Das Teil dann wohl wie so oft/üblich ohne Zulassung? Die Phantasie wird dir da nicht viel helfen - im Schadensfall is der Lappen wech - und zwar komplett!Mit viel Phantasie geht das wohl noch als "Brauchtumsveranstaltung durch!
Moggälä schrieb:Mahlzeit,
Das Teil dann wohl wie so oft/üblich ohne Zulassung? Die Phantasie wird dir da nicht viel helfen - im Schadensfall is der Lappen wech - und zwar komplett!Mit viel Phantasie geht das wohl noch als "Brauchtumsveranstaltung durch!
http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=65177&highlight=Anhänger
und
http://www.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=65160
mfG
Axel
Moggälä schrieb:Hallo Olli,
keine Sorge - hab ich auch ned anders verstanden.
Hab das ganze auch schon gemacht - D130-Fahr mit langem 2achs-Toilettenwagen - wenn ohne Begleitfahrzeug dann war's schon regelrecht Blindflug (Sicht nach hinten null,null).
Hier in der Gegend weiß ich keinen der drei/vier greifbaren Toilettenwagen der zugelassen wäre - seit ich die rechtliche Seite kenne, lass ich die Finger davon, v.a. bei der Verkehrsdichte die es auch bei uns mittlerweile (leider) gibt.
Schade das auf diesem Weg nach und nach so vieles abgewürgt wird - der Lauf der Zeit . . .
mfG
Axel

