Hallo Markus,
Du schreibst "in meinen Papieren steht Zuteilung des Kennzeichen 130x255mm".
Meine Frage hierzu: Wer hat diesen Eintrag gemacht - Zulassungsstelle oder TÜV?
In der Zulassungsstelle Rastatt (für ich zuständig) gibt es einen Serviceschalter, bei dem man sich quasi "anmelden" muss.
Als der freundliche Mitarbeiter dort meine beiden kleinen Kennzeichen sah, fragte er zunächst, für welches Fahrzeug diese seinen. Auf meine Antwort (Unimog 411, Bj. 1963) fragte er dann noch. "Warum nicht grün?"
Antwort sinngemäß: Keine Landwirtschaft, kein sonstiges Gewerbe, reines Spaßfahrzeug.
Damit war die, wenn ich das Vorherige so lese, die erste Hürde genommen.
Kam dann zu einer ebenfalls freundlichen Mitarbeiterin, die sich meinem Anliegen, nämlich Ummeldung eines Fahrzeugs, annahm.
Dieser legte ich die neuen kleinen Schilder und die kleinen Schilder (allerdings grüne) des Vorbesitzers vor.
Dann ging alles seinen gewohnten Gang und ich nahm auch die entwerteten grünen Schilder wegen der Bohrungen wieder mit.
Nach meinem Rechtsverständnis habe ich alles richtig bzw. nix falsch gemacht und würde nicht "kampflos" ein Bußgeld hinnehmen.
Um entsprechenden Hinweisen vorzubeugen: Ich weiß, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Gruß aus dem Badischen
Ralf