ihn von jemanden aus Hamburg gekauft, der ihn aus gesundheitlichen Gründen abgeben mußte.

Auf das Treffen hatte mich ein Kollege der in Handorf arbeitet aufmerksam gemacht, allerdings muß mein 411 erstmal ein wenig auf Vordermann gebracht werden, das heißt große Inspektion mit Öle und Filterwechseln und einige Dichtungen müssen auch erneuert werden.

Gruß
Carsten
 
Moin Carsten,
der Klönschnack findet (fast) ohne Unimogs statt. Du kannst gerne wie die anderen auch mit PKW, Moped, Fahrrad oder per pedes (naja, aus Seevetal vielleicht ein bischen weit) kommen :wink:

Gruß Ulli
 
Hallo Carsten,
es ist richtig was Ulli gesagt hat. Es kommt also darauf an, wie du ihn zulässt. Wenn du in den Genuss von grünen Nummerschilder (Steuerbefreiung/Landwirtschaft) kommst, dann benötigst du ihn. Es könnte sein, dass die Berufsgenossenschaft einmal vor deine Türe steht und es kontrolliert. Bei uns war es mal so.

Gruß

Steffen aus Gedern
 
Hallo Leute,
ich häng mich hier einfach mal an...
Hab bei meinem 411.117 mit Cabrio-Häuschen auch einen Überrollbügel dabei...
jetzt hab ich aber in einem anderen Beitrag ein Foto gesehen:
http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=12125&highlight=
dieser Überrollbügel schaut anders aus als meiner.
Ich habe diesen Knick bzw. diese Verengung nicht...
Ist dies notwendig fürs Cabriodach oder nicht?
Habe das Dach noch nicht ausprobieren können, bin ja noch mitten im restaurieren...

Danke im Voraus
mfg Andreas
 
Hallo Andreas,
mein Bügel hat auch den Knick und meiner Meinung nach wird dieser auch benötigt, weil die Verdeckaufnahme daran vorbeigeführt wird und man kann dadurch das Verdeck nach hinten wegklappen.
Event. hast du einen Eigenbau. Wenn er etwas enger (im gesamten schmaler) ist, dann könnte es gehen.

Steffen aus Gedern
 
danke für die antwort!
kann für mich mal jemand seinen Überrollbügel mit oder ohne Knick vermessen, damit ich einen Vergleich habe?
also Höhe, breite vor und nach dem Knick

bitte bitte

dankeschön im voraus
andreas
 
hatte keiner zeit mal das maßband zu zücken?
schade, aber auch verständlich wenn dass wetter so schön war...
ich war auch nur am motorradfahren...

lg Andreas