Guuden,
zwar spät, aber besser als nie:
Bis einen Meter über Rückstrahlern muss nichts zusätzliches angebracht werden,
solange die Breite von 255 cm nicht überschritten wird und die rückwärtige Beleuchtungsanlage nicht verdeckt ist.
Ansonsten gibt es eine schöne Broschüre der Polizei Baden-Württembergs:
https://www.gib-acht-im-verkehr.de/wp-content/uploads/2019/03/as-pm-2_lof_broschuere-gesamt.pdf
Gut Mog! Justus.